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Deutsche Familiengerichte: Erbgutschädigung statt Kindeswohl

06.07.201609:04 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Deutsche Familiengerichte: Erbgutschädigung statt Kindeswohl
Erbgutschädigung statt Kindeswohl
Erbgutschädigung statt Kindeswohl

(openPR) Köln – Neben der Forderung des Europarates, das Wechselmodell in allen europäischen Ländern als erste Wahl zu nehmen,

http://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/Xref-XML2HTML-en.asp?fileid=22220&lang=en



gibt es Erkenntnisse die an Brisanz kaum zu überbieten sind:

Unsere deutschen Familiengerichte, die immer um das Kunstwort „Kindeswohl“ bemüht sind, schädigen mit ihren Entscheidungen das Erbgut deutscher Kinder!

Die Entscheidungen, in denen zumeist Väter ausgegrenzt werden, mit geringem Umgang statt dem Wechselmodell, oder auch ohne Sorgerecht, führen zu psychischen Traumen bei den Kindern, die sich in deren Erbgut niederschlagen und nicht reparabel sind. Die Gene der Kinder werden verändert durch das Fehlen eines Elternteils.

Am 16.9.2015, also 2 Wochen bevor der Europarat seine Wechselmodell-Forderung stellte, wurden diese Erkenntnisse vorgestellt auf dem „Symposium 2015 – Kindeswohl als Wissenschaft“.

https://gleichmass.wordpress.com/2015/10/19/ortstermin-wildau-symposium-2015-kindeswohl-als-wissenschaft/

Prof. Dr. Peter Beyerlein informierte dort:
"Da jedes Kind einen genetischen Satz des Vaters und der Mutter in jeder Zelle hat, ist die Verteilung in jeder Zelle 50 : 50, so dass es nur aufgrund dieser ihm von den Eltern mitgegebenen Veranlagungen seine Qualitäten entwickeln kann. Jeder Bruch im Leben eines Kindes ist deshalb zu verhindern. Dazu gehört auch, dass bis zum dritten Lebensjahr die Bindung eines Kindes aufgebaut wird, danach bis zur Schulreife die Prüfung dieser Bindung erfolgt. Wenn in einem Genstrang ein Fehler vorhanden oder aufgetreten ist, wird dieser eingekapselt und der heile Gensektor des anderen Elternteils übernimmt dann die volle Aufgabe. Diese Veranlagung dauert das gesamte Leben an, so dass eine nicht vorhandene Bindungsmöglichkeit mit einem Elternteil Defizite bis ins hohe Alter hinein bewirkt. Dieses muss in jedem Fall vermieden werden, da die Bindungsmöglichkeit später nicht nachgeholt werden kann. Diese genetischen Veränderungen werden von den Zellen gelernt, die sich aus Traumata und deren Bewältigung ergeben und von Generation zu Generation weitergegeben werden. Hieraus sind zahlreiche Notwendigkeiten zum Erhalt der Elternteile auch bei Trennung und Scheidung abzuleiten, ebenso für die frühkindliche Fremderziehung, die dem Kind keine familienspezifische, in den Genen angelegte, Entwicklung ermöglicht."

Die Erkenntnisse kommen im deutschsprachigem Raum vom Institut für familienrechtliche Sozialpädiatrie in Wildau:

http://twz-ev.org/institute/institut-fuer-familienrechtliche-sozialpaediatrie/

Ziel des Instituts ist es, praktische Hilfe für den Schutz der Gesundheit von Kindern in der realen Welt zu geben. Institutionen, die vom IFS profitieren können, sind Jugendämter, Juristen, Richter, Verfahrensbeistände, aber auch Ärzte und Politiker.

Die Forschungsgruppe Diagnostische Bioinformatik unter der Leitung von Prof. Dr. Beyerlein arbeitet dabei unabhängig auf dem Gebiet der molekularen Analyse von Programmierungsprozessen der menschlichen Zelle (Chronische Erkrankungen, Traumatisierungen, Neuropathien) implizit dem IFS zu. Das IFS kann als Transferorganisation neueste Erkenntnisse der wissenschaftlichen Community und auch der TH Forschungsgruppe assimilieren und zugänglich machen.

Etwa 150.000 Kinder pro Jahr erleben die Trennung Ihrer Eltern. Familiengerichte bestimmen in fast allen Fällen das Residenzmodell, also ein Modell, in dem ein Kind fast nur bei einem Elternteil wohnt, dem „Alleinerziehenden“.

Daß das Residenzmodell das denkbar schlechteste Modell für Trennungs-Kinder ist, ist in Deutschland spätestens seit Prof. Sünderhauf´s Zusammenfassung internationaler Forschung in 2013 bekannt.

https://www.youtube.com/watch?v=HpV4AXJFqHQ&feature=youtu.be

Das Statistische Bundesamt zählte in 2014 etwa 2,7 Millionen Alleinerziehende. Davon 2,3 Millionen alleinerziehende Mütter und 0,4 Millionen alleinerziehende Väter. Wenn man die 0,5 Millionen verwitweten Eltern abzieht, bleiben 2,2 Millionen "Alleinerziehende" in Deutschland. Multipliziert mit Deutschlands „1,4“ Kinder sind das über 3 Millionen deutsche Kinder, die im Residenzmodell leben.

Der Verlust und das Fehlen eines Elternteils ist für ein Kind das Schlimmste was ihm passieren kann, neben dem Tot des Elternteils.

Die, zuletzt in 2014, erstellte KiMiss-Studie der Universität Tübingen zeigt bei allen Fällen in denen ein Kind weiter weg von einem der Elternteile gerückt wird, erhöhte Werte an Kindeswohl-Verlust.

kimiss.uni-tuebingen.de/de/2014report.html

Einen Elternteil aus dem Leben eines Kindes weitestgehend zu verbannen, ist nicht nur eine psychische Mißhandlung am Kind, mit Folgen für die weitere soziale Entwicklung des Kindes,

http://www.aerzteblatt.de/archiv/154279

sondern es ist auch eine körperliche Mißhandlung, die sich in den Genen niederschlägt und über Generationen weitergegeben wird.
Und deutsche Familiengerichte, mit ihren überwiegend Väter- und Kinderfeindlichen Residenzmodell-Entscheidungen verursachen genau dies.

Die Lösung ist das Wechselmodell als Standard, von dem nur in Ausnahmen abgewichen wird. Kinder brauchen mindestens 30% des Jahres mit dem „anderen“ Elternteil, wie es auch die bisher größte Petition fordert, die noch bis Ende des Jahres läuft.

https://www.openpetition.de/petition/online/sind-vaeter-die-besseren-muetter-das-wechselmodell-als-standard-in-deutschland

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