(openPR) München, den 11.06.2015
Soeben trat die Mietpreisbremse in Kraft. Kernfragen hierzu nebst Anwendungshinweisen finden sich in dem neuen BGB Kommentar online, der kostenfrei eingesehen werden kann:
http://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-5/Untertitel-2/Kapitel-2/Unterkapitel-1a/Zulaessige-Miethoehe-bei-Mietbeginn-Verordnungsermaechtigung
oder
BGB.Kommentar.de (Suche nach § 556d BGB)
Autor Heiko Ormanschick erläutert: „Insbesondere in den Städten und Gemeinden, in denen kein Mietspiegel existiert, wird die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete als rechnerische Ausgangsgröße zur Durchsetzung der Mietpreisbremse erhebliche Probleme bereiten. Es bleibt abzuwarten, ob diese Rechtsunsicherheit zumindest in der Zukunft der beabsichtigten Dämpfung des Mietanstiegs weichen wird.“
Die Kommentierungen sind dabei so aufbereitet, dass jeder Mieter und Vermieter sie gut nachvollziehen kann. Im „Rechtsverkehr“ wird das neue Gesetz speziell für Nichtjuristen dargelegt. Mit dem darunter veröffentlichen Expertenteil arbeiten Anwälte, Richter, Mietrechtsspezialisten mit Fachkommentierungen und vertieften Hinweisen, die mit Fußnoten belegt und zitiert werden.







