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RECHTLEGAL - Newsticker 22 und 23/2006 vom 14.06.2006

14.06.200615:04 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: RECHTLEGAL - Newsticker 22 und 23/2006 vom 14.06.2006
Anwaltskanzlei Kronenberghs http://www.rechtlegal.de
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(openPR) Arbeitsrecht - Änderungskündigung

Vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber prüfen, ob er den Arbeitnehmer auf einem anderen Arbeitsplatz weiterbeschäftigen kann. Eine solche Prüfung ist nach den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu den Az. 2 AZR 132/04 und 2 AZR 244/04 nur dann entbehrlich, wenn eine freie Stelle mit der bisher ausgeübten absolut nicht vergleichbar ist, weder von den Arbeitsabläufen noch von der Gehaltszuordnung.



Im Normalfall hat der Arbeitnehmer selber die Möglichkeit, die neu angebotene Tätigkeit als zumutbar anzunehmen oder nicht. Dies kann daher auch eine Teilzeittätigkeit, eine anders bezahlte Tätigkeit oder eine Tätigkeit, die geringere Qualifikation voraussetzt, sein.

Erst wenn der Arbeitnehmer die angebotene Stelle ablehnt, kann der Arbeitgeber eine Beendigungskündigung statt einer Änderungskündigung aussprechen.



Arbeitsrecht - Kündigung bei Betriebsübergang

Grundsätzlich geht beim Betriebsübergang (z.B. Verkauf eines Unternehmens) das Arbeitsverhältnis auf den Erwerber über. Aus Anlass dieses Betriebsüberganges dürfen weder der neue noch der alte Arbeitgeber kündigen, die bisherigen Arbeitsbedingungen sind für ein Jahr nach Betriebsübergang festgeschrieben.

Problematisch ist oftmals der Betriebsübergang bei Dienstleistungen, welche personalintensiv sind. In solchen Fällen muss nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Az. 8 AZR 333/04 der Erwerber zum einen die bisherige Dienstleistung fortführen, zum anderen die Arbeitsverhältnisse zu mindestens 80% fortsetzen. Liegen diese beiden Voraussetzungen vor, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Fortbeschäftigung beim Erwerber, anderenfalls nicht.



Mietrecht - Kaution und Kautionseinbehalt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zum Az. VIII ZR 71/05 eine - eigentlich selbstverständliche - Entscheidung zur Verwendung der Mietkaution bei Beendigung des Mietverhältnisses gefällt. Danach darf der Vermieter einen gewissen Teil der Kaution einbehalten, wenn mit Nachforderungen für bereits angefallene Betriebskosten zu rechnen ist.

Gewehrt hiergegen hatte sich ein Mieter, der die Ansicht vertrat, die Mietkaution sichert nur fällige Ansprüche, also nicht die erst später in Rechnung zu stellenden Betriebskosten. Der BGH hat die Sache erwartungsgemäß zugunsten des Vermieters entschieden.



Verkehrsrecht - Bullenfänger

Nachdem zunächst die EU erwogen hatte, Bullenfänger, also Frontschutzbügel an Geländewagen und SUV´s, ganz zu verbieten wegen des Verletzungsrisikos für Fußgänger, ist nunmehr ein Kompromiss gefunden.

Danach sind nur noch die Bullenfänger erlaubt, die individuell auf die Fahrzeugfront des einzelnen Kfz abgestimmt sind und bei einem Unfall mit einem Fußgänger Energie absorbieren. Die bisherigen Bullenfänger aus Stahl können nun nicht mehr als verkehrssicher eingestuft werden.



IT-Recht - Jugendschutz und Klingeltöne

Auf Antrag des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) hat der Bundesgerichtshof (BGH) zum Az. 1 ZR 125/03 Unternehmen, die Handy-Klingeltöne zum Download anbieten, verpflichtet, die Gesamtkosten pro Download anzugeben.

Die Angabe der minütlich anfallenden Kosten ist nicht ausreichend und nutzt die "geschäftliche Unerfahrenheit" der Jugendlichen aus, vor allem, wenn das Herunterladen schlussendlich EUR 7.- kostet, so der BGH.

Das Team von RECHTLEGAL enthält sich einer rechtlichen Stellungnahme in diesem Fall und äußert sich lediglich verwundert über den Umstand, dass der BGH sich nunmehr auch mit EUR 7.- Streitwerten befasst.



Steuerrecht - Versorgungsverzicht absetzbar

Oftmals verzichtet ein Ehegatte im laufenden Scheidungsverfahren auf den Versorgungsausgleich, also die spätere Altersvorsorge im Rentenalter durch den anderen, regelmäßig besser verdienenden Ehegatten. Dieser Verzicht wird meist finanziell durch Zahlung einer gewissen Summe erkauft.

Bis zum Bundesfinanzhof (BFH) ging die steuerrechtlich Komponente dieser Versorgungsverzichte gegen Abfindung. In beiden Fällen, nämlich zu den Az. IX R 107/00 und IX R 78/01, entschied der BFH, dass die Einmalzahlungen - zumindest für Beamte - vorweg genommene Werbungskosten darstellen, daher steuerlich voll absetzbar sind.

Die für viele relevante Frage, ob die beiden BFH-Urteile zu Beamten und deren Pensionen auch Anwendung auf Arbeitnehmer und deren Rente finden, beantwortete der Richter des IX. Senats des BFH Bernd Heuermann so: "Diese Frage lag dem BFH bisher nicht zur Entscheidung vor."



Bundesnetzagentur - Festnetz zu Handy billiger?

Die Bundesnetzagentur hat erste Schritte in die Wege geleitet, um Gebührensenkungen im Mobilfunk weiter voranzutreiben.

Erstmals wurde der Entwurf einer Gebühren-Regulierung vorgelegt, welche die Mobilfunk-Unternehmen für die Weiterleitung von Festnetz-Gesprächen in ihre Netze verlangen. Diese Gebühren sollen künftig von der Agentur vorab genehmigt werden müssen.



Zu guter Letzt: Teures Telefonieren am Steuer Obwohl Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung verboten ist, werden Monat für Monat rund 25.000 Autofahrer, die gesetzwidrig telefonieren, erwischt. Die monatlichen Einnahmen liegen bei immerhin mehr als EUR 1 Mio. Bußgeld.



Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.

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