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Interview: Wird der Gang zum Anwalt billiger?

26.06.200609:11 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Vom Feilschen weit entfernt
Ab dem 1. Juli wird in Anwaltskanzleien mehr als früher über Geld geredet. Das zumindest will der Gesetzgeber durch die Abschaffung verbindlicher Beratungshonorare erreichen. Doch welche Folgen wird die neue Regelung in der Praxis haben? Ob es Verlierer oder Gewinner geben wird, kann Ilona Cosack schon jetzt bestens beurteilen. Sie führt eine in Mainz ansässige Anwaltsberatung und beschäftigt sich seit der Reform vor zwei Jahren intensiv mit den Chancen und den Schwierigkeiten, die sich jetzt für Anwälte und Mandanten auftun.


Wird die Beratung für Mandanten im Durchschnitt billiger werden?
Nein, denn in der Regel wird eine betriebswirtschaftlich kalkulierende Kanzlei keine "Lockvogelangebote" unterbreiten.
Ist die ganze Aufregung um die neue Regelung umsonst?
Ja und nein. Die Beratung steht in den meisten Fällen vor einer anwaltlichen Vertretung. Und die wird ohnehin auch weiterhin nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Ein niedriges Honorar für eine Erstberatung ist also beim besten Willen kein Hinweis für einen billigen oder - hoffen wir im Sinne des Mandanten - für einen preiswerten Anwalt. Doch kann natürlich ein niedriges Honorar für Erstberatung den Mandanten die Schwellenangst nehmen. Viele werden früher als noch vor einem Jahr einen Anwalt fragen. Aber ob das die Mandanten sind, die auch für Anwälte interessant sind, das wage ich zu bezweifeln.
Wie reagieren die Rechtsanwälte auf die neue Anforderung? Wie hoch ist der Prozentsatz der Anwälte, denen die Preisverhandlung schwer fällt?
Wer bislang ausschließlich nach der gesetzlichen Gebührentabelle abgerechnet hat, tut sich schwer, die neue "Freiheit" in der Praxis umzusetzen. Nach einer Umfrage der Bundesrechtsanwaltskammer haben hier über 80 % der Anwälte Bedarf an konkreter Unterstützung.
Wird ein Anwalt sich Ihrer Meinung nach im Honorar runterhandeln lassen?
Wunschvorstellung vieler Mandanten ist das Erfolgshonorar: Der Anwalt erhält nur dann seine Vergütung, wenn er für den Mandanten das gewünschte Ergebnis erzielt. Diese Form der Honorierung ist derzeit unzulässig. Ein "Runterhandeln" würde die Glaubwürdigkeit infrage stellen.
Manche Experten befürchten eine Spaltung in individuelles "teures" Recht und billiges "von der Stange"?
Das ist doch längst der Fall: Es gibt Rechtsberatung "von der Stange" über das Internet, im Rahmen von Verbrauchersendungen und so weiter. Hier wird allgemein Auskunft erteilt, nicht auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmt. Nur ein Anwalt kann unabhängig, loyal, verschwiegen und kompetent beraten. Er kennt die Rechtsprechung des zuständigen Gerichts und kann die Chancen im Einzelfall beurteilen. Er haftet für seine Dienstleistung. Das Interesse des Mandanten bestimmt letztlich den Preis.
Es ändert sich also gar nicht so viel?
Wenn man den Stichtag 1. Juli nimmt, dann eigentlich nicht. Aber nach meiner Ansicht ist es eines von vielen Signalen, dass sich die Situation für Anwälte und Mandanten in den nächsten Jahren drastisch verändern wird. Schon heute stehen viele Dinge im Raum: Nehmen Sie die Diskussion über die „einfache“ Scheidung beim Notar oder über die Liberalisierung der Rechtsberatung, die künftig nicht mehr nur noch Anwälten, sondern beispielsweise auch Verbänden und Rechtsschutzversicherungen gestattet sein könnte. Das ist ein scheinbarer Vorteil für den Mandanten, weil er auf jeden Fall zunächst Geld spart. Aber das kann schlecht gespartes Geld sein. Zum Beispiel bei Scheidungen: Ein Notar kann nicht die Interessen einer Seite vertreten. Da werden vielleicht Regelungen getroffen, über deren Tragweite sich keiner wirklich Gedanken gemacht hat.
Was raten Sie Ihren Anwälten für die Zeit ab dem 1. Juli?
Im Gespräch mit dem Mandanten muss der Wert und die Qualität der anwaltlichen Dienstleistung kommuniziert werden. Vernünftige Mandanten werden einen angemessenen Preis bezahlen. Den anderen lohnt es nicht nachzutrauern.

Die ABC AnwaltsBeratung Cosack berät Kanzleien in ganz Deutschland. Zu den Kunden zählen Existenzgründer ebenso wie bestehende Kanzleien. Ilona Cosack arbeitet mit verschiedenen regionalen Anwaltvereinen zu-sammen und veranstaltet dort Seminare, häufig für junge Anwälte.

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