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Telemedizin: Neues DRV-Rahmenkonzept zur Reha-Nachsorge

10.03.201611:38 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Telemedizin: Neues DRV-Rahmenkonzept zur Reha-Nachsorge
©EvoCare_Telemedizin_Behandlungsverlauf
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(openPR) Angebot aus Kliniken - Tele-Nachsorge erlaubt neue Versorgungsmöglichkeiten

Eine erfolgreiche Rehabilitation braucht eine Nachsorge. Für die Verbesserung der Teilnahme an Nachsorgeleistungen werden von den Rentenversicherungsträgern für Reha-Patienten spezielle Nachsorgebeauftragte als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Für eine Tele-Nachsorge sind erstmals von einem Kostenträger qualitative Mindestanforderungen definiert.



Ab 2016 gilt ein neues Rahmenkonzept zur Reha-Nachsorge der Deutschen Rentenversicherung in dem die Grundlagen, die Struktur, die Durchführung und die Angebote der Reha-Nachsorge beschrieben sind. Für dessen Umsetzung ist eine Übergangszeit von drei Jahren ab 2016 vorgesehen. Die Reha-Nachsorge ist für eine langfristige Stabilisierung des in der Rehabilitation erreichten Behandlungserfolgs und damit auch für die berufliche Wiedereingliederung von besonderer Bedeutung.

Für die individuellen Bedürfnisse der Versicherten stellt die Rentenversicherung bedarfsorientierte Nachsorge-Angebote zur Verfügung. Zu diesen gehören multimodale Nachsorgeleistungen mit Behandlungselementen aus verschiedenen Therapierichtungen, beispielsweise Ausdauer- oder Muskelaufbautraining, Ernährungsberatung und Entspannungstraining, wie auch unimodale Nachsorgeleistungen, die auf ein primäres Behandlungselement zielen. Darüber hinaus erlauben moderne Informations- und Kommunikationstechnologien neue Formen der Reha-Nachsorge wie die telemedizinische EvoCare®-Behandlung.

Dem DRV-Rahmenkonzept ist des Weiteren zu entnehmen, dass es bei innovativen Nachsorgekonzepten darum geht, die noch bestehenden Lücken der Nachsorge zu schließen. Bezüglich einer Flexibilisierung wird an Angebote gedacht, die den Patienten die Nachsorgeaktivitäten erleichtern: Dazu gehören Maßnahmen die sie selbst zu Hause durchführen können, wie z.B. die EvoCare®-Behandlung. Diese schließt nahtlos an die Reha an und trägt durch ihre kontinuierliche Durchführung dazu bei, die Ziele der Reha-Nachsorge zu erreichen.

Nach Vorgaben des Kostenträgers, der Deutschen Rentenversicherung, müssen bei den Anwendungen der Tele-Nachsorge qualitative Mindestanforderungen erfüllt sein. Diese beziehen sich auf Funktionalität und Logistik, Theoriebasierung, Manualisierung, Verfügbarkeit einer Instruktion, Individualisierbarkeit, Routinefähigkeit, Wirksamkeitsnachweise, Supervision durch Therapeuten, Aktualisierungsmöglichkeiten, Barrierefreiheit, IT-Sicherheit, Sicherheit des Patienten und den Datenschutz. Diese Vorgaben spiegeln die in über 20 Jahren in der telemedizinischen Patientenversorgung gesammelten Erfahrungen mit der EvoCare®-Behandlung wieder.

Am 8. Juli 2013 wurde die EvoCare®-Behandlung als erste regelhafte Behandlungsform der Telemedizin zugelassen. Die EvoCare®-Teletherapie war ein Forschungsprojekt der DRV Bayern Süd, das von Prof. Dr. med. W.F. Beyer, Medizinischer Direktor des Orthopädie-Zentrums Bad Füssing, geleitet wurde. Untersucht wurde die Wirksamkeit der Nachsorgekonzepte IRENA und EvoCare®-Teletherapie bei Patienten mit Erkrankungen des Bewegungsapparates in Bezug auf körperliche Parameter. Die positiven Ergebnisse der Evaluation führten zu einer Übernahme in die Regelversorgung. Die DRV Bayern Süd ist der erste gesetzliche Rentenversicherungsträger, der diese Art der Nachsorge eingeführt hat. (Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd, Mit Reha von zu Hause wieder fit für den Job, Pressemitteilung 16.4.2014)

Reha vor Rente – Prävention vor Reha
Medizinische und berufliche Rehabilitation sind unverzichtbar, wenn es darum geht, die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen zu fördern, so Gundula Roßbach, Direktorin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, beim 25. Rehabilitationswissenschaftlichen Kolloquium in Aachen. Neben der Rehabilitation tritt für die Rentenversicherung die Prävention immer stärker in den Fokus. Es gilt jetzt nicht nur „Reha vor Rente“, sondern auch „Prävention vor Rehabilitation“, so Roßbach. (Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund, Aachen ist drei Tage lang Deutschlands Reha-Hauptstadt, Pressemitteilung 29.02.2016)

Motivation und Nachsorgebereitschaft zu fördern ist eine wichtige Aufgabe des gesamten Reha-Teams – unterstützt werden sie hierbei von speziellen Nachsorgebeauftragten, die als Ansprechpartner für die Reha-Patienten und die Mitarbeiter der Rehabilitationseinrichtungen zur Verfügung stehen. In der täglichen Behandlungsroutine wird die EvoCare®-Behandlung von zugelassenen Rehabilitationsnachsorgeeinrichtungen erbracht. Die Planung der Nachsorge erfolgt in der Einrichtung gemeinsam mit dem Patienten. Die empfohlenen Nachsorgeangebote sollten für die Patienten wohnortnah innerhalb einer angemessenen Zeit erreichbar sein, wie auch de facto zur Verfügung stehen. Der Reha-Patient erhält vom Reha-Arzt eine individuell zugeschnittene und in der jeweiligen individuellen Situation (Wohnumfeld, berufliche Situation) zu realisierende Nachsorge verordnet. Bei der EvoCare®-Behandlung erfolgt zur Sicherung der in der Rehabilitation formulierten Reha-Ziele die Einführung in das telemedizinische Behandlungsverfahren bereits in der Reha-Einrichtung. Die Weiterbetreuung zu Hause erfolgt in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt und wird durch reha-erfahrene und zertifizierte EvoCare®-Therapeuten durchgeführt.

„Das neue Nachsorgekonzept der DRV zeigt, dass die Nachsorge mehr Gewichtung erhält – dies begrüßen wir ausdrücklich. Auch sollen komplexe Reha-Nachsorgeleistungen in die Qualitätssicherung der Rehabilitation einbezogen werden. Die Versorgungskette wird so noch weiter professionalisiert, was sich für eine erfolgreiche Wiedereingliederung der Rehabilitanden positiv auswirkt. Insgesamt erhalten Reha-Kliniken wie auch Nachsorgeerbringer mehr Möglichkeiten und werden stärker gefordert. Im Falle der Tele-Nachsorge nach EvoCare-Standards betreut das bereits aus der Reha vertraute Team ihre Patienten auch zu Hause weiter. Diese enge Verzahnung von Rehabilitation und Nachsorge hilft zu einer Minderung von Schnittstellenproblemen in der Gesundheitsversorgung. Wir freuen uns, dass die EvoCare-Behandlung zu einer Weiterentwicklung des Angebotes der Reha-Nachsorge beiträgt, insbesondere auch die sich hieraus ergebenden Chancen für Nachsorge-Einrichtungen. Auch in den europäischen Nachbarländern hat sich die EvoCare-Behandlung bereits etabliert. Im Unterschied zur weit verbreiteten Diskussion der Telemedizin, die immer noch vom Verständnis der Telemedizin als technische Anwendung geprägt ist, hat die EvoCare-Behandlung die erforderlichen Schritte zu dem entscheidenden Sprung der Akzeptanz als Behandlungsverfahren absolviert.“, so Dr.-Ing. Achim Hein, Generalbevollmächtigter der EvoCare Te-lemedizin ECT eG. „Wer glaubt, die Technik bringt den Erfolg, täuscht sich. Die Erfahrung unserer Partner-Kliniken und über 50.000 telemedizinisch versorgten Patienten zeigt deutlich – nur wenn die Behandlungsprozesse die konkreten Erfahrungen als Qualitätsvorgaben nutzen, werden die gewünschten Erfolge erzielt. Dies zeigt sich vor allem an der Therapietreue – Einrichtungen erreichen mit der EvoCare®-Behandlung zu Hause Compliance-Quoten bis über 90% - ein hervorragendes Ergebnis!“

Kliniken, Praxen und Kostenträger können Mitglied in der 2013 neu gegründeten Telemedizingenossenschaft werden und ihre Patienten selbst telemedizinisch zu Hause weiterversorgen.

Informationen zum Rahmenkonzept zur Reha-Nachsorge der Deutschen Rentenversicherung:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/3_Infos_fuer_Experten/01_sozialmedizin_forschung/downloads/konzepte_systemfragen/konzepte/rahmenkonzept_reha_nachsorge.html

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