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HCI MS Vogerunner: Anleger können sich gegen drohende Verluste wehren

15.07.201612:39 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: HCI MS Vogerunner: Anleger können sich gegen drohende Verluste wehren

(openPR) HCI MS Vogerunner: Anleger können sich gegen drohende Verluste wehren

Für die Anleger des HCI Schiffsfonds MS Vogerunner kann ihre Beteiligung mit dem Totalverlust der Einlage enden. Die Fondsgesellschaft befindet sich im vorläufigen Insolvenzverfahren (Az.: 67c IN 47/16).



GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Von einer sicheren und renditestarken Geldanlage kann beim Schiffsfonds HCI MS Vogerunner keine Rede sein. Das bekamen die Anleger, die sich seit 2008 an dem Schiffsfonds mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro beteiligen konnten, schnell zu spüren. Die prospektierten Erwartungen konnten nicht erfüllt werden, 2012 musste ein Sanierungskonzept aufgelegt werden. Eine nachhaltige Besserung ist dadurch nicht gelungen. Im Februar 2016 musste die Fondsgesellschaft schließlich Insolvenz anmelden und das Amtsgericht Hamburg eröffnete das vorläufige Insolvenzverfahren.

Für die Anleger kann die Insolvenz der Fondsgesellschaft den Totalverlust ihrer Einlage bedeuten. Das mussten in den vergangenen Jahren schon etliche Anleger insolventer Schiffsfonds erleben. Damit es nicht so weit kommt und um finanzielle Verluste abzuwehren, können sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann u.a. prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Nach dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 gerieten auch zahlreiche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten, da die notwendigen Charterraten nicht mehr erreicht werden konnten. Oft genug war die Insolvenz der Schiffsfonds die Folge. Dennoch wurden Schiffsfonds in den Anlageberatungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Geldanlage angepriesen. Allerdings hätten die Anleger im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung auch über die Risiken von Schiffsfonds ausführlich aufgeklärt werden müssen. Denn mit den Fondsanteilen erwerben sie in der Regel unternehmerische Beteiligungen und stehen damit auch im Risiko. Am Ende kann für sie der Totalverlust der Einlage stehen. Dennoch wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen häufig verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Aus dieser fehlerhaften Anlageberatung können Schadensersatzansprüche resultieren.

Die vermittelnden Banken hätten darüber hinaus auch ihre teils hohen Provisionen offenlegen müssen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen diese sog. Kick-Backs nicht verschwiegen werden, damit der Anleger das Provisionsinteresse der Bank erkennen kann.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html

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