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Kampf gegen Steuerhinterziehung wird forciert - Selbstanzeige

18.04.201613:23 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Kampf gegen Steuerhinterziehung wird forciert – Selbstanzeige rechtzeitig stellen

Der Kampf gegen Steuerhinterziehung soll nicht nur international, sondern auch innerhalb Deutschlands verschärft werden. Noch haben Steuersünder die Möglichkeit, eine Selbstanzeige zu stellen.



GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Affäre um die Panama Papers zeigt Auswirkungen. Nachdem der internationale Kampf gegen Steuerhinterziehung u.a. durch den automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten ab 2017 verschärft werden soll, soll nach Medienberichten die Steuerfahndung auch innerhalb Deutschlands besser vernetzt werden, um länderübergreifend Zugriff auf Daten zu erhalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf soll die Bundesregierung bereits vorgelegt haben. Demnach soll länderübergreifend ein Abruf von Daten möglich werden, um die Möglichkeiten der Steuerfahnder zu optimieren.

Unabhängig davon, ob unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten deponiert sind oder innerhalb Deutschlands vor dem Fiskus verschleiert werden, müssen Steuersünder damit rechnen, dass der Gegenwind weiter zunimmt und Steuerhinterziehung konsequent verfolgt wird. Noch besteht die Möglichkeit, eine strafbefreiende Selbstanzeige zu stellen, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Das ist aber nur dann möglich, wenn die Steuerhinterziehung noch nicht durch die Behörden entdeckt wurde. Damit die Selbstanzeige strafbefreiend wirken kann, muss sie aber nicht nur rechtzeitig erfolgen, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein.

Diese hohen Anforderungen des Gesetzgebers stellen den Laien vor quasi unüberwindbare Hürden. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Auf diese Weise können die komplexen Vorgänge nicht erfasst werden und die Gefahr, dass deshalb Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige in der Konsequenz misslingt, ist groß. Dann drohen weiterhin eine Verurteilung und hohe Geldstrafen bzw. Freiheitsstrafen.

Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie wissen welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige enthalten muss und können sie dementsprechend so verfassen, dass sie auch strafbefreiend wirkt. Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro drohen nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine Sanktionen mehr. Bei höheren Beträgen muss zusätzlich zu den Steuerschulden samt Zinsen auch ein Strafzuschlag gezahlt werden.

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