(openPR) In der NRW-Hauptstadt Düsseldorf wird alle zwei Jahre Familienrechtsgeschichte geschrieben: Der OLG-Standort ist Verkünder der nach ihm benannten „Düsseldorfer Tabelle“. Das Gericht schmückt sich allerdings mit falschen Federn, denn das Zahlenwerk ist Ergebnis einer Zusammenarbeit aller deutschen Familiengerichte mit dem Ziel, eine möglichst exakte Berechnung von Unterhaltsansprüchen und einen Selbstbehalt für Familiengerichtsentscheidungen als Richtlinie anbieten zu können. Der Sprachgebrauch „Düsseldorfer Tabelle“ hat sich dabei durchgesetzt.
2015 ist es wieder soweit und die Düsseldorfer Tabelle wird aktualisiert. Nach einer ersten Prüfung kommt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller zum Schluss, dass die Anhebung des Selbstbehalts die einzig auffallende Neuerung ist: „Das Gericht hat den Selbstbehalt an die ab dem 1. Januar 2015 in Deutschland geltenden neuen Hartz IV-Sätze angepasst. Das ist zu erwarten gewesen und ist den Zahlungspflichtigen gegenüber nur fair!“
Allerdings hat die Medaille zwei Seiten: Steigt der Selbstbehalt, dann sinkt zwangsläufig die Höhe des Unterhaltsanspruches. Cäsar-Preller: „Viele Kinder und auch unterhaltsberechtige Ehepartner werden ab dem 1. Januar 2015 mit weniger Geld auskommen müssen.“ Die Tabelle ist übrigens zwei Jahre gültig und keine Rechtsnorm. Allerdings halten sich deutsche Familiengerichte bei ihren Entscheidungen an die Düsseldorfer Tabelle. Bei Fragen rund um das Familienrecht und zu Unterhalt und Selbstbehalt steht die Kanzlei Cäsar-Preller gern zur Verfügung.
Mehr Informationen: www.caesar-preller.de
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Pressebericht „Neue Düsseldorfer Tabelle 2015: mehr Geld für Unterhaltspflichtige“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:
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„Ein aktuelles Urteil des OLG Stuttgart zeigt deutlich, dass es sich lohnt, sich gegen die Kündigung von Bausparverträgen zu wehren“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. „Das Urteil könnte eine Trendwende in der Rechtsprechung bedeuten – zu Gunsten der Verbraucher.“
Es ist bekannt, dass Bausparkassen versuchen, zuteilungsreife aber nicht voll angesparte Bausparverträge loszuwerden und diese kündigt. Dieser rechtlich ohnehin umstrittenen Praxis hat das Oberlandesgericht Stuttgart …
„Offenbar fürchten die Banken eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zum Darlehenswiderruf“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Denn nicht zum ersten Mal hat eine Bank nun ihre Revision zurückgezogen, bevor es zu einer Verhandlung vor dem BGH kommt.
Am 5. April hätte das Thema Widerruf von Darlehen in Karlsruhe verhandelt werden sollen (Az.: XI ZR 478/15). Dazu kommt es nun nicht, da die Bank die Revision zurückgezogen hat, wie der BGH am 31. März mitteilt. „Es ist nicht das erste Mal,…
… Düsseldorf auch wieder eine neue Version der heißbegehrten Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht, die als Berechnungsgrundlage des Kindesunterhalts für Unterhaltsberechtigte als auch für Unterhaltspflichtige dient. Unter Berücksichtigung des neuen Kinderfreibetrages, der zu Jahresbeginn auf 7.008 EURO angehoben wurde, sowie des erhöhten Kindergeldes für das …
… zu berechnen ist. Sie fungiert als Unterhaltstabelle, die nach Einkommen und Alter des Kindes gegliedert ist. Grundlage für die Berechnung sind das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes. Die Tabelle ist in vier Altersstufen und 15 Einkommensgruppen unterteilt, die von einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.100 …
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… Düsseldorf am 4. Dezember die wieder bundesweit geltenden Unterhaltssätze für die kommenden zwei Jahre neu definiert. Wichtigste Änderung: Der Selbstbehalt wird vergrößert.Unterhaltspflichtigen bleibt also etwas mehr Geld zum eigenen Lebensunterhalt. Das Gericht rechtfertigt diesen Schritt mit der anstehenden Anhebung des Regelsatzes für Hartz IV-Empfänger, …
… der Düsseldorfer Tabelle von 1.400,00 EUR auf 1.500,00 EUR für Alleinstehende und von 2.450,00 EUR auf 2.700,00 EUR für verheiratete Unterhaltspflichtige angehoben worden. Danach müssen Kinder, deren bereinigtes Einkommen (d.h Einkünfte abzüglich Steuern, Sozialabgaben, angemessene zusätzliche Altersvorsorge, berücksichtigsfähige Schulden, vorrangige …
… Unterhalts-Richtlinien. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zu diesem Zeitpunkt seine eigenen Richtsätze nach der Düsseldorfer Tabelle um etwa 2,5% angehoben, gleichzeitig den Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen, in aller Regel des Kindesvaters, angepasst und um rund 6% erhöht, nachdem es jahrelang hier keine Änderungen für erforderlich hielt.
Zwar stellt die …
… von 930 auf 990 Euro im Monat. In dem Betrag sind Kosten für die Warmmiete in Höhe von 440 Euro enthalten.Der notwendige Eigenbedarf der unterhaltspflichtigen Eltern wurde nicht geändert. Der Selbstbehalt für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige beträgt 1.200 Euro im Monat und bei erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 1.450 Euro monatlich. Der angemessene …
… beziffern, da er alle Lebensbedürfnisse des Kindes umfasst.Berechnung des KindesunterhaltsDie Düsseldorfer TabelleDie Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Als Leitlinie für die Berechnung dient die Düsseldorfer Tabelle. Diese Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern …
… Auskunft der ARAG Experten kann das Sozialamt das ‚Geschenk‘ zurückfordern, sofern bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit die Schenkung noch keine zehn Jahre zurückliegt.
Wenn Unterhaltspflichtige nicht freiwillig zahlen, müssen sie ihr Einkommen und ihr Vermögen offen legen. Bei anderen Unterhaltsverpflichteten bemisst sich der beizusteuernde Anteil nach …
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