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Kommunen: Erster kommunaler Swap-Fall vor dem Bundesgerichtshof

Bild: Kommunen: Erster kommunaler Swap-Fall vor dem Bundesgerichtshof
Rechtsanwalt Dr. Jochen Weck.
Rechtsanwalt Dr. Jochen Weck.

(openPR) Am 28.04.2015 werden deutschlandweit Kommunen und kommunale Versorger nach Karlsruhe schauen. Erstmals wird vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einer der kommunalen Fälle gegen die EAA (ehem. WestLB) verhandelt. Die EAA hatte gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf zugunsten der Stadt Ennepetal die Beschwerde der Nichtzulassung der Revision zum BGH eingereicht. Das nach dem 28.04.2015 zu erwartende Urteil wird wegweisend für die weiteren, beim Bundesgerichtshof liegenden Fälle anderer Kommunen, sein.

Hintergrund:
Verschiedene Banken haben unterschiedliche Swaps an gänzlich unterschiedliche Kundenkreise verkauft. Die Palette der Geschädigten durch Swaps umfasst Privatanleger, vermögende Privatkunden, institutionelle Kunden, kleine und mittelständische Unternehmen und Kommunen sowie kommunale Versorgungsunternehmen. Es gibt zahlreiche zu berücksichtigende Facetten nicht nur bei den Produkten, sondern auch bei der Zielrichtung für deren Einsatz und bei den jeweils unterschiedlichen Kunden. Während das erste Urteil des BGH vom 22.03.2011 zu Swaps ein mittelständisches Unternehmen betraf und das Urteil vom 20.01.2015 einen Privatanleger, wird der am 28.04.2015 zu verhandelnde Fall sich auch mit den kommunalen Besonderheiten befassen.

In Deutschland sind schätzungsweise mehr als 100 Kommunen geschädigt. Man darf davon ausgehen, dass der Schaden allein im kommunalen Bereich bei mehreren hundert Millionen Euro liegt.

Hintergründe, Funktionsweisen von Swaps, laufende Verfahren und weitere Informationen: www.swaps.de

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