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PRORENDITA VIER - Anlegerkanzlei Nittel macht Schadenersatz geltend

17.02.201213:23 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: PRORENDITA VIER - Anlegerkanzlei Nittel macht Schadenersatz geltend

(openPR) Zahlreiche Anleger des vom Initiator Ideenkapital im Jahr 2006 aufgelegten Fonds PRORENDITA VIER GmbH & Co KG haben die Anlegerkanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München mit der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen beauftragt. Vertrieben wurde der Fonds schwerpunktmäßig über die Commerzbank AG, die ehemalige Citi Bank (heute Targobank), die Postbank, verschiedene Sparkassen, darunter die Sparkasse KölnBonn sowie nicht bankgebundene Berater. Gegen diese machen wir für Anleger des Fonds PRORENDITA VIER Schadenersatzansprüche geltend.



Hintergrund ist der dramatische Wertverlust der Fondsanteile des PRORENDITA VIER. Den Anlegern droht der Totalverlust ihres investierten Kapitals. Für zahlreiche Anleger kommt diese Situation völlig überraschend, weil sie im Rahmen der Beratung durch ihren Berater insbesondere über die Risiken der Beteiligung unzutreffend informiert wurden. Der Fonds PRORENDITA VIER wurde ihnen als sichere Geldanlage empfohlen.

Falschberatung in diesen Punkten haben wir bei den von uns vertretenen Mandanten – neben vielen anderen - bislang besonders häufig angetroffen:

Die Beteiligung an der PRORENDITA VIER GmbH & Co. KG wurde als sichere Anlage empfohlen. Von Verlustrisiken, gar vom Totalverlust der Einlage war in den Beratungsgesprächen nie die Rede.

Die Beteiligung am Fonds PRORENDITA VIER wurde als Altersvorsorge bzw. zur Anlage von Vermögen im Alter empfohlen. Für diese Zwecke ist die Investition in diesen Fonds grundsätzlich ungeeignet, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung hohe Verlustrisiken mit sich bringt, die bis zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen können..

Die im Vertrieb des Fonds PRORENDITA VIER beteiligten Banken und Sparkassen haben erhebliche Provisionszahlungen erhalten. Über diese „Kickbacks“ hätten die Anleger unaufgefordert im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert werden müssen. Dies war nach unserer Erfahrung regelmäßig nicht der Fall.

Der Schadenersatz

Anleger, die über den Fonds PRORENDITA VIER falsch beraten wurden, können gegenüber ihrer Bank und ihrem freien Berater Schadenersatz durchsetzen. Sie erhalten dabei regelmäßig das investierte Kapital sowie entgangenen Gewinn. Im Gegenzug erhält der Berater die Beteiligung am Fonds PRORENDITA VIER. Erhaltene Ausschüttungen werden vom Schadenersatzanspruch in Abzug gebracht.

Die Anlegerkanzlei Nittel hat bereits mit Erfolg Schadenersatz wegen Falschberatung im Zusammenhang mit dem PRORENDITA Fonds durchgesetzt.

http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/lebensversicherungs-fonds/prorendita-vier-gmbh-co.-kg-informationen-fuer-anleger.html

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