(openPR) Warum die Niederschrift des eigenen Willens wichtig ist – Rechtsanwalt Amberg informiert
Mittlerweile hat es sich herumgesprochen, wie sinnvoll und wichtig es ist, eine sogenannte Patientenverfügung zu errichten, mit der ich bestimme, wie ich sterbe. Was passiert aber, wenn ich zwar eine Patientenverfügung habe, aber zum Beispiel die Pfl egeeinrichtung sich nicht an meine letzten Wünsche hält? Mit dieser Frage musste sich der Bundesgerichtshof (Urteil vom 25.6.2010, AZ. 2 Str 454/09) auseinandersetzen. Angeklagt war ein Rechtsanwalt, der die Tochter einer seit Oktober 2002 in einem Wachkoma liegenden Patientin vertrat. Sie wurde in einem Pflegeheim über einen Zugang in der Bauchdecke künstlich ernährt, eine Besserung ihres Gesundheitszustandes war nicht mehr zu erwarten. Die Patientin hatte bereits im Jahre 2002 mündlich für einen solchen Fall geäußert, dass sie nicht künstlich ernährt werden wollte. Das Pflegeheim ernährte jedoch gegen den Willen der Tochter sowie des Betreuers die Mutter weiterhin künstlich. Auf entsprechende Empfehlung des Rechtsanwaltes durchtrennte die Tochter den Schlauch der Magensonde, sodass die Patientin letztendlich starb.
Matthias Amberg klärt, was eine Patientenverfügung ist und auf was man achten sollte, wenn man eine solche erstellt, bzw. erstellen lässt.
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http://www.ra-amberg.de/infos/veroeffentlichungen/details/artikel/patientenverfuegung-wann-beginnt-aktive-sterbehilfe.html












