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Schiffsfonds CFB-Fonds Nr. 161: LG Hagen verurteilt Commerzbank wegen Falschberatung zu Schadensersatz

Bild: Schiffsfonds CFB-Fonds Nr. 161: LG Hagen verurteilt Commerzbank wegen Falschberatung zu Schadensersatz
Rechtsanwalt Thomas Diler, Sommerberg LLP.
Rechtsanwalt Thomas Diler, Sommerberg LLP.

(openPR) Die Commerzbank hat einen Mandanten der Kanzlei Sommerberg LLP gleich in zwei Fällen falsch beraten. In beiden Fällen verurteilte das Landgericht Hagen die Commerzbank zur Zahlung von Schadensersatz.

Rechtsanwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg LLP informiert: Wie schon berichtet, hatte die Commerzbank unseren Mandanten bei der Beteiligung am Immobilienfonds IVG EuroSelect 14 „The Gherkin“ falsch beraten und wurde vom Landgericht Hagen deshalb zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (siehe http://www.sommerberg-llp.de/gherkin-fonds-ivg-euro-select-14-commerzbank-zu-schadensersatz-wegen-falschberatung-verurteilt/) . Darüber hinaus wurde die Commerzbank auch in einem weiteren Fall von fehlerhafter Anlageberatung verurteilt. Diesmal ging es um die Beteiligung an dem Schiffsfonds CFB-Fonds Nr. 161.

Das Landgericht hat dazu erkannt, dass hier die Commerzbank ebenfalls schadensersatzpflichtig ist, weil der Bankberater genau wie bei dem Immobilienfonds die betroffene Kundin nicht über die wesentlichen Risiken der Geldanlage in den Schiffsfonds informiert hat. Die Kundin hatte nämlich auf Empfehlung des Beraters der damaligen Dresdner Bank, die heutige Commerzbank, auch noch Geld investiert in den Schiffsfonds CFB Nr. 161.
Über folgende Risiken der Geldanlage in den CFB-Fonds Nr. 161 hätte der Berater seine Kundin nach Auffassung des Landgerichts aufklären müssen:

- eingeschränkte Handelbarkeit der Fondsanteile
- Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung im Falle von Entnahmen
- Verlustrisiko – bis hin zu einem Totalverlust

Da die von uns vertretene Anlegerin hierüber jedoch nicht informiert wurde, hat die verantwortliche Commerzbank jetzt aufgrund der Gerichtsentscheidung Schadensersatz zu zahlen.
LG Hagen, Urteil vom 06.01.2016 – 10 O 90/13

Mehr Informationen: http://www.sommerberg-llp.de/rechtsfaelle/schiffsfonds-aktuell/cfb-fonds/

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