(openPR) Mit der neuen „Düsseldorfer Tabelle“ hat das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf am 4. Dezember die wieder bundesweit geltenden Unterhaltssätze für die kommenden zwei Jahre neu definiert. Wichtigste Änderung: Der Selbstbehalt wird vergrößert.
Unterhaltspflichtigen bleibt also etwas mehr Geld zum eigenen Lebensunterhalt. Das Gericht rechtfertigt diesen Schritt mit der anstehenden Anhebung des Regelsatzes für Hartz IV-Empfänger, die zum 1. Januar des kommenden Jahres ansteht. Rechtsanwalt Alexander Heumann, Fachanwalt für Familienrecht mit Kanzlei in Düsseldorf: „Die Anhebung des Selbstbehaltes ist nur logisch: Unterhaltspflichtige sollten und dürfen nicht schlechter gestellt werden als Personen, die ihre Grundsicherung vom Staat erhalten. Das muss immer der Richtwert sein!“
Herausgeber der „Düsseldorfer Tabelle“ ist übrigens nicht das OLG Düsseldorf allein. Sie wird in Abstimmung mit den übrigen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag veröffentlicht und ist für die Berechnung von Unterhaltsforderungen deutschlandweit die maßgebliche Richtlinie.
Die Düsseldorfer Tabelle definiert die Bedarfssätze für den Kindesunterhalt und berücksichtigt dabei das Einkommen und den Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen.
Mehr Informationen: http://www.familien-u-erbrecht.de/duesseldorfer-tabelle/
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Rechtsanwalt Heumann ist seit mehr als 15 Jahren Fachanwalt für Familienrecht und hat sich auf Trennung und Scheidung spezialisiert. Zusatzausbildung zum Wirtschaftsassistenten (Berufsakademie).
Seit der Kindschaftsrechtsreform 1998 beschäftigt er sich mit Umgangsrecht, Sorgerecht und PAS und engagiert sich als einer der Vorreiter in Deutschland für das Recht der Kinder auf beide Eltern und für das Recht beider Eltern, ihre Kinder zu sehen.
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Ab dem 01. August 2015 gilt wieder eine neue Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung von Unterhaltsforderungen. Wichtigste Änderung: Die Bedarfssätze für den Unterhalt unterhaltsberechtigter Kinder werden erhöht. Die Düsseldorfer Tabelle beruft sich dabei auf das am 22.07.2015 verkündete Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags. Der steuerlich anrechenbare Kinderfreibetrag steigt um 144 Euro auf 4.512,00 Euro. Dadurch muss nun auch zwangsläufig der Unterhalt angepasst werden. In der Altersstufe zwei stei…
Das Bundesverfassungsgericht musste darüber entscheiden, ob die Regressansprüche eines Scheinvaters auf Rückzahlung des geleisteten Unterhalts oder die Persönlichkeitsrechte der Mutter schwerer wiegen. Rechtsanwalt Alexander Heumann, Fachanwalt für Familienrecht aus Düsseldorf: „Das Bundesverfassungsgericht hat zu Gunsten der Mutter entschieden. Aber es stellte auch fest, dass die Verpflichtung der Mutter, dem Scheinvater zur Durchsetzung seines Regressanspruchs auch gegen ihren Willen Auskunft über den leiblichen Vater zu erteilen, nicht von…
… zu berechnen ist. Sie fungiert als Unterhaltstabelle, die nach Einkommen und Alter des Kindes gegliedert ist. Grundlage für die Berechnung sind das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes. Die Tabelle ist in vier Altersstufen und 15 Einkommensgruppen unterteilt, die von einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.100 …
… Unterhalts-Richtlinien. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zu diesem Zeitpunkt seine eigenen Richtsätze nach der Düsseldorfer Tabelle um etwa 2,5% angehoben, gleichzeitig den Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen, in aller Regel des Kindesvaters, angepasst und um rund 6% erhöht, nachdem es jahrelang hier keine Änderungen für erforderlich hielt.
Zwar stellt die …
… der Regel zu Gunsten des unterhaltsverpflichteten Kindes aus.
Oftmals informieren die Sozialämter nicht von sich aus über die Erhöhung des Selbstbehaltes, so dass der Unterhaltspflichtige unter Umständen zu viel Elternunterhalt zahlt. Wer also laufend Elternunterhalt aus Einkommen an das Sozialamt leistet, sollte sich anwaltlich beraten lassen, ob sich …
Die Düsseldorfer Tabelle 2013 zum Unterhalt liegt vor und wurde am 5. Dezember 2012 im Oberlandesgericht Düsseldorf vorgestellt. Wesentliche Änderung ist die Erhöhung des Selbsterhalts um 50 Euro monatlich. Rechtsanwalt Alexander Heumann, Familienrechtsexperte aus Düsseldorf: „Dadurch wird der Unterhalt in vielen Fällen etwas geringer ausfallen.“ Die …
In der NRW-Hauptstadt Düsseldorf wird alle zwei Jahre Familienrechtsgeschichte geschrieben: Der OLG-Standort ist Verkünder der nach ihm benannten „Düsseldorfer Tabelle“. Das Gericht schmückt sich allerdings mit falschen Federn, denn das Zahlenwerk ist Ergebnis einer Zusammenarbeit aller deutschen Familiengerichte mit dem Ziel, eine möglichst exakte Berechnung …
… Auskunft der ARAG Experten kann das Sozialamt das ‚Geschenk‘ zurückfordern, sofern bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit die Schenkung noch keine zehn Jahre zurückliegt.
Wenn Unterhaltspflichtige nicht freiwillig zahlen, müssen sie ihr Einkommen und ihr Vermögen offen legen. Bei anderen Unterhaltsverpflichteten bemisst sich der beizusteuernde Anteil nach …
… auf den Bedarf angerechnet.Auch Selbstbehalt steigtNicht nur der Unterhaltsanspruch der Kinder steigt zum 1. Januar 2024, sondern auch der Selbstbehalt der unterhaltspflichtigen Elternteile. Der Selbstbehalt für einen nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen steigt von bislang 1.120 Euro auf 1.200 Euro. Bei einem erwerbstätigen Unterhaltsschuldner …
… beziffern, da er alle Lebensbedürfnisse des Kindes umfasst.Berechnung des KindesunterhaltsDie Düsseldorfer TabelleDie Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Als Leitlinie für die Berechnung dient die Düsseldorfer Tabelle. Diese Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern …
… von 930 auf 990 Euro im Monat. In dem Betrag sind Kosten für die Warmmiete in Höhe von 440 Euro enthalten.Der notwendige Eigenbedarf der unterhaltspflichtigen Eltern wurde nicht geändert. Der Selbstbehalt für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige beträgt 1.200 Euro im Monat und bei erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 1.450 Euro monatlich. Der angemessene …
Zum 01.01.2011 ist eine neue Version der "Düsseldorfer Tabelle" in Kraft getreten. Der so genannte Selbstbehalt, also der Teil des Einkommens, der einem Unterhaltspflichtigen in jedem Fall zur Bestreitung des eigenen Lebensbedarfs verbleiben soll, wurde dabei erhöht. Düsseldorfer Tabelle als Leitlinie für die Berechnung von Unterhalt
Die Düsseldorfer …
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