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Mythen rund um das Mietrecht

16.11.201520:57 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Mythen rund um das Mietrecht
BERK Immobilien
BERK Immobilien

(openPR) Wie viele Nachmieter muss man präsentieren, um aus einem Mietvertrag rechtzeitig auszusteigen? Unser Experte von BERK Immobilien klärt auf.

1. Die „Drei-Nachmieter-Regel“
Laut vielen Mietern besagt diese Regel, dass es ausreicht, seinem Vermieter drei Nachmieter zu präsentieren, um den Mietvertrag vorzeitig beenden zu können. Diese Annahme ist schlichtweg falsch. Tatsächlich spielt es keine Rolle, wie viele potentielle Nachmieter präsentiert werden. Dem Vermieter steht es völlig frei, ob er sich für einen dieser Kandidaten entscheidet, oder ob der Mieter seine vertragliche Pflicht bis zum Ende der Kündigungsfrist erfüllen muss.

2. Wohnungsverkauf – jetzt muss der Mieter sofort raus
Viele Mieter haben Angst bei einem Verkauf Ihrer gemieteten Wohnung ganz schnell auf der Straße zu landen. Jedoch gilt hier immer das Prinzip: „Kauf bricht nicht Miete“. Das bedeutet, dass der Erwerber immer automatisch als neuer Vermieter in den bestehenden Mietvertrag eintritt. Möchte er die Immobilie nun selbst nutzen, muss er eine Eigenbedarfskündigung aussprechen. Hierbei sind viele Regularien einzuhalten, damit diese wirksam ist. Tritt ein solcher Fall ein, lohnt sich oft eine genaue Prüfung durch einen Rechtsbeistand.

3. Generelles Vorkaufsrecht des Mieters
Die Behauptung, dass ein Mieter bei einem Verkauf einer durch ihn gemieteten Wohnung immer ein Vorkaufsrecht hat, ist - bis auf eine Ausnahme - nicht korrekt. Dies gilt nur dann, wenn während eines laufenden Mietverhältnisses die Wohnungen eines Mietshauses in einzelne Eigentumswohnungen umgewandelt werden und diese Wohnung zum ersten Mal an Dritte verkauft wird.

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