(openPR) Ein Goldverbot auf Reisen? Ein Komitee im Europäischen Parlament will, dass die Bestimmungen von Bargeld und Wertsachen auf Reisen im Zuge der Terrorgefahr weiter verschärft werden. Neu ist die Einstufung von Gold zu Bargeld.
Bereits im Frühling berichteten wir über das Vorhaben der Europäischen Union den Besitz von Bargeld und Vermögen auf Reisen einzuschränken. Die Konfiszierung von Bargeld, Edelmetallen oder Handys bei Einreise in die EU ist dem Zoll schon beim Anfangsverdacht gestattet. Eine neue Form vom Goldverbot drohte. Nun folgt einer weiterer Vorstoß. Ein neuer Gesetzesentwurf wurde dem Parlament vorgelegt. Sein Inhalt ist noch deutlicher.
Goldverbot bei Einreise?
Barbeträge die mehr als 10.000 Euro vorweisen, müssen bei Einreise in die EU deklariert werden. Ist der Barbetrag höher, darf er konfisziert werden. Das Komitee für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (kurz LIBE) plant nun eine Erweiterung der First Cash Control Regulation aus dem Jahr 2005. Geht es nach dem Komitee sollte auch konfisziert werden, wenn der Betrag selbst unter 10.000 Euro liegt. Auch der Begriff Bargeld wird erweitert. Edelmetalle, Schmuck oder Prepaid-Karten sollen auch als „Cash“ angesehen werden. Haben alles mitgeführte „Cash“, also Bargeld, Goldschmuck oder anonyme Kreditkarten, einen Gesamtwert von über 10.000 Euro, muss der Reisende dies von alleine angeben. Es droht ein willkürliches Bargeld- und Goldverbot sollte man beim geschulten Zöllner den Anfangsverdacht von terroristischen Aktivitäten wecken. 30 Tage soll das Cash verwahrt werden dürfen. Dann dürfte der Terrorverdacht erst einmal abgeklungen sein.
Warum das Komitee eine willkürliche Obergrenze für Barmittel einführen möchte, ist trivial. EU-Staaten hätten kürzlich berichtet, dass IS-Terroristen auch mit Bargeld unterhalb 10.000 Euro in die EU eingereist seien, um Kontrollen zu vermeiden. Dies ist tatsächlich das Argument des sehr gut bezahlten Komitees. Was also tun, um diesen genialen Trick zu durchschauen? Besser direkt nach Augenmaß kontrollieren und konfiszieren. Im Kampf gegen Terror ist in der EU jeder Geniestreich vonnöten. Besonders solche, die auch der allgemeinen Bargeldabschaffung dienen können.
Gold wird zu Bargeld
Auszug aus dem Gesetzesentwurf:
Um zu verhindern, dass die Erträge aus Straftaten wieder in die Wirtschaft gelangen oder dass Geld zur Finanzierung illegaler Aktivitäten verwendet wird, stimmten die Abgeordneten zu:
die Definition von „Bargeld“ auf Gold, Edelsteine und Metalle sowie auf anonyme elektronische Prepaid-Karten auszudehnen
die Behörden in die Lage zu versetzen, bei Verdacht auf kriminelle Aktivitäten vorübergehend Bargeld unterhalb der Schwelle von 10.000 € zu beschlagnahmen
Verpflichtung zur Offenlegung von „unbegleiteten“ Bargeld, das per Fracht verschickt wird
Die Abgeordneten forderten die EU-Kommission außerdem auf, Rechtsvorschriften auszuarbeiten, um eine einheitliche Strafregelung für Bargeldkontrollen in den Mitgliedstaaten zu erreichen und die Möglichkeit der Einrichtung einer EU-Finanzmeldestelle bis 2019 zu prüfen.
Komitee-Mitglied Mady Delvaux: „Große Summen an Bargeld, seien es Banknoten oder Goldbarren, werden oft für kriminelle Aktivitäten wie Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verwendet. Mit dieser Rechtsvorschrift geben wir unseren Behörden die Instrumente an die Hand, die sie benötigen, um ihren Kampf gegen diese Verbrechen zu verbessern. Zentraler Punkt ist der schnelle Zugriff auf alle Informationen, die sie für ihre Ermittlungen benötigen. Wir fordern daher, dass ihre Systeme für den Datenaustausch miteinander verbunden werden, und wir wiederholen unsere Forderung nach einer EU Financial Intelligence Unit“.
Der Gesetzentwurf wurde am Montagabend mit 55 gegen 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.
Zum kompletten Artikel:
https://norddeutsche-edelmetall.de/bargeld-und-goldverbot-eu-will-einreise-einschraenken/







