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Sexuelle Selbstbestimmung – Herr Maas – ein Nein muss reichen

12.02.201617:12 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Aus Anlass des internationalen Protest- und Tanztages gegen Gewalt gegen Frauen One Billion Rising am 14. Februar fordert der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) erneut, dass die sexuelle Selbstbestimmung in Deutschland endlich umfassend geschützt wird. Viele sexualisierte Übergriffe sind bislang in Deutschland nicht strafbar, weil die derzeitige Rechtslage gravierende Schutzlücken aufweist. Nach der aktuellen gesetzlichen Regelung ist z. B. das sexuelle Selbstbestimmungsrecht nicht von sich aus geschützt, sondern nur dann, wenn es verteidigt wird. So bleiben beispielsweise Vergewaltigungen, in denen der Täter keine Gewalt anwenden musste, weil die betroffene Frau keine Gegenwehr leistete, in der Regel straffrei. Nicht zuletzt wird deshalb nur ein Bruchteil der Taten der Polizei gemeldet und in weniger als zehn Prozent der angezeigten Fälle findet eine Verurteilung statt.

Weil diese Rechtslage auch internationalen Menschenrechtsverträgen widerspricht, wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ein Gesetzentwurf zur Reform vorgelegt, der die Schutzlücken schließen soll. „Der Gesetzentwurf geht aber nach wie vor davon aus, dass Betroffene sich im Normalfall körperlich zur Wehr setzen. Diese Grundannahme ist schlicht falsch und stellt eine Erwartung dar, die viele Betroffene nicht erfüllen können.“ sagt Katja Grieger vom bff. Gerade in Notsituationen gehören vielmehr Flucht, Erstarrung, Schock und andere zum Teil paradoxe Reaktionen zur Palette der spontanen menschlichen Reaktionen. Bestimmte Handlungsstrategien sind oft nicht abrufbar, weil angegriffene Personen in solchen Situationen meist nicht planvoll handeln können.

Im Gesetzentwurf wird eine Reihe von Ausnahmen formuliert, unter denen eine sexuelle Handlung auch dann strafbar ist, wenn Betroffene zur Gegenwehr nicht in der Lage waren. Zentrale Fragen sind also, ob das Opfer sich gewehrt hat und aus welchen Gründen dies nicht erfolgte. „Sind diese Motive unklar oder fallen in keine der vorgegebenen Kategorien, verbleibt ein Übergriff weiterhin systematisch straffrei. Es reicht nicht aus, wenn ein Täter sich über ein klares Nein hinwegsetzt“, erläutert Katja Grieger die Kritik am Entwurf.

Neben einer Gegenwehr spielen auch überraschende Angriffe im neuen Gesetzentwurf eine große Rolle wie folgende Beispiele verdeutlichen sollen: Eine Frau befindet sich in einer großen Menschenmenge. Sie wird plötzlich von einer anderen Person von hinten unter ihren Rock gefasst und an der Scheide angefasst. Nach der Neuregelung wird dieser Sachverhalt strafbar sein.
Die Frau in der Menschenmenge wird plötzlich von einem Angreifer von hinten am Gesäß angefasst. Sie dreht sich herum und sagt ihm, dass er sofort aufhören soll, sie anzufassen. Er lächelt, fasst an ihre Brust und zwischen die Beine. Sie ist sprachlos, braucht einen Moment, um sich zu fassen, erst dann wehrt sie seine Hände ab und der Mann lässt von ihr ab.

Grundsätzlich stellt der Griff an das Gesäß keine erhebliche sexuelle Handlung dar. Doch die Betroffene ist dadurch vorgewarnt und man wird im Weiteren nicht von einem überraschenden Angriff auf die Geschlechtsteile ausgehen. Nach der angestrebten Neuregelung ist damit zu rechnen, dass der Täter in diesem Fall straffrei ausgeht.

Es ist zu befürchten, dass man künftig in der Praxis darüber streiten wird, wann ein Übergriff für Betroffene tatsächlich überraschend erfolgte oder ob in bestimmten Begebenheiten nicht stets mit sexualisierten Angriffen zu rechnen ist, so z.B. wenn Frauen sich nachts an Orte begeben, an denen es bekanntermaßen schon häufiger zu Übergriffen gekommen war.

Viele Bürgerinnen und Bürger sind der Auffassung, dass sexuelle Handlungen gegen den ausdrücklichen Willen einer Person generell strafbar sind und reagieren empört, wenn sie das Gegenteil erfahren. Seit dem Bekanntwerden der massenhaften sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht in Köln und anderen Städten haben sich Politikerinnen und Politiker (fast) aller Parteien ausdrücklich für die Regelung „Nein heißt Nein“ ausgesprochen.

Der bff fordert deshalb in seiner Stellungnahme ein Sexualstrafrecht, das auf fehlendes Einvernehmen abstellt, anstatt auf die Frage, ob Betroffene sich hätten wehren können und warum ihnen dies nicht gelungen ist. „Es ist dringend geboten, dass nicht das Verhalten des Opfers für die Strafbarkeit eines sexuellen Übergriffs entscheidend ist, sondern allein das Verhalten des Täters“, so Katja Grieger weiter.

Die Forderung nach einer grundlegenden Reform des Sexualstrafrechts teilen auch die mehr als 100.000 Unterstützer/innen der Online-Petition „Nein heißt nein“! auf change.org. Der bff ruft weiter dazu auf, die Petition zu unterzeichnen und zu verbreiten:
https://www.change.org/p/heikomaas-schaffen-sie-ein-modernes-sexualstrafrecht-neinheisstnein

Die Stellungnahme des bff zum Gesetzentwurf kann hier heruntergeladen werden: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/nachricht/stellungnahme-des-bff-zum-referentenentwurf-bundesministerium-der-justiz-und-fuer-verbraucherschutz-zur-reform-des-sexualstrafre.html

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