openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Was tun im Schadensfall?

09.02.201614:24 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Was tun im Schadensfall?

(openPR) Schadensfall: Was tun? Man kann und muss viel Zeit und Energie darauf verwenden, Maßnahmen zu treffen, damit auf einer Veranstaltung nichts passiert. Aber: Eine 100%ige Sicherheit gibt es nie, aufgrund vielerlei Ursachen kann es immer zu einem Schadensfall kommen.



Daher sollte man sich schon im Vorfeld auch Gedanken darüber machen, was man tun sollte, nachdem etwas passiert ist.

In diesem Beitrag nehmen wir als Beispiel einen Unfall (und nicht bspw. einen Mietmangel, wenn z.B. die Heizung ausfällt) und schauen uns einige rechtlich relevante Aspekte an.

Schadenminderungspflicht

Grundsätzlich ist man – als Geschädigter! – verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Man darf also nicht zuschauen, wie der Schaden immer größer wird (§ 254 BGB).

Zeuge oder möglicher Täter?

Ein Unfall kann nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Aspekte haben: Körperverletzung, Sachbeschädigung, Totschlag…

War man “nur” Zeuge bei dem Unfall und hat mit dem Unfall selbst rein gar nichts zu tun, darf (ggf. muss!) man aussagen; ganz anders ist die Rechtslage, wenn man möglicherweise Täter sein könnte: Dann hat man das Recht, die Aussage zu verweigern.

Die vernehmende Stelle (Polizei, Staatsanwaltschaft) muss den Beschuldigten vor Beginn der Vernehmung ausdrücklich darauf hinweisen, dass er als Beschuldigter vernommen wird (§ 136 StPO, § 163a StPO).

Die Empfehlung ist diesbezüglich eindeutig: Wird man nach einem Unfall/Schadensfall als Beschuldigter befragt, sollte man unbedingt die Aussage verweigern, solange man sich nicht zuvor in Ruhe mit einem Rechtsanwalt hat besprechen können. Eine Aussageverweigerung hat keinerlei negative Auswirkungen auf ein Strafverfahren – ganz im Gegenteil: Ein falsches unbedachtes Wort zur falschen Zeit an der falschen Stelle, und das Problem potenziert sich.

Vorsichtshalber: Die Empfehlung, die Aussage zu verweigern, hat nichts damit zu tun, dass man “lügen” soll. Ganz im Gegenteil: Bevor man lügt, sollte man einfach nichts sagen. Nachdem man sich mit einem Anwalt besprochen hat, kann man immer noch überlegen, eine (wahre) Aussage zu machen.

Beweise sichern

Man sollte jetzt daran denken, dass möglicherweise erst in einigen Monaten oder gar Jahren ein Gerichtsverfahren stattfindet. Das heißt: Heute die Beweise sichern für das Gerichtsverfahren irgendwann einmal.

• Fotos machen
• Zeugen aufschreiben
• Sachverhalt selbst detailliert aufschreiben; Zeugen bitten, dies auch zu tun

Man sollte nicht meinen, sich in vielen Jahren noch an ggf. wichtige Details erinnern zu können.

Vorgesetzte / Auftraggeber informieren

Je nach Konstellation sollte man umgehend seine Vorgesetzten bzw. den Auftraggeber informieren, damit diese ggf. geeignete Schritte einleiten können.

Vorsicht ist geboten bei voreiligen Pressemitteilungen bzw. Äußerungen gegenüber der Presse.

Vertragliche Pflichten?

Aus dem Vertrag können sich Pflichten im Schadensfall ergeben. Also sollte der Vertrag bzw. sollten die Verträge umgehend dahingehend überprüft werden: Sind Fristen zu beachten? Sind bestimmte Personen zu informieren?

Aus Fehlern lernen

Ein Fehler kann einmal passieren, er sollte aber kein zweites Mal passieren. Dementsprechend sollte man nach einem Schadensfall Vorkehrungen treffen, um eine Wiederholung zu vermeiden bzw. die Organisationsstrukturen zu überprüfen, was geändert werden muss.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 889857
 143

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Was tun im Schadensfall?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Schutt, Waetke Rechtsanwälte GbR

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch einer Website neu eingeben müssen oder, dass über den virtuellen Warenkorb gespeichert wird, was der Nutzer kaufen will. Den rechtlichen Umgang regelt die sogenannte „Cookie-Richtlinie“. Diese EU-Richtlinie sieht eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in solchen Fällen vor. Nur wurde si…
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind in Deutschland als Vereine organsiert und unterliegen damit dem Vereinsrecht. Jeder Verein hat die DSGVO vollumfänglich zu beachten. Doch inwieweit sind nicht Besonderheiten zu berücksichtigen, die dem Vereinsleben bzw. hier der Aufgabe von Parteien zur Mitwirkung an der Willensbildung des Volkes …

Das könnte Sie auch interessieren:

Hausratversicherung – Wichtige Belege rechtzeitig vor dem Schadenfall digital sichern
Hausratversicherung – Wichtige Belege rechtzeitig vor dem Schadenfall digital sichern
… den Eintritt des Schadenfalls sichern und extra verwahren. Die Hausratversicherung, ein wichtiger Bestandteil jeder abgesicherten Lebensplanung, ist sinnvoller wenn Betroffene nach dem Schadensfall mit allen Kassenbelegen, Quittungen, Listen, Fotos und Belegen den Wert und den Besitz der beschädigten oder vernichteten Gegenstände auch nachweisen können. Da …
Kündigungstermin Kfz-Versicherung – Wechseltipp: Rückstufung im Schadensfall
Kündigungstermin Kfz-Versicherung – Wechseltipp: Rückstufung im Schadensfall
… Versicherer vorliegen. Doch nicht nur der Preis ist ent-scheidend, sondern auch vertragliche Bestandteile sind bei einem Wechsel zu beachten, wie z.B. die Rückstufung im Schadensfall, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin. Die meisten Tarife der Kfz-Versicherungen sehen eine Hauptfälligkeit zum 1. Januar vor. Auf Grund …
Kündigungstermin Autoversicherung am 30.11. – Wechseltipp: Auf Rückstufung im Schadensfall achten
Kündigungstermin Autoversicherung am 30.11. – Wechseltipp: Auf Rückstufung im Schadensfall achten
… Versicherer vorliegen. Doch nicht nur der Preis ist entscheidend, sondern auch vertragliche Bestandteile sind bei einem Wechsel zu beachten, wie z.B. die Rückstufung im Schadensfall. Die neuen Tarife der Autoversicherer für eine Entscheidung liegen bereits vor. Darauf weist aktuell die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin. Die …
Mit autoeurope.de für wenige Euros durch Portugal
Mit autoeurope.de für wenige Euros durch Portugal
… oder Faro: Opel Corsa mit Schaltgetriebe und 2 Türen oder ein vergleichbares Fahrzeug ab 143 Euro bzw. 162 Euro inklusive Rückerstattung der Selbstbeteiligung im Schadensfall. Peugeot 206 mit Schaltgetriebe und 4 Türen oder ein vergleichbares Fahrzeug ab 158 Euro bzw. 177 Euro inklusive Rückerstattung der Selbstbeteiligung im Schadensfall. Renault Megane …
Kündigungstermin der Auto-Versicherung verstreicht bald – Wechseltipp: Auf Rückstufung im Schadensfall achten
Kündigungstermin der Auto-Versicherung verstreicht bald – Wechseltipp: Auf Rückstufung im Schadensfall achten
… Versicherer vorliegen. Doch nicht nur der Preis ist entscheidend, sondern auch vertragliche Bestandteile sind bei einem Wechsel zu beachten, wie z.B. die Rückstufung im Schadensfall, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin. Die meisten Tarife der Auto-Versicherungen sehen eine Hauptfälligkeit zum 1. Januar vor. Auf Grund …
Bild: Mittelstand muss seine Daten besser absichernBild: Mittelstand muss seine Daten besser absichern
Mittelstand muss seine Daten besser absichern
Daten-Recovery hat zu geringen Stellenwert Miesbach, 30.01.2009 – Im Schadensfall sichert die schnelle Datenwiederherstellung Geschäftsprozesse und spart im Ernstfall sehr viel Geld. Die Online-Plattform speicherguide.de – das Storage-Magazin, mahnt in ihrem aktuellen Schwerpunkt und Marktüberblick »Backup für den Mittelstand« an, dass Recovery speziell …
Auf zu Adonis und Aphrodite: Mit autoeurope.de günstig durch Griechenland
Auf zu Adonis und Aphrodite: Mit autoeurope.de günstig durch Griechenland
… Mai oder Juni auf dem griechischen Festland oder den Inseln: Kia Picanto oder ein vergleichbares Fahrzeug ab 159 Euro bzw. 178 Euro inklusive Rückerstattung der Selbstbeteiligung im Schadensfall. Für Anmietungen bis 15. Juli 2006 gilt: Bei Buchung und Bezahlung dieses Angebots bis 31. März erhalten Kunden von Auto Europe ein kostenloses Upgrade in die …
Weihnachten mit Känguru, Koala & Co. - autoeurope.de empfiehlt diesen Winter Australien
Weihnachten mit Känguru, Koala & Co. - autoeurope.de empfiehlt diesen Winter Australien
… www.autoeurope.de ist ab diversen Anmietungsstationen ein Hyundai Getz o. ä. mit Klimaanlage und Schaltgetriebe ab 210 Euro bzw. 222 Euro inklusive Erstattung der Selbstbeteiligung im Schadensfall erhältlich. Ein Toyota Corolla o. ä. für bis zu fünf Personen kostet ab 242 Euro bzw. 255 Euro inklusive Rückerstattung der Selbstbeteiligung im Schadensfall. Der …
Kündigungstermin der Autoversicherung verstreicht – Wechseltipp: Auf Rückstufung im Schadensfall achten
Kündigungstermin der Autoversicherung verstreicht – Wechseltipp: Auf Rückstufung im Schadensfall achten
… Versicherer vorliegen. Doch nicht nur der Preis ist entscheidend, sondern auch vertragliche Bestandteile sind bei einem Wechsel zu beachten, wie z.B. die Rückstufung im Schadensfall, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin. Die meisten Tarife der Autoversicherungen sehen eine Hauptfälligkeit zum 1. Januar vor. Auf Grund …
Herstellerunabhängige Garantieverlängerung für SolarMax-Wechselrichter: COVERIS-Anschlussgarantie plus
Herstellerunabhängige Garantieverlängerung für SolarMax-Wechselrichter: COVERIS-Anschlussgarantie plus
… neue Funktionsgarantie in der gesamten Europäischen Union, der Schweiz und in Schweden verfügbar. Die Laufzeit beträgt wahlweise zehn, 15 oder 20 Jahre. Schnelle Hilfe im Schadensfall Im Schadensfall kümmert sich COVERIS im Rahmen der COVERIS-Anschlussgarantie plus nicht nur um die Reparatur beziehungsweise den Austausch des Gerätes, sondern auch um das …
Sie lesen gerade: Was tun im Schadensfall?