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Rechtliche Betreuung - die Diktatur des Alters

26.04.200616:24 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) München/Augsburg, 27.04.2006 - Das Leben ist kein Wunschkonzert – so oder ähnlich hat das jeder schon einmal gehört. Als Kind von den Eltern, als Jugendlicher von den guten Freunden, als Erwachsener von der/dem Angetrauten und spätestens im Alter von 90 Jahren steht dann der vom Vormundschaftsgericht bestellte Betreuer vor der Tür und sagt mit ernster Miene: „Das Leben - gnädige Frau, werter Herr - ist kein Wunschkonzert.“ Und dann verkauft er das Haus, verlagert die Seniorin oder den Senior ins Altenheim, zieht die Vorhänge zu und die in Seidenpapier eingewickelten Erbstücke werden auch gleich noch versteigert. Eine wahnwitzige Vorstellung – wohl eher nicht: Für die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Thieler sind derartige Fälle von Missbrauch des Betreuungsrechts bei Senioren keine Seltenheit mehr.



„Leider entspricht diese abstruse Vorstellung in einigen Fällen tatsächlich der Realität. Man könnte da durchaus von Entmündigung sprechen“, klagt der Münchener Anwalt Prof. Dr. Volker Thieler. „Denn liegt die Entscheidungsgewalt erst einmal bei einem vom Vormundschaftsgericht bestellten Betreuer, werden die Familienmitglieder manchmal gar nicht mehr in Entscheidungen miteinbezogen oder informiert. Das hat beinahe etwas von einer Diktatur – wenn ich das mal extrem interpretieren darf.“

Laut dem Magazin „Der Spiegel“ (Ausgabe 15/2006) dürfen hierzulande knapp eine Million Senioren ihre Entscheidungen nicht mehr selbst treffen. In diesen Fällen wurde durch das Vormundschaftsgericht ein Betreuer bestellt, der die persönlichen Angelegenheiten der angeblich hilfsbedürftigen Senioren regeln soll.

„Das Wohlergehen der Schutzbefohlenen sollte hier an erster Stelle stehen. Der Grundsatz eines Betreuers lautet: Betreuen, nicht bevormunden!“, so der Münchener Rechtsanwalt Volker Thieler. „Doch leider gibt es unter den Betreuern immer wieder schwarze Schafe, die sich gewissenlos an den Vermögenswerten der zu betreuenden Personen bereichern, Konten plündern oder sogar Besitz verscherbeln. Die Gerichte sind überlastet und können gar nicht jeden Fall im Detail kontrollieren.“

Die Anzahl der Betreuungsverfahren, die bei Gericht eingehen, steigt kontinuierlich. Die Klagen haben sich von 1992 bis 2004 bereits mehr als verdoppelt (Quelle: Der Spiegel 15/2006). Auch für die Rechtsanwaltskanzlei Thieler sind Fälle von Missbrauch des Betreuungsrechts keine Seltenheit mehr.

Aktuell vertritt die Kanzlei unter anderem eine alte Dame, Frau G. in Augsburg, die trotz umfassender Betreuung durch ihren Sohn, zwangsweise unter rechtliche Betreuung gestellt wurde. Und obwohl ihr Sohn über jegliche notarielle General- und Vorsorgevollmachten verfügt hatte, wurde ihm durch geschicktes juristisches Taktieren jegliches Mitbestimmungsrecht vollständig entzogen.

Ein Richter des Amtsgerichtes Augsburg ordnete ohne genügende Prüfung ein Gutachten über die Betreuungsbedürftigkeit von Frau G. an. Anstoß zu der richterlichen Verfügung gab der für Frau G. zuständige Pflegedienst. Weil Frau G. und ihr Sohn den Briefkasten vermeintlich überquellen ließen, wendete sich der Pflegedienst ohne Vorwarnung ans Gericht. Dabei hatten Frau G. und ihr Sohn einfach nur unnötige Werbebriefe und Anzeigenblätter satt und die reguläre Post selbstverständlich täglich geleert.

Frau G. sprach sich gegen das angeordnete Gutachten vehement aus und verwies auf ihren Sohn, der sich sehr gut um sich kümmere. Doch das Gericht lies die alte Dame einfach zwangsweise vorführen: Um 7.00 Uhr morgens klingelte die Polizei an der Wohnungstür und führte Frau G. zum Gutachter ab. Dieser stellte eine Stunde später fest, dass Frau G. zu 100% betreuungsbedürftig sei. Allerdings standen die von Frau G. auf ihren Sohn ausgestellten Vollmachten einer Anordnung zur ordentlichen Betreuung im Weg.

Aber auch hier wurde das Gericht geschickt tätig: Der Richter verfügte eine sofortige „Kontrollbetreuung“ von Frau G. Eine Kontrollbetreuung besagt, dass auch der Bevollmächtigte kontrolliert werden muss. Eine derartige Kontrolle ist aber nur dann von Nöten, wenn der Bevollmächtigte, in diesem Fall der Sohn von Frau G., die ihm zugestandenen Rechte verletzt hätte. Dass das hier nicht der Fall war, interessierte das Gericht nicht. Sobald die Kontrollbetreuerin vom Gericht berufen war, wurden sofort sämtliche Vollmachten, die Frau G. für ihren Sohn ausgestellt hatte, widerrufen.

Die bestellte Betreuerin hatte zu Frau G. nie Kontakt aufgenommen oder sie besucht. Stattdessen wollte sie deren Einweisung in ein Altersheim in Augsburg erwirken und die Wohnung von Frau G. und ihrem Sohn auflösen. „Eine Vorgehensweise, die nicht nur jeder rechtlichen, sondern auch jeder humanen Grundlage völlig entbehrt“, schüttelt Volker Thieler den Kopf, „wir haben selbstverständlich Beschwerde eingelegt.“

„Leider kann man derartige Vorfälle nicht ausschließen“, so Volker Thieler, der zudem als Vorstand der Stiftung der Altenorganisation Graue Panther agiert. „Wichtig ist nach wie vor sich im Alter abzusichern und zwar indem man sich aktiv mit dem Thema Vorsorge im Alter auseinandersetzt. Betroffene und Interessierte finden zum Beispiel in unserer Betreuungsrechtsmappe eingehende Informationen.“



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