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Kreissparkassenmobil versorgt Flüchtlinge mit Bargeld

Bild: Kreissparkassenmobil versorgt Flüchtlinge mit Bargeld
Der rot-weiße KSK-Bus versorgt Flüchtlinge im Landkreis Esslingen mit Bargeld.
Der rot-weiße KSK-Bus versorgt Flüchtlinge im Landkreis Esslingen mit Bargeld.

(openPR) Projekt mit Modellcharakter: Eine fahrbare Filiale gewährleistet pünktliche Auszahlung in den Interimsunterkünften im Landkreis Esslingen.

Das ist in der deutschen Bankenlandschaft vermutlich einmalig: Die Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen hat einen Spezialtransporter zur mobilen Auszahlstelle umbauen lassen und versorgt damit Flüchtlinge im Landkreis Esslingen mit Bargeld. Der rot-weiße „KSK-Bus“ fährt einmal im Monat zu den Unterkünften, wo Mitarbeiter der Kreissparkasse insgesamt rund 1.000 von den Flüchtlingen eingereichte Barschecks gegen Geld tauschen. Die fahrbare Geschäftsstelle versorgt so innerhalb weniger Tage bis zu 16 Unterkunfts-standorte. „Die Kreissparkasse gewährleistet mit ihrem Service die pünktliche Auszahlung in den Gemeinschaftsunterkünften und ist mit ihrem Engagement für den Landkreis bei der Betreuung der Flüchtlinge ein wichtiger und zuverlässiger Partner“, erklärt Landrat Heinz Eininger, der auch Verwaltungsratsvorsitzender der Kreissparkasse ist.



Wie Kreissparkassen-Vorstandsvorsitzender Burkhard Wittmacher berichtet, hat sich der KSK-Bus in der Praxis bestens bewährt. „Der Einsatz dieser mobilen Auszahlstelle entlastet unsere Filialen spürbar“, sagt Wittmacher und erläutert die Hintergründe: „Noch vor etwas mehr als anderthalb Jahren waren Flüchtlinge für die Kreissparkasse praktisch kein Thema. Bis dahin kamen diese Menschen in überschaubarer Zahl in unsere Filialen, um ihre Barschecks gegen Geld einzulösen“, erinnert sich der Vorstandsvorsitzende. Doch spätestens im Herbst 2015 änderte sich die Situation schlagartig – die Filialmitarbeiter mussten eine sprunghaft gestiegene Zahl von Barschecks ausbezahlen.

„Es sind Mengen an Flüchtlingen gekommen, die wir mit unserer bisherigen Systematik nicht mehr bedienen konnten. An unseren größeren Standorten wollten bis zu 370 Flüchtlinge am selben Tag Geld abholen. Das hat den Normalbetrieb in den betroffenen Filialen weitgehend blockiert“, verdeutlicht der Vorstandsvorsitzende. Auf der Suche nach einer Lösung hatte Albrecht Bluthardt, der bei der Kreissparkasse für Arbeitssicherheit zuständig ist, die Idee, eine mobile Filiale einzusetzen. Das Bargeld sollte direkt in den Sammelunterkünften ausgezahlt werden. „Andere Sparkassen setzen solche Filialmobile zum Beispiel in ländlichen Gebieten ein. Weshalb also nicht auch die Flüchtlingsunterkünfte damit bedienen?“, fragte sich Bluthardt. Die Kreissparkasse mietete daraufhin ein Spezialfahrzeug mit gepanzertem Kassenraum an und ließ es mit umfangreicher Sicherheitstechnik und Videoüberwachung nachrüsten.

Die fahrbare Geschäftsstelle steuerte anfangs vier, dann zwölf und zuletzt bis zu 16 Standorte an. Mit der monatlichen Bargeld-Tour betritt die Kreissparkasse in mancherlei Hinsicht Neuland. „Die Organisation ist eine Herausforderung für uns. Manches muss im Planungsprozess sehr kurzfristig entschieden werden. Und wir haben einen sehr engen Zeitplan“, betont Vorstandsvorsitzender Wittmacher. Von den Kreditinstituten im Landkreis Esslingen hat die Kreissparkasse von Anfang an den Löwenanteil der Finanzdienstleistungen für die mehr als 6.000 in der vorläufigen Unterbringung lebenden Flüchtlinge übernommen. „Die Kreissparkasse leistet schnelle, unbürokratische und professionelle Hilfe“, sagt Landrat Eininger.

Zwischenbilanz des Kreditinstituts: Rund 70 Prozent der Flüchtlingskonten im Landkreis sind bei der Kreissparkasse eröffnet worden. Die am
18. Juni 2016 in Kraft getretene Zahlungskontenrichtlinie verpflichtet sämtliche Finanzinstitute, Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen als sogenanntes „Basiskonto“ anzubieten. Das Zahlungskontengesetz verschafft jedem Verbraucher das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto. Mit dem Gesetz sollen Diskriminierungen wegen fehlenden oder zu geringen Einkommens, des sozialen Status oder hinsichtlich des Wohnsitzes abgebaut werden. Beim Basiskoto haben Flüchtlinge freie Wahl zwischen allen Kreditinstituten.

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