(openPR) Interne E-Mail-Korrespondenz offenbart endgültiges Ende von Private Commercial Office, Inc. -
Frankfurt a.M., 21.9.2007 - Die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei Winheller Rechtsanwälte teilte am gestrigen Donnerstag mit, dass ihr interne E-Mail-Korrespondenz vorliege, wonach das Unternehmen Private Commercial Office, Inc. (PCO) um den mit Haftbefehl gesuchten und untergetauchten Ulrich Engler seine Tätigkeit bereits zum 18.9.2007 eingestellt habe.
In einer E-Mail an die höchste Vermittlerebene in Deutschland und der Schweiz habe die für Ulrich Engler tätige Mitarbeiterin, die für die Zahlungsvorgänge zuständig gewesen sei, offenbart, dass sie seit dem 31.8.2007 mangels Kenntnis des Aufenthaltsortes keinen Kontakt mehr zu Ulrich Engler habe. Gelder für weitere Auszahlungen stünden ihr nicht zur Verfügung; das Bankkonto von PCO habe sie zum Schutz vor weiteren Zahlungseingängen ahnungsloser Kunden aufgelöst. Ihre Tätigkeit, die sie bereits zum Ende August gegenüber Ulrich Engler gekündigt habe, werde sie nun endgültig einstellen.
Die über das US-amerikanische Unternehmen PCO angebotenen Daytrading-Anlagen waren in den vergangenen Jahren an Kunden in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich und Liechtenstein verkauft worden und versprachen eine Verzinsung von bis zu 6 % pro Monat. Sie gehen auf den bereits in der Vergangenheit strafrechtlich aufgefallenen Deutschen Ulrich Engler zurück. Der Aufenthalt Ulrich Englers ist unbekannt. Seine Vermittler in Europa sehen sich derzeit hohen Schadensersatzklagen geprellter Anleger ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft geht insgesamt von Schäden im dreistelligen Millionenbereich aus.
„Uns überrascht das Ende von PCO nicht sonderlich“, so Daniela Hirsch, im Kapitalanlagerecht tätige Rechtsanwältin für Winheller Rechtsanwälte. „Ganz im Gegenteil war seit Wochen absehbar, dass die Zahlungen irgendwann ausbleiben würden. Die Razzien der Staatsanwaltschaft Anfang August und die kurz darauf folgende Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hatten dem System Ulrich Englers ja bereits den eigentlichen Todesstoß versetzt“, so die Rechtsanwältin weiter. „Für die Anleger“, mahnt Hirsch, „ist es jetzt natürlich allerhöchste Eisenbahn, ihre Ansprüche zu prüfen und ggf. durchzusetzen.“ (im)
Informationen zum Fall Engler und Formular zur Kontaktaufnahme für geschädigte Anleger unter: http://www.winheller.com/dateien/aktuelles_engler.html
Winheller Rechtsanwälte
z.Hd. Frau RAin Daniela Hirsch
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