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IVG EuroSelect 17 Immobilienfonds - Weiteres Schadenersatzurteil gegen Commerzbank

Bild: IVG EuroSelect 17 Immobilienfonds - Weiteres Schadenersatzurteil gegen Commerzbank
Rechtsanwalt Thomas Diler, Sommerberg LLP.
Rechtsanwalt Thomas Diler, Sommerberg LLP.

(openPR) Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 14. Mai 2017 entschieden, dass die Commerzbank 16.045 Euro als Schadensersatz zu zahlen hat. Grund ist eine falsche Beratung über eine Geldanlage zum Schaden eines Kunden (Aktenzeichen 37 O 401/15).

Die von der Kanzlei Sommerberg LLP eingereichte Klage gegen die Commerzbank AG hatte damit überwiegenden Erfolg.



Zum Fall:
Die Klägerin macht Schadensersatz aus abgetretenem Recht ihres Ehemannes wegen falscher Beratung gegen die Commerzbank AG geltend.

Der Ehemann ist Kunde der Commerzbank AG. Im Jahr 2009 ließ er sich von einem Mitarbeiter der Commerzbank AG über eine geeignete Geldanlagemöglichkeit beraten. Der Commerzbank-Mitarbeiter empfahl, einen Teil des Geldes in den geschlossenen Immobilienfonds IVG EuroSelect 17 anzulegen. Nach der Beratung zeichnete der Ehemann entsprechend der Bankempfehlung diesen Fonds mit einem Anlagebetrag von 20.000 Euro zuzüglich 5% Agio.

Über bestimmte Risiken, von denen er erst später erfuhr, sieht sich der Ehemann der Klägerin als nicht aufgeklärt an. Daher machte er einen Schadensersatzanspruch gegen die Commerzbank AG wegen falscher Anlageberatung geltend, den er an seine Ehefrau übertragen hat. Die Ehefrau hat daraufhin die Klage, geführt von der Kanzlei Sommerberg LLP, gegen die Bank angestrengt.

Das mit der Sache befasste Landgericht Berlin hat nunmehr festgestellt, dass die Klage überwiegend begründet ist. Der Klägerin steht ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 16.045 Euro zu. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die Bank falsch beraten hat und daher zum Schadensersatz verpflichtet ist.

Das Berliner Landgericht hat erkannt, dass ein Beratungsvertrag zwischen dem Ehemann der Klägerin und der Commerzbank AG geschlossen wurde. Der Ehemann der Klägerin habe die Commerzbank AG aufgesucht, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden. Dieses Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages habe die Bank angenommen und Beratungsleistungen erbracht.

Die Commerzbank AG habe auch die aus diesem Beratungsvertrag fließenden Pflichten schuldhaft verletzt, so das Gericht in seinem Urteil vom 14. Mai 2017 weiter. Denn das Gericht sieht es nach durchgeführter Beweisaufnahme als erwiesen an, dass die Bank die Beteiligung an dem Immobilienfonds zum einen als „konservative“ Anlage vorgestellt hat und zum anderen nicht über die Risiken der vorgeschlagenen Einzelanlage aufgeklärt hat. Sie hat damit vor allem die Anlage als insgesamt zu risikolos offeriert. Die Beweisaufnahme habe nicht erbracht, dass die Bankberater über die Funktionsweise und Risiken des Fonds aufgeklärt haben, so das Gericht.

Der IVG EuroSelect 17 ist ein riskanter Immobilienfonds, der keinesfalls als „konservative“ Anlage einzustufen ist. Für die Anleger, die sich an dem Fonds beteiligt haben, besteht sogar die Risiko eines totalen Verlustes ihres investierten Geldes.

Die beklagte Bank hätte vor diesem Hintergrund einer Haftung wegen Fehlberatung nur dann entgehen können, wenn sie im Rahmen mündlicher Beratung die bestehenden Risiken der Anklage tatsächlich zutreffend dargestellt hätte und die Empfehlung als konservatives Investment korrigiert hätte. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Im Ergebnis kann die Klägerin daher verlangen, so gestellt zu werden, als wenn ihr Ehemann die vorgeschlagene Anlageentscheidung nicht getroffen hätte. Danach erhält sie den Anlagebetrag zuzüglich Agio in Höhe von 21.000 Euro Zug um Zug gegen Rückgabe der Beteiligung zurück. Im Gegenzug muss sie sich als Vorteilsausgleich die erhaltenen Ausschüttungen von 4.955 Euro aus dem Fonds anrechnen lassen. Es ergibt sich somit der vom Landgericht Berlin zugesprochene Schadensersatz von 16.045 Euro.

Mehr Informationen: http://www.sommerberg-llp.de/rechtsfaelle/ivg-euroselect-fonds/

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