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CFB Fonds 162 in Liquidation, MS 'GABRIEL SCHULTE' - Rechtliche Handlungsmöglichkeiten?

(openPR) Schadensersatzansprüche auf Rückabwicklung noch innerhalb der tagesgenauen zehnjährigen Höchst- Verjährungsfrist möglich! Zeitnah durch einen Fachanwalt prüfen lassen!

Das Fondsschiff CFB Fonds 162, die MS „GABRIEL SCHULTE“, ist mit Riesenverlusten verkauft. Der CFB Fonds 162 wird liquidiert.



Die allermeisten Anleger erleiden bis zum Totalverlust gehende hohe Verluste.

Die Anleger sind jedoch nicht schutzlos gestellt, gegebenenfalls bestehen gute Chancen auf hundertprozentige Rückabwicklung gegenüber den beratenden Banken und Sparkassen.

Insofern wurden die Beteiligung mehrheitlich von der Commerzbank vertrieben.

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes unterliegen Banken gesteigerten Aufklärungs- und Beratungspflichten.

Das Emissionshaus Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH hatte 2007 den CFB Fonds 162 aufgelegt. In der Bilanz des Jahres 2007 wurde das Fondsschiff MS „GABRIEL SCHULTE“ mit 42.084.844,42 Euro bewertet.

Verkauf der MS „GABRIEL SCHULTE“ mit schweren Verlusten

Spätestens mit dem Verkauf des Fondsschiffes „GABRIEL SCHULTE“ ist diese Illusion geplatzt. Die „GABRIEL SCHULTE“ wurde mit Wirkung zum 03.12.2014 für 9.139.839,75 Euro verkauft. Mehr als drei Viertel des ursprünglichen Wertes sind verloren. Für die Anleger des CFB Fonds 162 ein Desaster.

CFB Fonds 162 wird liquidiert

Nach den Erfahrungen mit einer Vielzahl liquidierte Schiffsfonds müssen die Anleger jedoch davon ausgehen, dass sie aus der Liquidation kein Geld erhalten werden.

Vielmehr müssen die Anleger froh sein, dass es doch nicht noch zu einer Insolvenz des Schiffsfonds kommt, weil das Geld aus der Liquidation für die Befriedigung der Gläubigeransprüche nicht ausreichend ist.

CFB Fonds 162 Anlegern stehen Schadensersatzansprüche zu!

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser empfiehlt geschädigten Anlegern, vor dem Hintergrund einer drohenden Verjährung zum Jahresende, sich insoweit von einem auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Fachanwalt zeitnah informieren und beraten zu lassen.

Denn nach der als gefestigt zu bezeichnenden höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, steht einem Anleger, der fehlerhaft aufgeklärt und beraten worden ist, ein hundertprozentiger Schadensersatzanspruch zu.

Kann der Anleger nur eine Pflichtverletzung nachweisen, erhält er insoweit den Schadensersatzanspruch, Zug um Zug gegen das Angebot der Übertragung der Beteiligungsrechte.

Daneben kann der Anleger auch den entgangenen Anlagegewinn mit einer alternativen Anlage noch geltend machen.

Vor allem Banken und Sparkassen sind hier weiteren Aufklärungspflichten unterworfen. So müssen Banken und Sparkassen ungefragt über die Existenz und die genaue Höhe der zugeflossenen Vertriebsprovisionen (Kick Backs) aufklären.

Sämtliche Berater und Vermittler sind verpflichtet, über alle relevanten Risiken und produktspezifischen Nachteile aufzuklären.

Sodann müssen die Berater auch eine Geeignetheitsprüfung vornehmen.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser sind die hier vorliegenden unternehmerischen Beteiligungen generell nicht als Maßnahme der Altersvorsorge oder für eine sichere langfristige Anlage geeignet, so dass schon alleine vor diesem Hintergrund Schadensersatzansprüche bestehen können.

Fragebogen und kostenlose Erstberatung

Für eine kostenfreie Ersteinschätzung und Erstberatung kann der Kontakt mit der Kanzlei aufgenommen oder hierzu auch der Fragebogen der Kanzlei, unter www.kanzlei-eser.de oder unten mit dem Link

www.kanzlei-eser.de/uploads/Fragebogen%20-%20%20Publikumf...

abgerufen werden.

Wir koordinieren sodann die weiteren Maßnahmen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des DeutschenAnwaltVereines.

Darüber hinaus lehrt er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als nebenberuflicher Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin(Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.

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