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Razzien im Glücksspiel-Milieu: Staatsanwaltschaft ermittelt

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(openPR) Die SLOT-Group GmbH (Zittau), die Casino-Beteiligungen an Anleger verkauft, steht möglicher Weise im Visier der Görlitzer Staatsanwaltschaft. Auf Anfrage des Deutschen Verbaucherschutzrings e. v. (DVS) bestätigte die Staatsanwaltschaft zwar Ermittlungen im Zusammenhang des Betrugsverdachts, hielt sich bezüglich Namen und betroffenen Firmen jedoch zurück.

Der DVS hat sich aufgrund der Berichterstattung von Radio Lausitz (http://www.radiolausitz.de/nachrichten/lokalnachrichten/staatsanwaltschaft-goerlitz-spuert-moeglichen-millionen-betrug-auf-1176988/) an die Staatsanwaltschaft in Görlitz gewandt. Wie andere Internetportale zwischenzeitlich berichteten, soll die Zittauer SLOT-Group GmbH (vormals Las Vegas Spielhallen GmbH) im Mittelpunkt dieser Ermittlungen stehen. Jana Vollmann, Geschäftsführerin des DVS: „Nachdem wir prinzipiell derartige Meldungen genauestens überprüfen, haben wir bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt, ob die Razzien im Glücksspiel-Milieu in Sachsen, Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, Berlin, Hamburg und Tschechien in direktem Zusammenhang mit der SLOT-Group GmbH stehen. Die Staatsanwaltschaft bestätigte in ihrem Schreiben, dass es Ermittlungen gibt. Zu Namen von Beschuldigten oder konkret betroffenen Firmen werde derzeit jedoch keine Auskunft erteilt.“

In der Vergangenheit hatte die SLOT-Group Casino-Beteiligungen mit einer monatlichen Rendite von 3 Prozent verkauft. Die Anlegergelder sollen in Tschechische Spielbanken und Online-Glücksspielportale in Bayern und der Schweiz geflossen sein. Ob die Gelder den Versprechungen entsprechend angelegt wurden, wird derzeit vielfach bezweifelt. Vielmehr steht der Verdacht des Schneeball-Systems im Raum; Dividenden- und Kapitalrückzahlungen werden nicht aus generierten Gewinnen, sondern aus dem Kapital neuer Anleger bezahlt.

„Wie erwähnt, können wir derzeit noch nicht bestätigen, dass sich die Ermittlungen der Görlitzer Staatsanwaltschaft tatsächlich auf die SLOT-Group GmbH konzentrieren“, so die DVS-Geschäftsführerin. Selbstverständlich könne es aber Betroffenen nicht schaden, ihre getätigten Anlagegeschäfte mit der SLOT-Group GmbH einer fachkundigen Prüfung zu unterziehen. Der DVS hat für diese Anleger bereits eine Arbeitsgemeinschaft gegründet.

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