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Union hat für Krankenhäuser Verhandlungserfolg erzielt

29.04.200402:20 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Kompromiss zum 12. SGB V-Änderungsgesetz im Vermittlungsausschuss

10. April 2003

Zu dem gestern im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss zum 12. SGB V-Änderungsgesetz erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:

Durch zähes und beharrliches Verhandeln ist es der Union gelungen, nicht nur sog. Optionskrankenhäuser von den Lasten der Nullrunde im Krankenhaussektor zu befreien, sondern auch Krankenhäuser mit psychiatrischen Einrichtungen sowie Kliniken, die Schwerverletzte versorgen. Insgesamt sind nunmehr von den ca. 2.000 in Deutschland zugelassenen Krankenhäusern schätzungsweise 1.500 von der Nullrate befreit.

Als weiteren Erfolg betrachtet es die Union, dass patentgeschützte Arzneimittel nicht in die Festbetragsregelung einbezogen wurden. Zwar erkennen auch wir durchaus Handlungsbedarf bei Arzneimitteln ohne therapeutischen Zusatznutzen, allerdings meinen wir nicht, dass man kurz vor einer großen Gesundheitsreform hier Vorfestlegungen treffen sollte. Denn Fragen der Arzneimittelversorgung und des Arzneimittelvertriebs müssen

Unsere Verhandlungserfolge zugunsten der Krankenhäuser waren es uns wert, eine Budgetierung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen in Kauf zu nehmen, zumal wir feststellen, dass bei einzelnen Verwaltungsausgaben, etwa der Zahlung eines 14. Monatsgehaltes oder einzelnen Werbemaßnahmen durchaus Einsparbedarf zu erkennen ist. Vor diesem Hintergrund möchten wir auch die zuständigen Aufsichtsbehörden ermuntern, bei den Verwaltungsausgaben der Krankenkassen strikt auf die Einhaltung des Gebotes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit hinzuwirken und dabei einheitliche Maßstäbe anzuwenden.

 

Autor(en): Annette Widmann-Mauz

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

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