(openPR) Über die Kostenexplosion bei Hartz IV wurde oft berichtet. Im Mittelpunkt, stand neben den ALG II Leistungen auch der angebliche Missbrauch von Leistungen, welche verantwortlich sein sollen, dass bereits im ersten Quartal ein Anstieg der Kosten um 14,2 Prozent - gegenüber dem Vorjahr - zu verzeichnen ist. Eine detaillierte Kostenaufstellung bleibt die Regierung der Bevölkerung weiterhin schuldig. Auch beruhen jegliche Behauptungen einer Kostenexplosion nur auf pauschalisierten Aussagen.
Die ständige Diskussion der Mehrkostenentwicklung hat den Sozialticker veranlasst, nachzuforschen, wie denn die Verteilung - der nicht durch das SGB II + XII reglementierten Leistungen für Hilfeempfänger - in dieser Kostendiskussion aufgeschlüsselt sind, denn Leistungen wie Regelsatz, KDU, Miete bis hin zum Armutsgewöhnungszuschlag …. sind klar (auch juristisch bereits mehrfach) definiert worden.
Eine spontane Liste von weiteren Kostenstellen für Hartz IV wären:
* Baukosten für Verwaltungsgebäude
* Miete für Verwaltungsgebäude
* Einrichtungsgegenstände
* Büroausstattung
* Leasinggebühren für PC, KFZ etc
* Lohnzahlungen für Mitarbeiter
* Zahlungen für Mitarbeiterschulungen
* Gerichtskosten
* Kosten für Beauftragung von Dritten (Ermittlungsdienst, Callcenter, Vermittlungsdienste etc.)
* ALG II Software ( Entwicklung , Nachbesserungen, Mehraufwand wegen Ausfall oder Fehlberechnungen etc. )
* und noch vieles mehr, deren Auflistung mit Sicherheit noch Seiten füllen dürften.
Zu dieser Liste liegen bis dato keine offiziell bestätigten nachweisbaren Dokumentationen vor.
Warum müssen neue Verwaltungsstrukturen und Gebäude errichtet werden, obwohl seit 2005 die betreffenden Personengruppen, wie Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger schon ausreichend betreut wurden? Verwaltungs- und Nebengebäude, welche vor 2004 für Verwaltungsaufgaben genutzt wurden stehen vielfach seit 2005 leer. Stattdessen wurden für viel Geld neue Gebäude errichtet oder neu angemietet und entsprechend ausgerüstet.
Die ständigen Nachbesserungen und Gesetzesänderungen lassen teuere Gerichtsentscheidungen hinfällig werden und müssen neu erstritten werden. Alleine die Beweislastumkehr bei eheähnlichen Gemeinschaften zum 1. August, wird wieder Millionen Euro an Gerichtskosten dem Steuerzahler aufgebürdet und dies nur, weil die Regierung der Meinung sei, in dieser Quadratur des Kreises ein Mittel zur Kostensenkung gefunden zu haben.
Seltsamerweise werden diese Veraltungs- und Nebenkosten nur in internen Dokumenten geführt und nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, wie N24* bereits in ihren Veröffentlichungen vom 04. und 13. Mai belegen.
Äußerungen, dass die wahre Kostenexplosion nicht bei den Langzeitarbeitslosen zu suchen sind, werden von Seiten der Regierung als verquer (verquer = schräg, schief, quer u. nicht richtig, nicht wie es sein sollte ...) abgewimmelt.
Wenn also von Kostenexplosion die Rede ist, dann sollte man auch bereit sein, eine Rechnung zu präsentieren, die alle Kosten beinhaltet und dies ohne wenn und aber. Solange aber Pauschalisierungen zum Anlass für Diskussionen für weitere Änderungen bei Hartz IV genommen werden, kann man auch gleich den Lauf der Sterne für Entscheidungen dieser Art zu Rate ziehen.
http://www.sozialticker.com
* http://www.n24.de/wirtschaft/wirtschaftspolitik/?n2006051312332400002
* http://www.n24.de/wirtschaft/wirtschaftspolitik/?n2006050410092900002
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