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EEV AG - Anleger müssen mit Totalverlust rechnen

20.01.201610:11 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: EEV AG - Anleger müssen mit Totalverlust rechnen

(openPR) Anleger der insolventen EEV AG müssen sich immer mehr mit dem Risiko des Totalverlusts auseinandersetzen. Entsprechende rechtliche Gegenmaßnahmen können ergriffen werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie NDR Info und die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" berichten, müssen die Anleger der EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG immer mehr mit dem Totalausfall ihres investierten Geldes rechnen. Den Berichten zu Folge hält der vorläufige Insolvenzverwalter das Ausfallrisiko für "sehr hoch".

Insgesamt rund 25 Millionen Euro haben mehr als 2000 Anleger über Genussrechte und Nachrangdarlehen in die Projekte der EEV AG gesteckt. Investiert wurde in einen Offshore-Windpark bzw. in ein Biomasseheizkraftwerk. Doch bei beiden Objekten gab es Probleme. Ende November 2015 stellte die EEV AG Insolvenzantrag. Seitdem stehen die Anlegergelder im Feuer. Das Kraftwerk soll nun zwangsversteigert und der Windpark verkauft werden. Den Medienberichten zu Folge ist es aber fraglich, ob die Erlöse ausreichen werden, um überhaupt die Schulden des Unternehmens decken zu können. Der größte Teil der Anleger wird wohl leer ausgehen.

Um einen Totalverlust des investierten Geldes zu vermeiden, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html) kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können wegen einer fehlerhaften Anlageberatung oder auch wegen Prospektfehlern entstanden sein.

So hätten in den Emissionsprospekten auch die Risiken der Kapitalanlage dargestellt werden müssen. Besonders bei dem geplanten Offshore-Windpark hätte erwähnt werden müssen, dass dieser in einem Übungsgebiet der Bundeswehr liegt und es zu Schwierigkeiten bei der Genehmigung kommen könnte. Grundsätzlich müssen die Angaben in den Verkaufsprospekten vollständig und wahrheitsgemäß sein, so dass sich der Anleger ein realistisches Bild von den Chancen und Risiken der Geldanlage machen kann.

Darüber hinaus hätten die Anleger auch in den Beratungsgesprächen umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Ist eine entsprechende Risikoaufklärung ausgeblieben, bestehen gute Chancen auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html

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