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Swap-Geschäfte im Blickpunkt der Rechtsprechung

Bild: Swap-Geschäfte im Blickpunkt der Rechtsprechung

(openPR) Rechtsanwaltskanzlei PWB Rechtsanwälte sieht Chancen für Kommunen und Unternehmen, Schadenersatz von den Banken zu erhalten

Jena, 7. Oktober 2011. Das Urteil des Bundesgerichtshof vom März 2011 – die Deutsche Bank musste eine halbe Million Euro Schadenersatz an ein Unternehmen zahlen, weil es seinen Kunden über das hohe Risiko der Anlage nicht genügend aufgeklärt hatte – schürt die Hoffnungen von zahlreichen Bürgermeistern und Stadtkämmerern, ebenfalls Geld aus den verlustreichen Swap-Verträgen zu erhalten.



Nach Meinung von Finanzfachleuten sind die hochkomplex strukturierten und riskanten Produkte, wie beispielsweise ein CMS Spread Ladder Swap-Vertrag, Zinsgeschäfte, die ein für den Kunden nahezu unbegrenztes Risiko enthalten und gar bis zum finanziellen Ruin führen können. „Der Vergleich mit einer Wette ist eine Verharmlosung des Risikos“, sagte BGH-Richter Ulrich Wiechers.

Wie stehen die Chancen für Kommunen und Unternehmen, die Geld mit diesen Zinswetten verloren haben? In wie weit tragen die Hausbanken eine Mitverantwortung? Lohnt es sich, gegen die Banken vorzugehen?

Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer, Inhaber der Kanzlei PWB Rechtsanwälte aus Jena, und Rechtsanwalt Sascha Giller kommentieren die aktuelle Rechtsprechung. Die Kanzlei vertritt mehrere Kommunen und Unternehmen wegen fehlerhafter Geschäfte mit Banken.

„Wir sehen aufgrund des höchstrichterlichen Urteils sowie einiger OLG-Entscheidungen sehr gute Aussichten für Kommunen und Unternehmen, Schadenersatz wegen diesen Swap-Geschäfte zu erhalten“, betont Rechtsanwalt Beyer. „Allerdings muss – wie immer – jeder Einzelfall rechtlich geprüft werden. Man kann und darf das BGH-Urteil nicht über alle einzelnen Swap-Verträge stülpen und glauben, dass die Banken, mit Hinweis auf diese Entscheidung, einfach zahlen werden“, ergänzt Rechtsanwalt Sascha Giller.

Für viele Kommunen und Unternehmen stellt sich auch die Frage „Klagen oder Vergleich“. „Ich bin für die schnelle Lösung. Wenn durch einen Vergleich die Kommune oder das Unternehmen aus den Swap-Verträgen ohne Schaden herauskommt, sollte man dies ins Auge fassen“, erklärt Rechtsanwalt Giller, der die Swap-Verfahren innerhalb der Kanzlei PWB Rechtsanwälte federführend leitet. „Ein Klageverfahren kostet Zeit und Geld. Dies muss man berücksichtigen und genau abwägen“, so Giller weiter.

Können eigentlich die Kommunen und Unternehmen langfristig überhaupt bei der Zinswette der Banken „gewinnen“? „Wenn man den Finanzmathematikern glaubt: Nein. Die Bank hat die Zinswetten in der Regel so gestaltet, dass sie immer das geringere Risiko trägt“, erklärt Rechtsanwalt Beyer. „Dies war ja auch einer der Vorwürfe des Bundesgerichtshofes gegenüber der Deutschen Bank. Die Risikostrukturen der Swaps seien bewusst zu Lasten des Anlegers konstruiert worden“, so Beyer.

„Es gibt deshalb zahlreiche rechtliche Ansätze in den Swap-Verträgen, die geprüft werden müssen. Beim Nachweis von Beratungsfehlern können generell Rückabwicklungen, Kündigungen oder reine Schadenersatzzahlungen in Betracht kommen“, erläutert dazu Rechtsanwalt Sascha Giller. „Nur: Die Kommunen und Unternehmen müssen handeln. Gerade bei den Kommunen, die durch die Swap-Verträge einen hohen Verlust eingefahren haben, gehen die verantwortlichen Bürgermeister und Kämmerer, wenn sie nicht handeln, auch das Risiko ein, möglicherweise strafrechtlich zu Verantwortung gezogen zu werden“, betont Rechtsanwalt Giller.
Kontakt
PWB Rechtsanwälte
Kanzlei im „Roten Turm“
Löbdergraben 11a
07743 Jena

Telefon 03641 35 35 08
Fax 03641 35 35 09
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www.pwb-law.com

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