openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Anhörung des Betriebsrats bei Probezeit Kündigung

24.08.201609:17 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Anhörung des Betriebsrats bei Probezeit Kündigung

§ 102 Betriebsverfassungsgesetz regelt die Mitbestimmung bei Kündigungen. In der Vorschrift des § 102 Betriebsverfassungsgesetz BetrVG heißt es:

(1) Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.



(2) Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen. Äußert er sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt seine Zustimmung zur Kündigung als erteilt. Hat der Betriebsrat gegen eine außerordentliche Kündigung bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen, schriftlich mitzuteilen. Der Betriebsrat soll, soweit dieses erforderlich erscheint, von seiner Stellungnahme den Betroffenen Arbeit Nehmer hören. § 99 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend.

(3) (…)

Nach der gesetzlichen Regelung ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung anzuhören. Im Rahmen einer Anhörung sind im Betriebsrat auch Gründe anzugeben, die für die Kündigung angeführt werden.

Anhörung des Betriebsrats bei Probezeit Kündigung
Joachim Schrader ll.m.
Innerhalb der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz benötigt jedoch der Arbeitgeber zum Ausspruch der Kündigung keinen Grund, das bedeutet, dass er innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses – und ohne Angaben von Gründen – eine Kündigung aussprechen kann.

Gegenüber dem Betriebsrat ist nach der Maßgabe von § 102 Betriebsverfassungsgesetz eine Beteiligung durchzuführen das Bundesarbeitsgericht hatte in einer so gestalteten Situation die Frage zu entscheiden, wie nun eine Anhörung bzw. eine Beteiligung des Betriebsrats im Rahmen einer Kündigung in der Probezeit durchzuführen ist. In dem zur Entscheidung stehenden Fall hatte der Arbeitgeber dem Betriebsrat mitgeteilt, dass eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht in seinem Interesse sei.

Die Gerichtsentscheidungen des Arbeitsgerichts und des Landesarbeitsgerichts fielen unterschiedlich zu der von der Klägerseite erhobenen Kündigungsschutzklage aus. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 Betriebsverfassungsgesetz. Die Angabe des an Arbeitgebers, an der Fortführung des Arbeitsverhältnisses kein Interesse zu haben, sei im Rahmen einer Anhörung und Beteiligung des Betriebsverfassungsgesetzes ausreichend.

Im Ergebnis stellt das Bundesarbeitsgericht damit an die Beteiligung und Anhörung des Betriebsrates unterschiedliche Anforderungen.

Anhörung des Betriebsrates

Wird der Betriebsrat nicht - oder nicht richtig - vor der Kündigung angehört, kann dies die Unwirksamkeit und Rechtswidrigkeit der Kündigung zur Folge haben.

http://www.schrader-mansouri.de/anhoerung-des-betriebsrats-bei-probezeit-kuendigung/
http://www.fachanwalt-arbeitsrecht-düsseldorf.de/klage-kuendigungsschutz/
http://www.schrader-mansouri.de/kuendigung/

Hinweise zum Thema: Anhörung des Betriebsrats bei Probezeit Kündigung

von Joachim Schrader, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Düsseldorf

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 915742
 985

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Anhörung des Betriebsrats bei Probezeit Kündigung“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Schrader Mansouri Rechtsanwälte PartG

Bild: Die einvernehmliche ScheidungBild: Die einvernehmliche Scheidung
Die einvernehmliche Scheidung
Die Scheidung ist oftmals der Anfang vom Ende. Zugleich ist die Scheidung aber auch ein Wendepunkt und Beginn eines Neuanfangs. Viele Ehepaare haben es sich zum Ziel gemacht die Trennung und Scheidung als besonders schwere Phase ihrer Beziehung einvernehmlich zu regeln. http://www.schrader-mansouri.de/kompetenz/familienrecht/ Mit einer Trennung kommen auch die Fragestellungen zum Zugewinn bzw. zur Vermögensauseinandersetzung, zu Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, zum Sorgerecht und zum Umgangsrecht ans Tageslicht. Zudem sind Fragen zum …
Bild: Arbeitsrecht für UnternehmerBild: Arbeitsrecht für Unternehmer
Arbeitsrecht für Unternehmer
Die Insolvenz des Arbeitgebers http://www.fachanwalt-arbeitsrecht-düsseldorf.de/arbeitgeber-insolvenz/ Arbeitgeber Insolvenz – Meldet die Firma des Arbeitgebers Insolvenz an, haben die Mitarbeiter in der Regel arbeitsrechtlich schlechte Karten. Dies obwohl die Jobs formal weiter bestehen bleiben. Das Arbeitgeber Insolvenz ist durch die Insolvenzordnung geregelt. Die Insolvenzordnung regelt den Ablauf des Insolvenzverfahrens. Die Eröffnung beschließt das Gericht, wenn der Schuldner (der insolvente Arbeitgeber) zahlungsunfähig oder überschulde…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Workshop Stuttgart: Richtig kündigenBild: Workshop Stuttgart: Richtig kündigen
Workshop Stuttgart: Richtig kündigen
… Kündigung“ • „Kündigung bei Krankheit, low performance, Unverträglichkeit oder aus betrieblichen Gründen“, • „Abmahnungen richtig formulieren und als Vorbereitung verwenden“, • „Anhörung des Betriebsrats: Wie? Wann? (Fristen zwischen Anhörung und Kündigung)“. Und: • „Besonderheit im Kündigungsprozess: Der Aufhebungsantrag des Arbeitgebers“. Die beiden …
Bild: Die VerdachtskündigungBild: Die Verdachtskündigung
Die Verdachtskündigung
… zum Zwecke der Beweiserleichterung die Anhörung protokollieren, auch wenn der Arbeitnehmer keine Angaben macht. - Wie bei jeder Kündigung ist die Anhörung des Betriebsrats sowohl zur außerordentlichen als auch zur hilfsweisen ordentlichen Tat- und Verdachtskündigung durchzuführen. Stellt sich nachträglich die Unschuld des Arbeitnehmers heraus, so gibt …
Verhaltensbedingte Kündigung
Verhaltensbedingte Kündigung
… besonderen Kündigungsschutz zu beachten. Achten Sie auf die Formalitäten. Eine fehlende Einhaltung der formalen Voraussetzungen (z.B. ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung, ordnungsgemäße Anhörung Schwerbehindertenvertretung) führen häufig zur Unwirksamkeit von verhaltensbedingten Kündigungen.Beteiligung BetriebsratSoweit im Betrieb ein Betriebsrat besteht …
Zurückweisung der Betriebsratsanhörung mangels Vollmachtsnachweises?
Zurückweisung der Betriebsratsanhörung mangels Vollmachtsnachweises?
… Arbeitgeberin als auch die Sonderliquidatorin unbedingt verklagt. Sie hält die Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG für unwirksam, weil der Anhörung des Betriebsrats kein Vollmachtsnachweis des handelnden Rechtsanwalts beigefügt gewesen sei. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben. Die Revision der Beklagten …
Bild: Fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen massiver Beleidigungen in WhatsApp-Nachrichten rechtmäßigBild: Fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen massiver Beleidigungen in WhatsApp-Nachrichten rechtmäßig
Fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen massiver Beleidigungen in WhatsApp-Nachrichten rechtmäßig
… übermittelten Inhalte seien menschenverachtend und von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt. Dies gelte auch unter Berücksichtigung der langen Betriebszugehörigkeit und der Schwerbehinderung des Klägers. Die Kündigung sei nach ordnungsgemäßer Anhörung des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung innerhalb der zu beachtenden Frist erklärt worden.
Bild: Notwendige Beteiligung des Betriebsrats vor Ausspruch von ordentlichen und außerordentlichen KündigungenBild: Notwendige Beteiligung des Betriebsrats vor Ausspruch von ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen
Notwendige Beteiligung des Betriebsrats vor Ausspruch von ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen
… beschäftigten Arbeitnehmers zu hören, und zwar unabhängig davon, ob eine außerordentliche, eine ordentliche oder etwa eine Änderungskündigung ausgesprochen wird. Die Beteiligung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG ist vom Arbeitgeber dringend vor Ausspruch einer jeden Kündigung zu beachten. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung …
Bild: Kündigungsgrund CoronaBild: Kündigungsgrund Corona
Kündigungsgrund Corona
… sogar fristlos. Selbstverständlich muss auch zu Zeiten der Corona-Pandemie die vertraglich vereinbarte bzw. gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten werden. Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrats unwirksam Wenn es einen Betriebsrat gibt, muss dieser ungeachtet der Corona-Pandemie angehört werden. Wenn der Arbeitgeber die Anhörung unterlässt oder die …
Bild: Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt Robert Mudter zur Anhörung des Betriebsrates bei KündigungBild: Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt Robert Mudter zur Anhörung des Betriebsrates bei Kündigung
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt Robert Mudter zur Anhörung des Betriebsrates bei Kündigung
… der Betriebsrat hat der außerordentlichen Kündigung bedingungslos zugestimmt. Ablauf der Anhörung Der Arbeitgeber muss die Erklärung vor Ausspruch der Kündigung gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden oder, wenn dieser verhindert ist, gegenüber seinem Stellvertreter abgeben. Die Abgabe der Erklärung hat während der Arbeitszeit zu erfolgen, der Betriebsratsvorsitzende …
Bild: Massenentlassung beim Automobilzulieferer TWB: Kündigung unwirksamBild: Massenentlassung beim Automobilzulieferer TWB: Kündigung unwirksam
Massenentlassung beim Automobilzulieferer TWB: Kündigung unwirksam
… auch in den rechtlichen Erwägungen angeschlossen. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts ist die Kündigung unwirksam, weil die zu jeder einzelnen Kündigung erforderliche Anhörung des Betriebsrats (§ 102 Abs. 1 BetrVG) von der Arbeitgeberin nicht ordnungsgemäß eingeleitet worden ist. Insbesondere habe der Betriebsrat im Rahmen der zeitgleich geführten, …
Arbeitsgericht Dortmund - Kündigungsschutzprozess um Brötchenbelag
Arbeitsgericht Dortmund - Kündigungsschutzprozess um Brötchenbelag
… Belag bestrichen. Das Unternehmen hatte den beiden daraufhin im Spätsommer vergangenen Jahres fristlos gekündigt. Dagegen klagte der 26-Jährige, der auch Mitglied des Betriebsrats war. Erst vor kurzem hatte ein angeblicher Minidiebstahl die deutsche Justiz beschäftigt. Vor zwei Wochen erklärte das Berliner Landesarbeitsgericht die fristlose Kündigung …
Sie lesen gerade: Anhörung des Betriebsrats bei Probezeit Kündigung