(openPR) Der Begriff Schmerzensgeld wird vor allem im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen aufgrund Körperverletzungen verwendet. Ansprüche auf Schmerzensgeld sollen den Ausgleich körperlicher und seelischer Schmerzen ermöglichen. Wichtig: Man kann auch Schadenersatz für seelische Beeinträchtigungen geltend machen. Dazu muss der seelische Schmerz allerdings Krankheitswert haben. Verwandte eines schwer am Körperverletzen oder getöteten können ebenfalls Schmerzensgeld für den sogenannten Schockschaden erhalten, Voraussetzung ist wiederrum, dass ihre schwere seelische Beeinträchtigung Krankheitswert erreicht.
Zur Berechung von Schmerzensgeld:
Schwierig ist es natürlich „Schmerzen“ als solche in Geld zu messen und angemessen auszugleichen. In der Praxis richtet sich die Berechnung des Schmerzensgeldes nach Schmerzensgeldtabellen, um transparente Bedingungen zu schaffen. Dabei wird das Schmerzensgeld in Tagessätzen bemessen.
1. leichte Schmerzen € 100 bis € 110 pro Tag
2. mittlere Schmerzen € 200 bis € 220 pro Tag
3. schwere Schmerzen € 300 bis € 330 pro Tag
Schwere Schmerzen: Krankheits- und Schmerzgefühl nimmt Überhand über den Verwundeten. Der Geschädigte kann sich weder ablenken, noch an etwas erfreuen. Schwere Schmerzen vereinnahmen den Geschädigten komplett.
Mittlere Schmerzen: Der Verletzte ist den Umständen entsprechend wieder bereit und fähig seine Interessen zu verwirklichen. Dabei ist jedoch das Krankheits- und Schmerzgefühl noch immer so stark, dass der Verletzte nur dazu in der Lage ist eine Balance zwischen der Beeinträchtigung und seinen Lebensinteressen zu finden.
Leichte Schmerzen: Der Geschädigte kann sein Krankheits- und Schmerzgefühl beherrschen. Das bedeutet, dass er in der Lage ist seinem täglichen Leben nachzugehen (z.B. seinen Beruf auszuüben) und sich von dem Schmerz abzulenken. Ganz frei von Schmerzen ist er/sie allerdings nicht.
Der Geschädigte hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Schmerzensgeldbetrag. Es wird vom Gericht einzeln entschieden, welcher Betrag angemessen ist.











