(openPR) In einer zweiten Case Study widmen sich wieder zwei ausgewiesene Spezialisten der Aufbereitung des VW-Skandals.
Die Form einer Case Study wurde wegen der fundierten und gleichwohl plastischen Form der Gegenüberstellung der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Sicht gewählt.
Heute widmen sich die Autoren der Frage, ob der Aufsichtsrat verpflichtet ist, den VW-Vorstand zu verklagen? Dieser Schritt könnte schon deshalb notwendig sein, um als Aufsichtsrat nicht selbst in Gefahr zu geraten, in die Haftung genommen zu werden. Und weiter wird die Frage untersucht: ob in diesem Fall eine D&O-Versicherung greifen wird?
Die Case Study wurde in Zusammenarbeit folgender Fachmedien erstellt: Director`s Channel, Management-Blog der Wirtschaftswoche, GmbHG-Kommentar.
Sie ist hier zu finden:
http://kommentar.de/causavw/Teil2/index.html
Die erste Case-Study wurde bereits sehr positiv aufgenommen und ist hier zu finden:
http://www.kommentar.de/causavw/index.html












