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Voraussetzungen für ein wirksames Testament

27.01.201621:18 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Voraussetzungen für ein wirksames Testament

(openPR) Wer seinen Nachlass nicht nach der gesetzlichen Erbfolge verteilen möchte, sollte eine letztwillige Verfügung treffen. Bei der Erstellung eines eigenhändigen Testaments müssen Regeln beachtet werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ein Erblasser ist nicht an die gesetzliche Erbfolge gebunden. Wer seinen Nachlass anders verteilen oder ganz andere Erben berücksichtigen möchte, kann diese Regelungen in einer letztwilligen Verfügung treffen. Die gängigste Form ist dabei das eigenhändige Testament (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html). Damit dieses Testament auch wirksam ist und der "letzte Wille" gemäß den Wünschen des Erblassers umgesetzt werden kann, müssen einige Bedingungen erfüllt sein.

Das handschriftliche Testament muss eine erkennbare Überschrift, z.B. "Mein letzter Wille" tragen und handschriftlich verfasst sein. Ort und Datum dürfen ebenso wenig fehlen wie die eigenhändige Unterschrift. Diese Formalien dienen dazu, bei Erbstreitigkeiten die Echtheit des Testaments erkennen zu können, z.B. durch einen Handschriften-Vergleich.

Darüber hinaus sollte das Testament auch sehr eindeutig formuliert und der Testierwille erkennbar sein. Zu Zweifeln am ernsthaften Testierwillen kann es beispielsweise kommen, wenn das Testament lediglich aus Notizen besteht oder ein paar dürftige Zeilen auf einem Bierdeckel oder einem herausgerissenem Stück Papier notiert sind. Eine so wichtige Verfügung wie ein Testament sollte auf einer entsprechenden Unterlage niedergeschrieben sein und an einem sicheren Ort verwahrt werden. Gleichzeitig sollte dafür gesorgt sein, dass das Testament nach dem Tod auch aufgefunden wird.

Zweifel an der Echtheit des Testaments können auch zu Streitigkeiten unter den Erben führen. Lässt sich die Echtheit der letztwilligen Verfügung nicht feststellen, ist das Testament nicht wirksam und es tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Also genau der Zustand, den der Erblasser mit dem Testament verhindern wollte. Neben formalen Aspekten müssen im Testament auch gesetzliche Vorschriften wie z.B. der Pflichtteil berücksichtigt werden.

Im Erbrecht erfahrene Rechtsanwälte können bei der Erstellung eines Testaments beraten und dafür sorgen, dass das Testament so verfasst ist, dass es alle formalen und inhaltlichen Kriterien erfüllt.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html

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