Bei größeren Kapitalanlageschäden, wie z.B. bei der WBG Leipzig West AG, schließen sich häufig geschädigte Kapitalanleger zu Interessengemeinschaften zusammen. Die geschädigten Kapitalanleger der WBG Leipzig West AG sollten sich jeder für sich fragen, was die Interessengemeinschaft für sie erreichen kann.
Es wird teilweise von einem solchen Beitritt zu einer Interessengemeinschaft abgeraten, da die Gründer solcher Interessengemeinschaften frühere Mitarbeiter des Kapitalanlageunternehmens, des Vertriebes der Inhaberschuldverschreibungen usw. sein können. Mit einer solchen Beteiligung an einer Interessengemeinschaft bestünde dann die Gefahr, den "Bock zum Gärtner" zu machen. Diese Gefahr kann nicht immer ausgeschlossen werden, da die Interessenlagen sich erst nach einiger Zeit herausbilden. Es gibt jedoch bei den Fällen der Bankgesellschaft Berlin Anzeichen dafür. Interessengemeinschaften können auch wirksame Zusammenschlüsse von wirklich geschädigten Kapitalanlegern sein. Hierfür gibt es einige gute Beispiele.
Wie finanzieren sich nun die Interessengemeinschaften? Es werden von den Mitgleidern Beiträge erhoben. Dieses kann dann neben den Kosten für die beauftragung eines Rechtsanwalts anfallen.
Die Dienstleistungen von Rechtsanwälten decken immer das ab, was auch die Interessengemeinschaft erbringen kann. Wenn ein Geschädigter Kapitalanleger sich einem Rechtsanwalt anvertraut, sollte er nachfragen, ob Erfahrungen auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts vorliegen. Die Kanzlei dürfte dann umfassendes Wissen haben was zu tun ist. In der Kanzlei wird häufig umfassendes Wissen gebündelt. Der Geschädigte erreicht durch eine spezialisierte Kanzlei die gleiche Bündelung der Interessen ohne nochmals Beiträge von bis zu mehreren hundert Euro pro Jahr für eine gesonderte Interessengemienschaft zu zahlen. Der Vorteil liegt somit auf der Hand.
Rechtsanwaltskanzlei Steffens
Erfahrungen auf dem Gebiet des Kapitalanlagerrechts
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