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Rente mit 63 – Finanzielle Abschläge mit der BAV ausgleichen

Bild: Rente mit 63 – Finanzielle Abschläge mit der BAV ausgleichen

(openPR) Seit dem 1. Juli 2014 können besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren, bereits mit 63 Jahren eine abschlagfreie Rente erhalten. Dies war Teil des umfangreichen Rentenpakets der Bundesregierung, das im vergangenen Sommer verabschiedet wurde.

Die Wirtschaft kritisierte dieses Paket und warf der großen Koalition vor, dadurch sehr viele Facharbeiter aus dem Arbeitsmarkt zu verdrängen. Die Rente 63 erfreut sich jedoch großer Popularität: 279.000 Anträge auf die abschlagfreie Frührente wurden bis Ende März dieses Jahres gestellt (Deutsche Rentenversicherung).

Um in den Genuss dieser Rente zu kommen, müssen auf dem Rentenkonto allerdings 45 Beitragsjahre vermerkt sein. Wurde der Arbeitnehmer vor dem 1. Januar 1953 geboren, kann er bei Erfüllung der Beitragszeiten abschlagsfrei in Rente gehen. Für ab 1953 geborene Versicherte wird die Altersgrenze von 63 Jahren mit abnehmendem Vorteil auf 65 Jahre angehoben. Die vorgeschobene Rente bedeutet für eine Mehrheit also immer noch, dass Abschläge auf die Altersrente fällig werden. Ulrich J. Pfaffelhuber, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des DUK Versorgungswerk e.V., weist auf eine mögliche Lösung dieser Situation hin: „Wer verfrüht in Rente gehen möchte, muss mit hohen monatlichen Abschlägen rechnen und sollte sich somit entscheiden, ob ein Renteneintritt mit 63 überhaupt sinnvoll ist. Eine Möglichkeit dies zu umgehen, wäre schon früh mit einer Betriebsrente vorzusorgen, um diese Lücke zu schließen“.

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