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PRORENDITA DREI - Anlegerkanzlei Nittel macht Schadenersatz gegen Sparkassen geltend

Bild: PRORENDITA DREI - Anlegerkanzlei Nittel macht Schadenersatz gegen Sparkassen geltend
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht (Heidelberg - München)
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht (Heidelberg - München)

(openPR) Anleger des vom Initiator Ideenkapital im Jahr 2006 aufgelegten Fonds PRORENDITA DREI GmbH & Co KG haben die Anlegerkanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München mit der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen verschiedene Sparkassen beauftragt.



Hintergrund ist der dramatische Wertverlust der Fondsanteile des PRORENDITA DREI. Den Anlegern droht der Totalverlust ihres investierten Kapitals. Für zahlreiche Anleger kommt diese Situation völlig überraschend, weil sie im Rahmen der Beratung durch die Berater der Sparkassen insbesondere über die Risiken der Beteiligung unzutreffend informiert wurden. Sie gingen davon aus, dass es sich bei dem ihnen empfohlenen Fonds PRORENDITA DREI um eine sichere Geldanlage handeln würde. Offensichtlich wurden sie vor dem Erwerb der Beteiligung falsch beraten.
Falschberatung in diesen Punkten haben wir bei den von uns vertretenen Mandanten – neben vielen anderen - bislang besonders häufig angetroffen:
? Die Beteiligung an der PRORENDITA Drei GmbH & Co. KG wurde als sichere Anlage empfohlen. Von Verlustrisiken, gar vom Totalverlust der Einlage war in den Beratungsgesprächen nie die Rede.
• Die Beteiligung am Fonds PRORENDITA DREI wurde als Altersvorsorge bzw. zur Anlage von Vermögen im Alter empfohlen. Für diese Zwecke ist die Investition in diesen Fonds grundsätzlich ungeeignet, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung hohe Verlustrisiken mit sich bringt.
• Die im Vertrieb des Fonds PRORENDITA DREI beteiligte Commerzbank AG hat erhebliche Provisionszahlungen erhalten. Über diese „Kickbacks“ hätten die Anleger unaufgefordert im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert werden müssen. Dies war nach unserer Erfahrung regelmäßig nicht der Fall.
Der Schadenersatz
Anleger, die über den Fonds PRORENDITA DREI von der Sparkasse falsch beraten wurden, können gegenüber ihrer Bank Schadenersatz durchsetzen. Sie erhalten dabei regelmäßig das investierte Kapital sowie entgangenen Gewinn. Im Gegenzug erhält die Sparkasse die Beteiligung am Fonds PRORENDITA DREI. Erhaltene Ausschüttungen werden vom Schadenersatzanspruch in Abzug gebracht.
Die Anlegerkanzlei Nittel hat bereits mit Erfolg Schadenersatz wegen Falschberatung im Zusammenhang mit dem PRORENDITA Fonds durchgesetzt.

Ihre Ansprechpartner:
Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850

http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/prorendita-fonds-totalverlust-fuer-anelger-droht.html

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