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Life Performance GmbH muss Geld an Anleger zurückzahlen und stellt Insolvenzantrag

Bild: Life Performance GmbH muss Geld an Anleger zurückzahlen und stellt Insolvenzantrag
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) hat angeordnet, dass die Life Performance GmbH ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft sofort abwickeln muss. Die Gelder der Anleger müssen unverzüglich zurückgezahlt werden.

„Der Haken ist allerdings, dass die Life Performance GmbH offenbar nicht über ausreichend liquide Mittel verfügt, um die Anlegergelder zurückzuzahlen und deshalb Insolvenzantrag gestellt hat. Darum sollten die Anleger jetzt schnell handeln, um finanzielle Verluste zu vermeiden“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde am 2. Februar 2015 am Amtsgericht Lörrach eröffnet (Az.: 8 IN 2/15).

Die Life Performance GmbH mit Sitz in Rheinfelden ist eine Tochter der Life Performance AG Holding mit Sitz in Liechtenstein. Sie kaufte Forderungen aus Kapitallebensversicherungen und Bausparverträgen auf. Dafür versprach sie im Gegenzug Geldzahlungen über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Außerdem bot sie nachrangige partiarische Darlehen an, die eine wirksame Bedingung zur Rückzahlung nicht vorsahen.

Für diese Geschäfte fehlte der Life Performance GmbH allerdings die notwendige Erlaubnis. Schon im April 2014 ordnete die BaFin daher an, die Geschäfte sofort abzuwickeln. Mit Widersprüchen gegen diese Anordnung scheiterte das Unternehmen zunächst beim Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. und zuletzt beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Nun muss der BaFin-Bescheid auf die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte sofort vollzogen werden. Der Bescheid ist rechtskräftig.

Da das Unternehmen aber inzwischen Insolvenz angemeldet hat, droht den Anlegern nun der Totalverlust, nachdem die Zahlungen schon nach dem ersten BaFin-Bescheid aus dem April 2014 gestoppt wurden. Rechtsanwalt Cäsar-Preller empfiehlt den betroffenen Anlegern, umgehend ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

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