(openPR) Der Bundestag hat in erster Lesung zwei Gesetzesvorschläge von Bundesregierung und Bundesrat zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen beraten. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sieht gute Chancen für einen umfassenden strafrechtlichen Schutz von Stalking-Opfern, nachdem ihre Initiative in der letzten Legislaturperiode vom Bundesrat abgelehnt wurde.
Als Kompromiss haben sich die Bundesregierung und die Länder auf einen neuen Textvorschlag für den § 241b StGB verständigt.
„Problematisch an dieser Formulierung ist in unseren Augen, dass aus ihr nicht klar hervorgeht, dass Journalisten grundsätzlich nicht als Stalker anzusehen sind. Diese Gefahr könnte bestehen, wenn sich Prominente von Journalisten belästigt fühlen“, gibt Manuela D. Fabro, Vorstandsvorsitzende des DFJV zu bedenken.
Das Bundesjustizministerium beschwichtigt diese Überlegungen, indem es erklärt, der Tatbestand des Stalking sei so ausgestaltet, dass der grundrechtlich geschützte Bereich der Pressefreiheit bei der Berichterstattung und bei der Informationsbeschaffung nicht erfasst wird. Soweit die Pressetätigkeit nicht bereits über das Merkmal „unbefugt“ aus dem Anwendungsbereich der Norm ausscheidet, sind etwa auch -presserechtlich zulässige - wiederholte Aufforderungen eines Journalisten an einen Betroffenen, zu einem bestimmten Vorwurf Stellung zu nehmen, nicht „beharrlich“ im Sinne des Tatbestandes.
„Diese Aussage ist zwar eine Klarstellung, aber letztlich nur eine momentane Interpretation des Ministeriums. Solange eine Ausnahmeregelung für Journalisten nicht in den Gesetzestext aufgenommen wird, ist nicht sicher, dass Gerichte künftig anders entscheiden werden“, beklagt Fabro.





