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Problemfall Artikel 12 des Grundgesetzes

01.06.200615:22 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Problemfall Artikel 12 des Grundgesetzes
Der Sozialticker - kritisch, fordernd und unabhängig
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(openPR) Wie kann man einen Menschen zur Arbeit zwingen, um nicht gegen das Grundgesetz zu verstoßen? Viel reden wäre eine Variante und davon hört man seit Hartz IV Änderungen mehr als genug. Das Problem einer grundgesetzlichen Überschreitung liegt so nahe an den Forderungen der Politiker, dass eine Übertretung scheinbar fließenden Charakter bekommen soll.

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Auch Gerald Weiß, CDU-Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales, kennt die genaue Abgrenzung noch nicht so im Detail.

“Leistungskürzungen kommen nicht in Betracht für Diejenigen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, die dringend einen Job suchen und alles tun, wieder Arbeit aufnehmen zu können, um die geht es nicht, es geht nicht um die Ehrlichen. Bei den Sanktionen geht es um Diejenigen, die hart arbeitsunwillig sich den Angeboten entziehen, aber das ist nicht die Hauptsache. Die Hauptsache sind die Hilfen für Diejenigen, die arbeiten wollen.” äußerte er sich der Problem Lösung bei N-TV.

Nochmals an die Politiker, welche es noch immer nicht verstanden haben. “Jeglicher Gedanke einer Sanktion in Verbindung mit Arbeitsaufnahmen, verstößt gegen das Grundgesetz und zeigt deren wahres Gedankengut.” mahnt der Sozialticker.

Weitere Informationen auf http://www.sozialticker.com

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