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Telemedizin: Tele-Reha-Nachsorge neue Anforderungen der DRV an Reha-Einrichtungen

31.05.201709:34 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Telemedizin: Tele-Reha-Nachsorge neue Anforderungen der DRV an Reha-Einrichtungen
EvoCare Telemedizin ECT eg
EvoCare Telemedizin ECT eg

(openPR) Den neuen DRV Anforderungen ist zu entnehmen, dass Rehabilitationseinrichtungen mit externen Anbietern zusammenarbeiten können. Die EvoCare Telemedizin ECT eG ist ein anerkannter externer Anbieter.

Die EvoCare Telemedizin ECT Genossenschaft begleitet Reha-Einrichtungen bei der Implementierung einer Tele-Nachsorge als regelhaft vergütetes Behandlungsangebot. Es geht nicht um Technik, sondern um die Einführung einer Telebehandlung unter Führung des Klinikteams.



Kliniken können mit der Expertise der Telemedizingenossenschaft direkt ihr eigenes Konzept für ein uni- und multimodales Tele-Nachsorgeangebot bei ihren federführenden Rentenversicherungsträgern einreichen.

Mit dem telemedizinischen Behandlungsverfahren EvoCare liegen umfangreiche Erfahrungen in der Routine vor. Die EvoCare®-Behandlung ist seit über 20 Jahren direkt beim Patienten im Einsatz und durch unzählige Studien geprüft.

Vor dem Hintergrund, dass für die EvoCare-TeleTherapie sowohl die medizinische Wirksamkeit als auch die Wirtschaftlichkeit für Kliniken positiv veröffentlicht wurde, ergeben sich für Patienten, Reha-Einrichtung und Kostenträger konkrete Vorteile.

Die Überprüfung des Vorliegens der Anforderungen an Tele-Nachsorge der Deutschen Rentenversi-cherung erfolgte im Rahmen der Zulassung der EvoCare-TeleTherapie in die Routineversorgung. Die nachfolgenden Qualitätskriterien wurden hierbei erfolgreich geprüft:
- Begleitung durch Therapeuten
- Theoriebasierung
- Manualisierung und Instruktion
- Ausreichende Ausbaustufe
- Wirksamkeitsnachweis
- Aktualisierung
- Barrierefreiheit
- Sicherheit des Patienten
- Datenschutz und Datensicherheit

Bei der Tele-Nachsorge wird die Nachsorgeleistung auf der Basis elektronischer Medien erbracht. Einsatzmöglichkeiten der Tele-Nachsorge sind nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Training und Übungen, Edukation und Schulung, klinisch-psychologische Interventionen sowie Beratung und Coaching.

Statement Dr.-Ing. Achim Hein, Erfinder der TeleTherapie: „Die Formulierung von Anforderungen an die TeleTherapie zum Zwecke der Reha-Nachsorge ist ein wichtiger Schritt, um die Digitalisierung der Patientenbehandlung transparent und einheitlich zu gestalten. Sie helfen den Akteuren zur richtigen Anwendung und sind eine wichtige Hilfe bei Fragen der Anerkennung und Zulassung von neuen Methoden. Möglicherweise hilft dies auch dabei, dass neben der heute einzigen anerkannten und zugelassenen Methode der EvoCare-TeleTherapie auch weitere neue Methoden das rund 10 Jahre andauernde Anerkennungsverfahren beschleunigt durchlaufen können. Als Telemedizin Genossenschaft unterstützen wir dabei gerne.“

Einen Auszug der Leitlinien der telemedizinischen EvoCare-Behandlung sind den Internetseiten der EvoCare Telemedizin ECT eG zu entnehmen.

Video:
EvoCare Telemedizin Film

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