(openPR) Mannheim, 04.03.2010 - Nicht selten kommt es vor, dass man unverschuldet mit seinem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird. Oft kommt zum einfachen Sachschaden noch ein Personenschaden hinzu. Gerade in diesen Situationen sollte man den Gang zum Anwalt nicht scheuen. Der im Verkehrsrecht tätige Anwalt kann den Geschädigten vollständig über seine Rechte, insbesondere seine Ansprüche gegen den Schädiger und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung, beraten und aufklären. „Vielen Geschädigten ist nicht bekannt, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung verpflichtet ist, bei einem unverschuldeten Unfall die entstehenden Rechtsanwaltsgebühren zu übernehmen“, so Rechtsanwalt Marcus Kaiser. Der Rechtsanwalt wird für den Geschädigten die komplette Korrespondenz mit den beteiligten Versicherungen und Behörden führen. Gerade im Verkehrsrecht liegt eine rasche und zügige Abwicklung der Angelegenheit im Interesse des Geschädigten. Das Serviceangebot der Kanzlei Kaiser & Kollegen Rechtsanwälte umfasst zum Beispiel eine 24-Stunden-Hotline bei Verkehrsunfällen, an die sich Geschädigte wenden können. Interessierte finden weitere Informationen zum Serviceangebot der Kanzlei unter www.kaiser-und-kollegen.de.









