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Karriere-Jura GmbH

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Karriere-Jura GmbH Maximilianstrasse 35a 80539 München 089 / 820 859-50 Redaktion@Karriere-Jura.de HRB 140462, AG München, Ust-IdNr.: DE212331670 Geschäftsführer: Dr. iur. Sabine von Göler und Thomas von Göler, Dipl.-Kfm.

Über das Unternehmen

Die Stellenbörse Karriere-Jura® ist die älteste Online-Stellenbörse für Juristen, die heute noch aktiv und seit 20 Jahren auf dem Markt ist.

Aktuelle Pressemitteilungen von Karriere-Jura GmbH
Bild: Neue Verbreitungskooperation: Juristische Stellenbörse - Spitzenjuristen treffen renommierte ArbeitgeberBild: Neue Verbreitungskooperation: Juristische Stellenbörse - Spitzenjuristen treffen renommierte Arbeitgeber
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Neue Verbreitungskooperation: Juristische Stellenbörse - Spitzenjuristen treffen renommierte Arbeitgeber

Durch die Einbindung des Stellenbörsen-Moduls der Karriere-Jura GmbH auf vier seiner Webseiten stellt der ffi-Verlag seinen Lesern auf einen Schlag eine Vielzahl interessanter Stellenangebote und -gesuche zur Verfügung. Jährlich sind dies immerhin über 600 juristische Stellen, die damit ab sofort auch auf folgenden Portalen verfügbar sind: - mkg-online.de - legal-tech.de - legal-tech-kanzleien.de - kanzleimarketing.de Mit der neuen Rubrik „Stellenmarkt“ bereichert der ffi-Verlag sein Angebot damit um neue und nützliche Inhalte für Juriste…
27.05.2019
Bild: NEU Gesellschaftsrechtskommentar: Prof. Dr. ThümmelBild: NEU Gesellschaftsrechtskommentar: Prof. Dr. Thümmel
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NEU Gesellschaftsrechtskommentar: Prof. Dr. Thümmel

Sehr geehrte Leser, für Mandanten gut verständliche und gleichzeitig profunde Fachinformationen von Juristen, kostenfrei im Volltext erhältlich – auf diese Nische haben sich die Dr. von Göler Kommentare spezialisiert. Dem hochmodernen Projekt auf www.GmbHG.Kommentar.de hat sich nunmehr die Kanzlei Thümmel, Schütze & Partner angeschlossen. Prof. Dr. Roderich C. Thümmel, LL.M. (Harvard): „Der Rechtsverkehr erhält wertvolle Hilfestellungen, indem fundierte Fachinformationen kostenfrei im Internet zur Verfügung gestellt werden, die auch der …
03.04.2017
Bild: VW: Muss der Aufsichtsrat den Vorstand verklagen?Bild: VW: Muss der Aufsichtsrat den Vorstand verklagen?
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VW: Muss der Aufsichtsrat den Vorstand verklagen?

In einer zweiten Case Study widmen sich wieder zwei ausgewiesene Spezialisten der Aufbereitung des VW-Skandals. Die Form einer Case Study wurde wegen der fundierten und gleichwohl plastischen Form der Gegen­über­stellung der be­triebs­wirt­schaft­lichen und rechtlichen Sicht gewählt. Heute widmen sich die Autoren der Frage, ob der Aufsichtsrat verpflichtet ist, den VW-Vorstand zu verklagen? Dieser Schritt könnte schon deshalb notwendig sein, um als Aufsichtsrat nicht selbst in Gefahr zu geraten, in die Haftung genommen zu werden. Und weiter…
14.11.2016
Bild: VW: Muss der Aufsichtsrat den Vorstand verklagen?Bild: VW: Muss der Aufsichtsrat den Vorstand verklagen?
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VW: Muss der Aufsichtsrat den Vorstand verklagen?

In einer zweiten Case Study widmen sich wieder zwei ausgewiesene Spezialisten der Aufbereitung des VW-Skandals. Die Form einer Case Study wurde wegen der fundierten und gleichwohl plastischen Form der Gegen­über­stellung der be­triebs­wirt­schaft­lichen und rechtlichen Sicht gewählt. Heute widmen sich die Autoren der Frage, ob der Aufsichtsrat verpflichtet ist, den VW-Vorstand zu verklagen? Dieser Schritt könnte schon deshalb notwendig sein, um als Aufsichtsrat nicht selbst in Gefahr zu geraten, in die Haftung genommen zu werden. Und weiter…
14.11.2016
Mietpreisbremse: Im Detail online recherchierbar auf www.BGB.Kommentar.de
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Mietpreisbremse: Im Detail online recherchierbar auf www.BGB.Kommentar.de

München, den 11.06.2015 Soeben trat die Mietpreisbremse in Kraft. Kernfragen hierzu nebst Anwendungshinweisen finden sich in dem neuen BGB Kommentar online, der kostenfrei eingesehen werden kann: http://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-5/Untertitel-2/Kapitel-2/Unterkapitel-1a/Zulaessige-Miethoehe-bei-Mietbeginn-Verordnungsermaechtigung oder BGB.Kommentar.de (Suche nach § 556d BGB) Autor Heiko Ormanschick erläutert: „Insbesondere in den Städten und Gemeinden, in denen kein Mietspiegel existiert, wird die Ermittlung der ortsüblich…
16.06.2015
Jetzt online: BGB.Kommentar.de bei Jusmeum.de recherchierbar
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Jetzt online: BGB.Kommentar.de bei Jusmeum.de recherchierbar

München, den 17.04.2015. Wir freuen uns, Sie darüber informieren zu können, dass die Kommentierungen des frei verfügbaren Gesetzeskommentars zum Zivilrecht nun auch bei Jusmeum recherchierbar sind. Beispiel: Kommentierung zu § 2057 BGB Link: http://www.jusmeum.de/gesetz/BGB/Buch5-Abschnitt2-Titel4-Untertitel1-%C2%A72057 Jusmeum.de ist ein soziales Netzwerk zum Thema Recht und vernetzt Anwälte und Mandanten. Jusmeum.de bietet Bundesgesetze, eine Entscheidungssammlung mit über 230.000 Urteilen sowie Sekundärliteratur für Rechtsexperten und L…
21.04.2015
BGB Kommentar online kostenfrei
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BGB Kommentar online kostenfrei

Ab sofort steht ein frei verfügbarer Kommentar zum Zivilrecht online zur Verfügung, dessen Inhalte kostenlos und ohne Registrierung für Jedermann zugänglich sind. Der Online-Kommentar macht dabei konsequent von den Möglichkeiten des Internets Gebrauch. Hinzu tritt ein gravierender Unterschied im Konzept: Da zusätzlich zu den Fachinformationen für Juristen auch eine eigene Rubrik für den Rechtsverkehr veröffentlicht ist, wird mit Kommentar-untypischen Nutzerzahlen von bis zu einer Million Lesern jährlich gerechnet. Bislang ist noch nicht jede…
02.12.2014
Bild: Süddeutsche Zeitung und Karriere-Jura kooperieren bei Stellenangeboten für Juristen & RechtsanwälteBild: Süddeutsche Zeitung und Karriere-Jura kooperieren bei Stellenangeboten für Juristen & Rechtsanwälte
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Süddeutsche Zeitung und Karriere-Jura kooperieren bei Stellenangeboten für Juristen & Rechtsanwälte

Neues Rechtspaket: Karriere-Jura und Sueddeutsche.de Die beiden renommierten Anbieter hatten schon länger eine Kooperation angestrebt. Nun werden über die Süddeutsche Zeitung in Zusammenarbeit mit Karriere-Jura / Legal-Career spezialisierte Rechtspakete angeboten. Online-Kombination Recht Die Online-Stellenmärkte von Sueddeutsche.de und Karriere-Jura.de – Juristische Positionen schneller besetzen. 1.250 € / 4 Wochen Süddeutsche Zeitung Durch die Kombination des Internet-Portals einer „klassischen“ Tageszeitung mit der Nutzungsmöglichkeit C…
23.05.2013
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