(openPR) Sachwert Rendite-Fonds Holland: Insolvenz droht – Ausschüttungen werden zurückgefordert
47. Sachwert Rendite-Fonds Holland
Bereits in der Vergangenheit berichteten Eser Rechtsanwälte über die vorgenommenen Abwertungen der in den Niederlanden gelegenen Fondsimmobilien wegen der Verletzung der so genannten Loan to Value Klausel.
Leidtragende der derzeitigen Schieflage des seinerzeit mit einem Investitionskapitals in Höhe von € 101.090.000,00 platzierten MPC Sachwert Renditefonds Holland 47 sind abermals die Fondsanleger.
Helaba (Landesbank Hessen-Thüringen) fordert nunmehr zur Zahlung von Ausschüttungen auf und droht durch eine Anwaltskanzlei mit gerichtlicher Geltendmachung:
Denn mit Schreiben vom 1.6.2015 hat die TVP Treuhandgesellschaft nun die Anleger informiert, dass die finanzierende Drittgläubigerbank Helaba eine Anwaltskanzlei mit der Eintreibung der Rückforderungen aus den bereits erhaltenen Ausschüttungen beauftragt hat und ankündigt, die Ansprüche gegenüber jenen Anlegern, die bislang noch keine Zahlung geleistet haben und auch bis 17.6.2015 keine Zahlung leisten werden, notfalls auch gerichtlich durchzusetzen.
MPC Sachwert Renditefonds Holland 47: Anleger erhalten seit 2011 keinerlei Ausschüttungen mehr
Weil die erzielbaren Verkaufserlöse aus der Abwicklungsvereinbarung mit der finanzierenden Bank (Landesbank Hessen-Thüringen "Helaba") nicht ausreichen, sollen nun - um das Darlehen vollständig zu tilgen - die Anleger in Anspruch genommen werden (maximal in Höhe der bereits erhaltenen gewinnunabhängigen Ausschüttungen iHv max 54,5 %).
MPC Capital Sachwert Rendite-Fonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene MPC Capital Sachwert Renditefonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene MPC Capital Sachwert Renditefonds Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von geschlossenen Immobilienfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Weiterhin müssen die Anleger nicht im jeden Fall die zugeflossen Ausschüttungen zurückzahlen. Insofern kommt es auf den Einzelfall, vor allem auf den Inhalt und die Gestaltung des Gesellschaftervertrages an. Auf jeden Fall sollten geschädigte Anleger sich von einem spezialisierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auch diesbezüglich beraten und aufklären lassen.
Vertrieb von geschlossenen Immobilienfonds oftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Immobilienfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Immobilienfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichsthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Immobilienfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Drohende Verjährung zum Jahresende 31.12.2015
Geschädigte Anleger sollten besonders beachten, dass zum Jahresende die Verjährung der Schadensersatzansprüche droht. Insoweit müssen verjährungsunterbrechende Maßnahmen geprüft und ggf. zeitnah durchgesetzt werden.
Fragebogen und kostenlose Erstberatung
Für eine kostenfreie Ersteinschätzung und Erstberatung kann der Kontakt mit der Kanzlei aufgenommen oder hierzu auch der Fragebogen der Kanzlei, unter www.kanzlei-eser.de oder unten mit dem Link
www.kanzlei-eser.de/uploads/Fragebogen%20-%20%20Publikumf...
abgerufen werden.
Wir koordinieren sodann die weiteren Maßnahmen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des DeutschenAnwaltVereines.
Darüber hinaus lehrt er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als nebenberuflicher Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin(Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.









