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MPC MS Rio Ardeche: Vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet

Bild: MPC MS Rio Ardeche: Vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet
Rechtsanwalt Thomas Diler.
Rechtsanwalt Thomas Diler.

(openPR) Anleger des Schiffsfonds MPC MS Rio Ardeche müssen eine schlechte Nachricht verdauen: Das Amtsgericht Hamburg hat die vorläufige Insolvenzverwaltung über die Gesellschaft des Vollcontainerschiffs angeordnet (Az.: 67a IN 498/14).

Das Emissionshaus MPC Capital hatte die Schiffsbeteiligung 2006 aufgelegt, jetzt droht den Anlegern der Totalverlust ihres Geldes. Wie das „fondstelegramm“ mitteilt, wäre vermutlich selbst eine Finanzspritze zu wenig gewesen, um die wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu beheben. Die Konsequenz dürfte jetzt der Insolvenzantrag sein. „Für die Anleger kann das aber nicht nur den Totalverlust ihres investierten Geldes bedeuten. Sie müssen auch damit rechnen, dass sie bereits erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen sollen“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für geschlossene Fondsbeteiligungen bei der Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP.



Daher sei es für die Anleger jetzt ratsam, alle rechtlichen Schritte prüfen zu lassen. In Betracht kommen dabei in erster Linie Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung: Rechtsanwalt Diler: „Die Anleger haben unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und allen Risiken erworben. Das bedeutet, dass am Ende der Totalverlust des investierten Geldes stehen kann. Darüber müssen die Anleger auch aufgeklärt und über alle Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition umfassend aufgeklärt werden.“

Das gelte erst recht, wenn die Anleger ausdrücklich in eine sichere Kapitalanlage investieren wollten. „Das sind Schiffsfonds schon alleine wegen des Totalverlust-Risikos nicht. Dennoch wurden sie erfahrungsgemäß auch an Anleger vermittelt, die z.B. eine Altersvorsorge aufbauen wollten. In diesen Fällen kann aber Schadensersatz geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Diler.

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH hätten die Banken die Anleger zudem über ihre Rückvergütungen (Kick-Backs), die sie für die Vermittlung erhalten haben, aufklären müssen. Sind auch noch hohe Innenprovisionen geflossen, ist dies ein weiterer Ansatzpunkt für Schadensersatzforderungen. „Ob die Bank gegen ihre Beratungspflicht verstoßen hat, muss immer im Einzelfall geklärt werden“, so Rechtsanwalt Diler.

Mehr Informationen: http://www.sommerberg-llp.de/rechtsfaelle/schiffsfonds-aktuell/

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg LLP vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Schiffsfonds:

Rechtsanwalt Thomas Diler,
Telefon: 0421 3016790, E-Mail

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