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Dringender Korrekturbedarf bei Hartz IV

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Schlimmste Befürchtungen übertroffen

21. April 2004: Zu den aktuell vom Deutschen Städtetag vorgetragenen Mehrbelastungen der kommunalen Haushalte durch Hartz IV und den lapidaren Willensbekundungen von Bundeskanzler Schröder erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:

Dass die von der Bundesregierung im Vermittlungsausschuss als Rechenbasis vorgelegten Zahlen falsch waren, ist seit längerer Zeit bekannt. Vor allem die Unterkunfts- und Heizungskosten für die neuen Arbeitslosengeld-II-Empfänger fallen viel höher aus als angenommen.

Aktuelle Erhebungen aus mehreren Bundesländern bestätigen nunmehr eine Modellrechnung des Städtetages, die alle Befürchtungen übertrifft. Demnach muss bundesweit von einer Belastung der Kommunen von fast fünf Milliarden Euro ausgegangen werden. Angesichts der leeren Kommunalkassen sind die Folgen schlichtweg undenkbar. Völlig zu Recht drohen daher die Kommunen mit einer Verfassungsklage.

Die Union weist auf diesen Sachverhalt nachdrücklich hin und fordert die Bundesregierung dazu auf, endlich konkrete Nachbesserungsvorschläge auf der Basis verlässlicher Zahlen vorzulegen. Die populären Willensbekundungen des Bundeskanzlers reichen angesichts des knappen Zeitfensters nicht mehr aus.

Offensichtlich ist die Bundesregierung aber handlungsunfähig und verspielt den Rest ihrer Glaubwürdigkeit. Leidtragende sind die verunsicherten Kommunen und ihre Bürger. Viele Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge können nicht mehr wahrgenommen werden, wenn das Versprechen einer nachhaltigen Entlastung nicht erfolgt.

Autor(en): Peter Götz

 

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