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Prorendita Vier GmbH & Co. KG: LG Frankfurt a.M. verurteilt Bank zur Rückabwicklung

Bild: Prorendita Vier GmbH & Co. KG: LG Frankfurt a.M. verurteilt Bank zur Rückabwicklung
www.kanzlei-renner.de
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(openPR) Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied in einer Angelegenheit einer Anlegerin des Fonds Prorendita Vier GmbH & Co. KG gegen die vermittelnde Bank auf Schadensersatz für die Anlegerin. Der Entscheidung lag zugrunde, dass eine Anlegerin auf Empfehlung ihrer Hausbank die Beteiligung an dem Fonds Prorendita Vier GmbH & Co. KG zeichnete. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit dem Fonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Denn ursprünglich wollte die Anlegerin eine sichere Geldanlage. Die Klägerin hatte nämlich in der Vergangenheit mit anderen risikoreichen Geldanlagen schlechte Erfahrungen machen müssen und äußerte das auch in dem Beratungsgespräch gegenüber dem Anlageberater der Bank. Doch der Anlageberater empfahl ihr die Zeichnung des Fonds Prorendita Vier GmbH & Co. KG. Im Laufe des Verfahrens gelang es der beklagten Bank auch nicht, dass Gericht davon zu überzeugen, dass die Klägerin in Kenntnis der Risiken und der tatsächlich geflossenen Provisionen sich dennoch für die Anlage entschlossen hätte. Das Gericht stellte nach der Beweisaufnahme fest, dass der Fonds Prorendita Vier GmbH & Co. KG nicht den Anlagezielen der Klägerin entsprach. Nach all dem verurteilte das Landgericht Frankfurt a.M. die Bank zur Zahlung zum Schadensersatz. Letztlich war die geschädigte Anlegerin so zu stellen, als wenn sie die Beteiligung nicht gezeichnet hätte. Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Diese Entscheidung des Landgerichts setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen.“



vgl. Sie weitere Infos: http://www.kanzlei-renner.de/PRORENDITA_main.html

Autor und Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
Tel.: 030 / 810 030 - 22

Rechtsanwalt Renner vertritt zahlreiche geschädigte Fondsanleger gegen Banken.

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Denn ein Anlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung des Kunden wesentlich sind, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden, wenn auf die Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde
oder nicht offensichtliche Innenprovisionen (sogenannte kick-back-Zahlungen) verschwiegen wurden.
In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.

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