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DBfK: Gute Versorgung nur mit genügend Personal

12.11.201515:38 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: DBfK: Gute Versorgung nur mit genügend Personal

(openPR) Das gestern der Bundesregierung übergebene Jahresgutachten 2015/16 der sog. „Wirtschaftsweisen“ nimmt u.a. Stellung zum Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) und kritisiert das darin vorgesehene Pflegestellenförderprogramm (Jahresgutachten 2015/16, S. 271, 588. und 589.). „Wer den Nutzen von mehr Pflege am Krankenbett infrage stellt und dies mit einem einzigen Gutachten einer Forschergruppe der Universität Southampton zu belegen versucht, kennt die internationale Evidenz zu diesem Thema nicht“, sagt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel. „Es gibt zahlreiche große Studien, beispielsweise ‚Nurse staffing and education and hospital mortality in nine European countries‘ (2014) von Linda Aiken et al , die den direkten Zusammenhang zwischen Patienten-Outcomes und der Anzahl und Qualifikation des vorgehaltenen Pflegepersonals beweisen. Dies zu ignorieren heißt, die Sicherheit von Patienten und Mitarbeitern bewusst aufs Spiel zu setzen“, so Knüppel weiter. Dass die Wirkung pflegerischer Maßnahmen auf den Genesungsprozess von Patienten in Deutschland noch wenig erforscht ist, liege vor allem an fehlenden Forschungsgeldern, aber auch an der lückenhaften Datenlage im Gesundheitssystem. Wenn aber, wie seriöse Berechnungen aktuell zeigen, in deutschen Krankenhäusern zwischen 70.000 und 100.000 Pflegefachpersonen fehlen, müsse man nicht erst Studien zu Rate ziehen, um zu wissen, dass die derzeitige Versorgungssituation von guter Qualität weit entfernt sei.

Der Hinweis der Sachverständigen, dass die neu zu schaffenden Pflegestellen wegen des Mangels an Bewerbern ohnehin kaum zeitnah zu besetzen seien, dürfe nicht als Freibrief für ein „weiter wie bisher“ genommen werden. In den vergangenen Jahren habe die anhaltend hohe Arbeitsbelastung viele Pflegefachpersonen in die Teilzeit oder ganz aus dem Beruf getrieben. Hier gäbe es ein großes Potenzial, das bei einer spürbaren Verbesserung der Arbeitsbedingungen zurückgewonnen werden könnte. Bedingung sei aber, dass endlich wieder in die Pflege am Krankenbett investiert werde. Das Pflegestellenförderprogramm mit der Zweckbindung von Finanzmitteln für die direkte Pflege könne dafür nur ein erster Schritt sein. Mittelfristig gehe kein Weg an einer gesetzlich vorgegebenen Personalbemessung inkl. Festlegung von Mindeststandards vorbei, so der DBfK.

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