openPR Recherche & Suche
Presseinformation

KGAL Sea Class 4: Kanzlei Sommerberg setzt Schadensersatz gegen Commerzbank durch

Bild: KGAL Sea Class 4: Kanzlei Sommerberg setzt Schadensersatz gegen Commerzbank durch
Rechtsanwalt Thomas Diler, Sommerberg LLP.
Rechtsanwalt Thomas Diler, Sommerberg LLP.

(openPR) Wegen erwiesener Falschberatung muss die Commerzbank AG einer Anlegerin des Schiffsfonds KGAL Sea Class 4 Schadensersatz zahlen. Das hat das Landgericht Verden mit Urteil vom 29. April 2016 entschieden (Az. 4 O 87/15).

„Dieses Urteil hat aus mehreren Gründen eine große Tragweite und kann für viele Anleger Schadensersatzansprüche begründen“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg, der das Urteil für seine Mandantin durchsetzte. Denn: „Das Landgericht hat klar festgestellt, dass in den Anlageberatungsgesprächen im Jahr 2006 und früher regelmäßig nicht über das Risiko des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung aufgeklärt wurde. Das heißt, dass bei Beteiligungen an geschlossenen Fonds es im Jahr 2006 und früher regelmäßig zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen sein dürfte und die Anleger aufgrund dieser Falschberatung Schadensersatz geltend machen können.“



Banken sind zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet. Dazu gehört u.a. auch, dass die Risiken der Kapitalanlage umfassend dargestellt werden. Anleger, die sich an geschlossenen Fonds beteiligen, erwerben regelmäßig unternehmerische Beteiligungen. Dadurch stehen sie auch im unternehmerischen Risiko, das im Totalverlust der Einlage enden kann. Brisant ist in diesem Zusammenhang auch das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung nach § 172 Abs. 4 HGB gegenüber den Gläubigern der Fondsgesellschaft. „Ausschüttungen an die Anleger werden häufig gewinnunabhängig ausgezahlt. Kommt es zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder zur Insolvenz können die Auszahlungen ggf. wieder zurückgefordert werden. Darüber müssen die Anleger aufgeklärt werden – selbst wenn ihre Haftung auf einen bestimmten Prozentsatz begrenzt ist“, erklärt Rechtsanwalt Diler. So war es auch in dem konkreten Fall:

Beteiligung am KGAL-Schiffsfonds KAPALA „Sea Class 4“

Nach Beratung durch die Commerzbank AG hatte sich der Ehemann der Klägerin im Jahr 2006 an dem Fonds KALAPA Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG „Sea Class 4“ im Nennwert von 50.000 US-Dollar beteiligt, den das Emissionshaus KGAL aufgelegt hatte. Bei dieser Fondsanlage handelt es sich um eine hoch riskante Unternehmensbeteiligung an einem Schiffsfonds, der vom Emissionshaus KGAL aufgelegt wurde. Bei dieser Fondsanlage handelt es sich um eine hoch riskante Unternehmensbeteiligung an einem Schiffsfonds. Denn für die Anleger besteht das Risiko des Totalverlusts und die Gefahr, dass Ausschüttungen unter bestimmten Umständen wieder zurückgefordert werden.

Fehlerhafte Beratung durch die Commerzbank AG

Mit der Klage wurde geltend gemacht, dass die Beratung nicht ordnungsgemäß erfolgt sei, weil die Commerzbank AG es pflichtwidrig versäumt habe, über die Risiken der Fondsbeteiligung aufzuklären. Dies begründe einen Schadensersatzanspruch. Das LG Verden gab der Klage statt. Die Klägerin habe aus abgetretenen Recht ihres Ehemannes wegen fehlerhafter Anlageberatung aufgrund unterlassener Risikoaufklärung Anspruch auf Schadensersatz.

Kunde wurde nicht über Risiko der wiederauflebenden Kommanditistenhaftung aufgeklärt

Das Gericht stellte fest, dass die Commerzbank nicht ordnungsgemäß über das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung nach § 172 Abs. 4 HGB aufgeklärt und damit ihre Aufklärungspflicht verletzt hat. Diese Pflicht ergebe sich daraus, dass die Haftung trotz vollständig erbrachter Einlageleistung unter den Voraussetzungen des § 172 Abs. 4 HGB wieder auflebt und die erfolgten Ausschüttungen nicht sicher sind. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die Rendite haben, die nachträglich wieder entfallen oder verringert werden kann. Dies hat zuletzt auch der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 18. Februar 2016 richtig erkannt (Az. III ZR 14/15).

Aufklärung auch bei Beschränkung der Haftung auf bestimmten Prozentsatz erforderlich

Eine Bedeutung für die Anlageentscheidung kann dem Risiko der wiederauflebenden Kommanditistenhaftung auch dann nicht abgesprochen werden, wenn es auf einen Prozentsatz der Einlage, wie im Fall des KGAL-Fonds auf 5 Prozent, beschränkt ist. Es ist in die Entscheidung des Anlegers gestellt, welche Bedeutung er dem Risiko bei der ins Auge gefassten Kapitalanlage beimessen will. Diese Sichtweise findet seine Stütze in dem Urteil des BGH vom 4. Dezember 20014 (Az. III ZR 82/14).

Aufklärung war in 2006 regelmäßig noch nicht der Fall

Der als Zeuge vernommene Bankberater der Commerzbank AG erklärte dem Gericht gegenüber, dass er eine Aufklärung über die Kommanditistenhaftung nicht bestätigen könne. Vielmehr räumte er ein, dass eine Aufklärung über dieses Risiko im Jahr 2006 nicht üblich gewesen sei und dass es sehr wahrscheinlich sei, dass er dazu nichts gesagt habe. Der Berater nahm daher an, dass über dieses Problem mit dem Kunden nicht gesprochen hat.

Gericht hat die Erfahrung, dass über das Risiko in 2006 noch nicht aufgeklärt wurde

Die Aussage des Bankberaters, der die pflichtwidrig unterlassene Risikoaufklärung einräumte, verwunderte das Landgericht Verden nicht, da diese Berateraussage – so die Urteilsbegründung wortwörtlich - „sich deckt auch mit den Erfahrungen der Kammer aus einer Vielzahl von Zeugenvernehmungen in gleichgelagerten Fällen.“ Das Gericht stellt weiter – ebenfalls wortwörtlich - fest: „Im Jahr 2006 war die Frage der Haftung nach § 172 Abs. 4 HGB regelmäßig nicht Gegenstand einer Beratung und häufig nicht einmal den Beratern bekannt.“

Rechtsanwalt Diler: „In dieses Feststellung zeigt sich die ganze Tragweite des Urteils. Wenn ein deutsches Prozessgericht, das bereits viele gleichgelagerte Fälle bearbeitet hat, zu dem Schluss kommt, dass 2006 regelmäßig noch nicht einmal den Beratern das Risiko bekannt war, wie sollen dann die geprellten Anleger davon Kenntnis gehabt haben? Diese Feststellung des Landgerichts Verden ebnet meiner Ansicht nach den Weg für Schadensersatzansprüche vieler weiterer geschädigter Fondsanleger, die ihren Fonds 2006 gezeichnet haben.“

Commerzbank AG muss Anlagebetrag erstatten

Als Schadensersatz hat die Commerzbank AG gegen Übertragung der Fondsbeteiligung das in den Fonds eingesetzte Kapital abzüglich erhaltener Fondsauszahlungen zu erstatten. Umgerechnet ergibt sich daraus ein zu zahlender Schadensersatz von rund 29.400 Euro. Außerdem hat die Bank die Klägerin von den Anwaltskosten und ihren Ehemann von einer möglichen Nachhaftung freizustellen. Ferner hat die Commerzbank AG die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Mehr Informationen: http://www.sommerberg-llp.de/rechtsfaelle/schiffsfonds-aktuell/

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 907581
 643

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „KGAL Sea Class 4: Kanzlei Sommerberg setzt Schadensersatz gegen Commerzbank durch“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Sommerberg LLP, Kanzlei für Kapitalanlagerecht

OLG Dresden: Sparkassen dürfen Sparverträge mit fester Laufzeit nicht vorzeitig kündigen
OLG Dresden: Sparkassen dürfen Sparverträge mit fester Laufzeit nicht vorzeitig kündigen
Sparverträge mit einer fest vereinbarten Laufzeit können von den Sparkassen nicht vorzeitig gekündigt werden. Das zeigt ein Urteil des OLG Dresden vom 21. November 2019 (Az.: 8 U 1770/18). Das OLG entschied, dass die Sparkasse Zwickau drei Prämiensparverträge mit einer Laufzeit von 99 Jahren nicht kündigen durfte und gab der Klage der Sparerin statt. Zahlreiche Sparkassen versuchen derzeit langlaufende Sparverträge zu kündigen. „Diese Kündigungen sind keineswegs immer rechtmäßig und die Kunden können sich dagegen wehren. Das Urteil des OLG D…
LG Stendal: Kündigung eines Sparvertrags mit fester Laufzeit unwirksam
LG Stendal: Kündigung eines Sparvertrags mit fester Laufzeit unwirksam
Rückenwind für Sparer, die sich gegen die Kündigung ihrer Sparverträge wehren möchten. Das Landgericht Stendal hat mit Urteil vom 14. November 2019 entschieden, dass die Kreissparkasse Stendal einen Prämiensparvertrag mit fester Laufzeit nicht vorzeitig kündigen durfte (Az.: 22 S 104/18). Die Kündigung sei unwirksam, der Vertrag bestehe ungekündigt fort, entschied das LG Stendal, das die Revision zum BGH nicht zuließ. Das Urteil ist damit rechtskräftig. In dem zu Grunde liegenden Fall war der Sparvertrag vom Vater auf den Sohn umgeschrieben …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: CONTI Beteiligungsfonds: Positives Urteil des OLG Celle – Schadensersatz für SchiffsfondsanlegerinBild: CONTI Beteiligungsfonds: Positives Urteil des OLG Celle – Schadensersatz für Schiffsfondsanlegerin
CONTI Beteiligungsfonds: Positives Urteil des OLG Celle – Schadensersatz für Schiffsfondsanlegerin
Auch in zweiter Instanz wurde die Commerzbank AG zu einer Schadensersatzzahlung an eine Anlegerin der CONTI Beteiligungsfonds verurteilt. Die Gerichtsentscheidung wurde erstritten von der Kanzlei Sommerberg LLP. Mit Urteil vom 16. September 2015 hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden, dass die Commerzbank AG an eine Anlegerin wegen falscher …
Bild: CFB Schiffsfonds 168 Twins 2: MS "Maersk Nottingham" soll verkauft werdenBild: CFB Schiffsfonds 168 Twins 2: MS "Maersk Nottingham" soll verkauft werden
CFB Schiffsfonds 168 Twins 2: MS "Maersk Nottingham" soll verkauft werden
… Als sichere Anlage. Anleger, die heute Ihre Altersversorge bedroht sehen, waren offensichtlich falsch beraten worden. Diler: "Das setzt die Commerzbank in die Schadensersatzpflicht. Anleger sollten jetzt reagieren und die Vermittler hoch spekulativer Fonds auf Schadensersatz verklagen!" Sommerberg LLP vertritt bereits zahlreiche Anleger der CFB-Schiffsfonds …
Bild: KGAL Schiffsfonds Sea Class 9 und Sea Class 10 melden Insolvenz anBild: KGAL Schiffsfonds Sea Class 9 und Sea Class 10 melden Insolvenz an
KGAL Schiffsfonds Sea Class 9 und Sea Class 10 melden Insolvenz an
… angemeldet. Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, sieht jedoch durchaus noch Hoffnung für die Anleger der KGAL-Schiffsfonds. „Durch Falschberatung können Ansprüche auf Schadensersatz entstanden sein.“ Die KGAL Schiffsfonds Sea Class 9 und Sea Class 10 betreiben die Panamax-Bulker MV Coal Age und MV Fearless I. Neben der …
Bild: CFB-Fonds 168: Klage auf Schadensersatz – Versicherer muss Rechtsschutz gewährenBild: CFB-Fonds 168: Klage auf Schadensersatz – Versicherer muss Rechtsschutz gewähren
CFB-Fonds 168: Klage auf Schadensersatz – Versicherer muss Rechtsschutz gewähren
Eine Anlegerin des Schiffsfonds CFB-Fonds 168 möchte die Commerzbank wegen Falschberatung auf Schadensersatz verklagen. Ihre Rechtsschutzversicherung, die Rechtsschutz Union Schaden GmbH (Alte Leipziger Versicherung AG), muss ihr den entsprechenden Rechtsschutz gewähren. Das hat das Landgericht München entschieden (Az. 26 O 25146/14). Es kommt immer …
Bild: OLG Frankfurt: Anleger erhält Schadensersatz – Bank hat Provisionen verschwiegenBild: OLG Frankfurt: Anleger erhält Schadensersatz – Bank hat Provisionen verschwiegen
OLG Frankfurt: Anleger erhält Schadensersatz – Bank hat Provisionen verschwiegen
Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung. Die Commerzbank wurde zu Recht verurteilt, ihrem Kunden Schadensersatz zu leisten, weil sie ihm eine Schiffsfondsbeteiligung an dem CFB-Fonds Nr. 166 vermittelt hat. Dies stellte der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts …
Bild: Schiffsfonds CFB-Fonds Nr. 161: LG Hagen verurteilt Commerzbank wegen Falschberatung zu SchadensersatzBild: Schiffsfonds CFB-Fonds Nr. 161: LG Hagen verurteilt Commerzbank wegen Falschberatung zu Schadensersatz
Schiffsfonds CFB-Fonds Nr. 161: LG Hagen verurteilt Commerzbank wegen Falschberatung zu Schadensersatz
… Mandanten der Kanzlei Sommerberg LLP gleich in zwei Fällen falsch beraten. In beiden Fällen verurteilte das Landgericht Hagen die Commerzbank zur Zahlung von Schadensersatz. Rechtsanwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg LLP informiert: Wie schon berichtet, hatte die Commerzbank unseren Mandanten bei der Beteiligung am Immobilienfonds IVG EuroSelect …
Bild: IVG EuroSelect 14 'The Gherkin': Commerzbank muss Anleger Schadensersatz zahlenBild: IVG EuroSelect 14 'The Gherkin': Commerzbank muss Anleger Schadensersatz zahlen
IVG EuroSelect 14 'The Gherkin': Commerzbank muss Anleger Schadensersatz zahlen
Die Kanzlei Sommerberg LLP setzte für einen Anleger des geschlossenen Immobilienfonds IVG EuroSelect 14 „The Gherkin“ Schadensersatz durch. Das Landgericht Hagen verurteilte die Commerzbank zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund 15.000 Euro wegen fehlerhafter Anlageberatung (Urteil vom 6. Januar 2016; Az. 10 O 90/13). „Grundlage für unsere …
Bild: CFB-Fonds 168: Landgericht Frankfurt am Main spricht Anleger des Schiffsfonds Schadensersatz zuBild: CFB-Fonds 168: Landgericht Frankfurt am Main spricht Anleger des Schiffsfonds Schadensersatz zu
CFB-Fonds 168: Landgericht Frankfurt am Main spricht Anleger des Schiffsfonds Schadensersatz zu
Das Landgericht Frankfurt am Main hat der von der Kanzlei Sommerberg LLP erhobenen Schadensersatzklage ganz überwiegend stattgegeben. Die Commerzbank AG muss die Geldanlage ihres Kunden in den Schiffsfonds CFB 168 rückabwickeln und das angelegte Geld von über 10.000 Euro erstatten. Nach einer vorangegangener Beratung der Dresdner Bank AG, deren Rechtsnachfolgerin …
Bild: IVG EuroSelect 17 Immobilienfonds - Weiteres Schadenersatzurteil gegen CommerzbankBild: IVG EuroSelect 17 Immobilienfonds - Weiteres Schadenersatzurteil gegen Commerzbank
IVG EuroSelect 17 Immobilienfonds - Weiteres Schadenersatzurteil gegen Commerzbank
Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 14. Mai 2017 entschieden, dass die Commerzbank 16.045 Euro als Schadensersatz zu zahlen hat. Grund ist eine falsche Beratung über eine Geldanlage zum Schaden eines Kunden (Aktenzeichen 37 O 401/15). Die von der Kanzlei Sommerberg LLP eingereichte Klage gegen die Commerzbank AG hatte damit überwiegenden Erfolg. …
Bild: CONTI-Fonds: Anlegerkanzlei Sommerberg LLP setzt Schadensersatz für Anleger durchBild: CONTI-Fonds: Anlegerkanzlei Sommerberg LLP setzt Schadensersatz für Anleger durch
CONTI-Fonds: Anlegerkanzlei Sommerberg LLP setzt Schadensersatz für Anleger durch
… Gerichtsentscheidung erstreiten, die geprellte Schiffsfondsanleger hoffen lässt. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil (Aktenzeichen: 330 O 517/12) festgestellt, dass ein Anleger umfassenden Schadensersatz beanspruchen kann wegen seiner Geldanlage in CONTI Fonds. Der Anleger erhält somit sein in die CONTI-Fonds eingesetztes Geld in Höhe von über 30.000 …
Sie lesen gerade: KGAL Sea Class 4: Kanzlei Sommerberg setzt Schadensersatz gegen Commerzbank durch