openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Der Kindesunterhalt

07.06.202510:40 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Der Kindesunterhalt
Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Rechtsanwalt Reinhard Scholz

(openPR) Der Kindesunterhalt stellt einen wesentlichen Teil der finanziellen Versorgung von Kindern nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern dar. Er soll die Lebensgrundlage von Kindern sicherstellen, die sich noch nicht selbst versorgen können, und ihnen später einen Start in das Erwerbsleben ermöglichen.

Im Folgenden erläutert Rechtsanwalt Reinhard Scholz aus Münster, Anwalt für Scheidungsrecht, die wichtigsten Grundsätze rund um den Kindesunterhalt bei Trennung und Scheidung in Deutschland:

Rechtliche Grundlagen und allgemeine Prinzipien

Die Grundnorm für den Kindesunterhalt als Form des Verwandtenunterhalts findet sich in § 1601 BGB. Nach dieser Vorschrift sind Verwandte in gerader Linie einander zur Unterhaltsleistung verpflichtet. Im Grundsatz sind beide Elternteile anteilig für den Unterhalt des Kindes zuständig, wie es auch in § 1606 BGB festgelegt ist. Diese Unterhaltspflicht besteht unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht.

Der Unterhaltsanspruch basiert auf dem Grundsatz der Familiensolidarität. Unterhalt erhält gemäß § 1602 Abs. 1 BGB nur, wer bedürftig ist. Bei minderjährigen Kindern wird diese Bedürftigkeit grundsätzlich angenommen, da sie in der Regel noch nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können.

Arten des Kindesunterhalts

Nach einer Trennung der Eltern gibt es zwei unterschiedliche Unterhaltsarten, die den täglichen Bedarf des Kindes decken sollen: den Barunterhalt und den Naturalunterhalt.

Barunterhalt

Der Barunterhalt wird in Form von Geldzahlungen geleistet und ist eine Geldschuld gemäß § 1612 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 BGB, die monatlich im Voraus zu zahlen ist. In der Regel zahlt der Elternteil Barunterhalt, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt.

Naturalunterhalt

Der Naturalunterhalt umfasst die materielle sowie die ideelle Versorgung des Kindes durch den betreuenden Elternteil. Dazu gehören:

  • Unterkunft
  • Nahrung
  • Kleidung
  • Pflege und Erziehung

Der betreuende Elternteil leistet seinen Unterhaltsbeitrag in Form der täglichen Betreuung, Pflege und Erziehung des Kindes. Dieser Naturalunterhalt lässt sich nicht konkret beziffern, da er alle Lebensbedürfnisse des Kindes umfasst.

Berechnung des Kindesunterhalts

Die Düsseldorfer Tabelle

Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Als Leitlinie für die Berechnung dient die Düsseldorfer Tabelle. Diese Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Bedarfsrichtlinie dar, an der sich die Familiengerichte bei der Festsetzung des Unterhalts orientieren.

Die Düsseldorfer Tabelle 2025 staffelt den Unterhaltsbedarf nach Einkommensgruppen und Altersstufen. Ab dem 1. Januar 2025 wurden die Bedarfssätze leicht angehoben. Der Mindestunterhalt beträgt in der:

  • ersten Altersstufe (0-5 Jahre): 482 €
  • zweiten Altersstufe (6-11 Jahre): 554 €
  • dritten Altersstufe (12-17 Jahre): 649 €
  • für volljährige Kinder: 693 €

Anrechnung des Kindergelds

Das Kindergeld gilt ganz oder teilweise als Einkommen des Kindes und reduziert daher den Unterhaltsbedarf. Bei minderjährigen Kindern wird das Kindergeld zur Hälfte auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Der Unterhaltsanspruch verringert sich dadurch um 127,50 € pro Monat.

Beispiel: Ein 8-jähriges Kind lebt bei der Mutter. Der Vater hat ein Einkommen von 3.000 €. Laut Düsseldorfer Tabelle beträgt der Unterhaltsbedarf des Kindes 638 € monatlich. Bei einer Anrechnung des halben Kindergelds (127,50 €) muss der Vater noch 510,50 € monatlich zahlen.

Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen

Der notwendige Eigenbedarf für Unterhaltspflichtige, der sogenannte Selbstbehalt, bleibt 2025 unverändert. Er beträgt 1.450 € für Erwerbstätige und 1.200 € für Nichterwerbstätige. Dieser Betrag soll sicherstellen, dass dem Unterhaltspflichtigen genug zum Leben bleibt.

Besonderheiten bei minderjährigen und volljährigen Kindern

Unterhalt für minderjährige Kinder

Der Unterhalt für minderjährige Kinder ist die strengste Form des Unterhalts in Deutschland. Minderjährige sind fast immer bedürftig, weshalb der Unterhaltspflichtige "gesteigert unterhaltspflichtig" ist. Dies bedeutet, er muss alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um den Unterhaltsanspruch zu erfüllen.

Bei minderjährigen Kindern richtet sich der Unterhalt in der Regel nur nach dem Einkommen des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt.

Unterhalt für volljährige Kinder

Mit Erreichen der Volljährigkeit ändert sich die Unterhaltssituation grundlegend. Bei volljährigen Kindern sind in der Regel beide Eltern zum Barunterhalt verpflichtet. Der Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes ist an keine Altersgrenze gebunden, denn die Eltern schulden ihm eine begabungsbezogene Berufsausbildung.

Die Pflicht, Kindesunterhalt ab 18 zu leisten, besteht so lange, bis das Kind seine Ausbildung abgeschlossen hat. Grundsätzlich gibt es Kindesunterhalt nur bis zum Ende der Ausbildung.

Mehrbedarf und Sonderbedarf

Über den regulären Unterhaltsbedarf hinaus kann es einen zusätzlichen Bedarf geben, der als Zusatzbedarf bezeichnet wird. Hierbei wird zwischen Mehrbedarf und Sonderbedarf unterschieden.

Mehrbedarf

Ein Mehrbedarf liegt vor bei regelmäßig anfallenden Kosten, die die üblichen Kosten zum Lebensbedarf übersteigen und deshalb nicht von den Regelsätzen der Düsseldorfer Tabelle erfasst sind. Es handelt sich um andauernde Mehrausgaben, die zum Lebensbedarf des Kindes gehören.

Sonderbedarf

Ein Sonderbedarf ist ein unregelmäßiger, außergewöhnlich hoher Bedarf, der überraschend und der Höhe nach nicht vorhersehbar war. Nach § 1613 Abs. 2 Nr.1 BGB definiert sich der Sonderbedarf als unregelmäßig, außergewöhnlich hoher Bedarf und ist zusätzlich zum regulären Kindesunterhalt zu leisten.

Beispiele für Sonderbedarf können sein:

  • Zahlungen für außergewöhnliche Arztrechnungen
  • Allergiebedingte Einrichtung
  • Klassenfahrten

Wichtig: Der Sonderbedarf muss spätestens ein Jahr nach der Entstehung beim Unterhaltspflichtigen geltend gemacht werden (§ 1613 Abs. 2 BGB).

Unterhaltsregelungen bei besonderen Betreuungsmodellen

Wechselmodell

Beim Wechselmodell verbringt das Kind etwa die Hälfte der Zeit beim einen und die Hälfte der Zeit beim anderen Elternteil. In diesem Fall leisten beide Elternteile Betreuungsunterhalt. Die Berechnung des Unterhalts gestaltet sich hier anders als im klassischen Residenzmodell.

Für das Wechselmodell wurde 2025 eine neue Berechnungsmethode eingeführt. Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach dem zusammenaddierten monatlichen Nettoeinkommen beider Eltern. Bei einem Gesamteinkommen der Eltern wird der entsprechende Bedarf ermittelt, um 15% reduziert und dann nach einer festgelegten Berechnungsmethode auf die Eltern verteilt.

Asymmetrisches Wechselmodell

Im asymmetrischen Wechselmodell wird ein Betreuungsanteil von 33% pauschal unterstellt. Die Feststellung des tatsächlichen Betreuungsanteils ist innerhalb dieses Modells nicht erforderlich.

Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs

Um den Unterhaltsanspruch durchzusetzen, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Jugendamtsurkunde

Eine wichtige Möglichkeit ist die Festlegung des Kindesunterhalts beim Jugendamt. Die Jugendamtsurkunde hat die gleiche rechtliche Bedeutung wie ein gerichtlicher Beschluss und ist ein vollstreckungsfähiger Titel nach § 794 ZPO.

Vorteile dieses Vorgehens sind:

  • In der Urkunde wird der Unterhaltsbedarf für jedes Kind festgesetzt
  • Verfahrenskosten für die Durchsetzung entfallen
  • Der Unterhalt kann im Falle ausbleibender Zahlungen sofort vollstreckt werden

Vereinfachtes Verfahren

Das vereinfachte Verfahren gibt dem minderjährigen Kind getrennt lebender Eltern die Möglichkeit, über seinen Unterhaltsanspruch rasch und kostengünstig einen Vollstreckungstitel zu erwirken.

Zuständig für das vereinfachte Verfahren ist das Amtsgericht-Familiengericht, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Antragsformulare sind beim Jugendamt oder bei jedem Amtsgericht erhältlich.

Unterhaltsvorschuss

Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, kann Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Die Höhe beträgt:

  • für Kinder bis zu 5 Jahren: 227 Euro monatlich
  • für Kinder von 6 Jahren bis 11 Jahren: 299 Euro monatlich

Der Kindesunterhalt ist ein komplexes Rechtsgebiet, das von vielen Faktoren abhängt. Die Düsseldorfer Tabelle bietet eine wichtige Orientierungshilfe zur Berechnung des Unterhalts, jedoch können individuelle Umstände zu Abweichungen führen. Bei Fragen oder strittigen Fällen empfiehlt sich eine fachkundige Beratung durch das Jugendamt oder einen Rechtsanwalt für Familienrecht. Letztendlich soll der Kindesunterhalt sicherstellen, dass Kinder trotz Trennung oder Scheidung der Eltern finanziell abgesichert sind und ihre Entwicklung nicht beeinträchtigt wird.

Rechtsanwalt Reinhard Scholz, Münster
Salzstraße 35, 48143 Münster

www.scheidung-einreichen.com

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1285163
 306

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Der Kindesunterhalt“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwalt Reinhard Scholz

Bild: Die Immobilie im Zugewinnausgleich: Was Sie bei Trennung und Scheidung wissen müssenBild: Die Immobilie im Zugewinnausgleich: Was Sie bei Trennung und Scheidung wissen müssen
Die Immobilie im Zugewinnausgleich: Was Sie bei Trennung und Scheidung wissen müssen
Die Immobilie ist für viele Ehepaare nicht nur ein Zuhause, sondern auch ein wesentlicher Vermögenswert. Kommt es zur Trennung und Scheidung, rückt die Frage nach dem Umgang mit dem gemeinsamen oder im Alleineigentum stehenden Haus oder der Wohnung unweigerlich in den Fokus des Zugewinnausgleichs. Für die meisten Ehepaare in Deutschland, die keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Hierbei geht es nicht darum, das Vermögen beider Partner bei der Scheidung hälftig aufzuteilen, sondern de…
Bild: Die Wahrheit über die Express-ScheidungBild: Die Wahrheit über die Express-Scheidung
Die Wahrheit über die Express-Scheidung
Eine schnelle Scheidung ohne Trennungsjahr, auch Express-Scheidung oder Blitz-Scheidung genannt, ist in Deutschland ausschließlich im Rahmen einer Härtefallscheidung möglich. Das bedeutet: Das sonst gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr kann nur übersprungen werden, wenn das Fortbestehen der Ehe für einen der Partner eine unzumutbare Härte darstellen würde - und zwar aus Gründen, die in der Person des anderen Ehepartners liegen. Die Gerichte setzen dafür sehr hohe Hürden: Nur besonders schwerwiegende, objektiv nachvollziehbare Verhaltens…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Neues Portal zum Thema UnterhaltBild: Neues Portal zum Thema Unterhalt
Neues Portal zum Thema Unterhalt
… unter 18 Jahren und eine Million volljährige unterhaltsberechtigte Heranwachsende. Es gibt 1,4 Millionen alleinerziehende Mütter und 0,1 Millionen alleinerziehende Väter. Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt sind in Zusammenhang mit einer Scheidung für den ehemaligen Partner und die gemeinsamen Kinder existenziell wichtig. …
Rechtsanwalt Weiss: Berlin Weiss Familienrecht
Rechtsanwalt Weiss: Berlin Weiss Familienrecht
Zum Thema Familienrecht, können sie bei dem Juristen Weiss Unterstützung anfordern. In den Bereichen Kindesunterhalt, Umgangsrecht, Prozesskostenhilfe, und Hausrat werden sie hier kompetent beraten. Treffen können unproblematisch telefonisch ausgemacht werden.Die Räumlichkeiten des Rechtsanwaltes befindet sich am Prenzlauer Berg.
Bild: Düsseldorfer Tabelle 2013 liegt vor – Selbsterhalt wird erhöhtBild: Düsseldorfer Tabelle 2013 liegt vor – Selbsterhalt wird erhöht
Düsseldorfer Tabelle 2013 liegt vor – Selbsterhalt wird erhöht
… etwas geringer ausfallen.“ Die Erhöhung des Selbsterhalts geschieht in Anlehnung an die „Hartz-IV“-Sätze ab dem 1. Januar 2013. Die Sätze für den Kindesunterhalt bleiben in der Düsseldorfer Tabelle 2013 zunächst unverändert. Rechtsanwalt Alexander Heumann, Familienrechtsexperte aus Düsseldorf, zu den Änderungen in der Düsseldorfer Tabelle 2013: „Bei …
Bild: Kindesunterhalt vor Pfändung schützen – So sichern Sie die Ansprüche Ihres Kindes wirksam abBild: Kindesunterhalt vor Pfändung schützen – So sichern Sie die Ansprüche Ihres Kindes wirksam ab
Kindesunterhalt vor Pfändung schützen – So sichern Sie die Ansprüche Ihres Kindes wirksam ab
… geraten auch Eltern, die Unterhalt für ihre Kinder erhalten, in finanzielle Schwierigkeiten und sehen sich mit Kontopfändungen konfrontiert. Was viele nicht wissen: Kindesunterhalt ist zweckgebunden und darf nicht gepfändet werden – denn er steht dem Kind zu, nicht dem betreuenden Elternteil.Rechtlicher HintergrundKindesunterhalt dient ausschließlich …
Bild: Kindesunterhalt im WechselmodellBild: Kindesunterhalt im Wechselmodell
Kindesunterhalt im Wechselmodell
… abwechselnd bei Vater und Mutter leben. Haben beide Elternteile etwa zu gleichen Teilen die Betreuung der Kinder übernommen, wirft das die Frage auf, ob ein Elternteil dennoch Kindesunterhalt verlangen kann. Das OLG Karlsruhe hat dies mit Urteil vom 15. März 2024 verneint (Az.: 5 UF 219/23). Kindesunterhalt könne ein Elternteil demnach nur verlangen, wenn …
Bild: Neue Düsseldorfer TabelleBild: Neue Düsseldorfer Tabelle
Neue Düsseldorfer Tabelle
… und für jedes weitere 195 Euro. Der Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer wird um etwa 200 auf 6000 Euro angehoben. Diese Änderungen wirken sich auch auf den Kindesunterhalt aus. Am 5.1.2009 wurde die neue Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2009 veröffentlicht, die diese Änderungen umsetzt. In der Tabelle, die vom OLG Düsseldorf herausgegeben wird, werden …
Bild: Kindesunterhalt Düsseldorfer TabelleBild: Kindesunterhalt Düsseldorfer Tabelle
Kindesunterhalt Düsseldorfer Tabelle
Kindesunterhalt / Volljährigenunterhalt Kindesunterhalt – Eltern sind gemäß § 1601 ff. BGB verpflichtet, ihre Kinder zu unterhalten. 1. Der Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes Der Anspruch richtet sich gegen beide Eltern, und zwar gegen leibliche Eltern und Adoptiveltern. Der Anspruch minderjähriger Kinder umfasst den gesamten Lebensbedarf des …
Bild: Wechselmodell bietet Vor- und Nachteile - MTR LegalBild: Wechselmodell bietet Vor- und Nachteile - MTR Legal
Wechselmodell bietet Vor- und Nachteile - MTR Legal
Auswirkungen auf den KindesunterhaltNach Trennung oder Scheidung der Eltern stellt sich häufig die Frage, bei welchem Elternteil die gemeinsamen Kinder leben sollen. Neben dem klassischen Residenzmodell wird auch das Wechselmodell immer beliebter. An erster Stelle sollte immer das Kindeswohl stehen.Lange Zeit war es üblich, dass nach der Trennung der …
Rechtsanwälte für Familienrecht online finden
Rechtsanwälte für Familienrecht online finden
… Anwalt-Sucheservice für Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Familienrecht und für Fachanwälte für Familienrecht online gestellt. Unter www.spezialisten-im-familienrecht.de können Ratsuchende in Fragen von Scheidung, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt etc. unter Eingabe ihrer Postleitzahl den wohnortnächsten Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familienrecht finden.
Bild: Zahlung rückständigen Unterhaltes bei UnterhaltsvorschussleistungenBild: Zahlung rückständigen Unterhaltes bei Unterhaltsvorschussleistungen
Zahlung rückständigen Unterhaltes bei Unterhaltsvorschussleistungen
… nicht leistungsfähig war. Erst ein Jahr nach dem ersten Schreiben des Sozialhilfeträgers trat der Unterhaltspflichtige eine Beschäftigung an, aufgrund derer er zur Zahlung von Kindesunterhalt in der Lage war. Davon erlangte das Sozialamt kurze Zeit später Kenntnis und forderte ihn sodann zur Zahlung künftigen als rückständigen Kindesunterhaltes ab Aufnahme …
Sie lesen gerade: Der Kindesunterhalt