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Fünf Jahre Haft und lebenslanges Berufsverbot

10.02.201509:20 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) BdB begrüßt Urteil des Landgerichts Trier im Prozess gegen kriminellen Berufsbetreuer

„Dieser Kollege hat das Berufsbild des rechtlichen Betreuers nachhaltig geschädigt“, sagt Regina Geller, Sprecherin der BdB-Landesgruppe Rheinland-Pfalz. „Das Urteil des Landgerichts Trier muss begrüßt werden“, so Geller.



Dem früheren Berufsbetreuer wurde Untreue in 137 Fällen nachgewiesen. Der Mann hatte von 2009 bis 2014 systematisch Geld seiner Klienten veruntreut. Gesamtschaden: mehr als 170.000 Euro. Das Landgericht Trier verurteilte ihn zu fünf Jahren Haft und erließ ein lebenslanges Berufsverbot.

„Wir arbeiten als Berufsbetreuer in einem hochsensiblen Bereich. Unsere Klienten können ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen; sie sind auf unsere Unterstützung und unser Knowhow angewiesen, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Wir tragen eine hohe Verantwortung und genießen großes Vertrauen. Der ehemalige Kollege hat das Vertrauen von Menschen, die sich nicht wehren können, in übelster Weise missbraucht. Dies ist mehr als kriminell. Die Folgen für unsere ganze Branche sind verheerend. Wir werden uns aufs Neue rechtfertigen müssen“, bilanziert Regina Geller.

Auch das Ansehen der Betreuungsbehörden und der Rechtspflege hat gelitten. Das Kontrollsystem hat nicht einwandfrei funktioniert. Immerhin: Es ist der Wachsamkeit der ehemaligen Büropartnerin des Verurteilten sowie zweier Rechtspflegerinnen zu verdanken, dass der Fall aufgedeckt wurde und vor Gericht kam. Auch hatten mehrere Klientinnen und Klienten den Fall zur Anzeige gebracht.

Klaus Förter-Vondey, Vorsitzender des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen: „Der Mann ist Mitglied in unserem Verband. Das Ausschlussverfahren wegen verbandsschädigendem Verhalten ist eingeleitet“. Der Verband sieht sich in seiner Forderung nach Qualität in der Betreuung bestätigt. Förter-Vondey: „Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, eine Kammer als berufsständische Selbstverwaltung einzurichten, die über Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten verfügt. Dafür ist die Anerkennung des Berufs zwingend notwendig.“

Ganz könne man kriminelles Handeln nicht ausschließen, aber der BdB unternehme alles, um für Qualität in der Betreuung zu sorgen. „Das Vertrauen, das wir genießen, darf unter keinen Umständen missbraucht werden“, so Förter-Vondey. Der BdB-Vorsitzende warnt allerdings davor, von einem Fall Rückschlüsse auf die gesamte Berufsgruppe zu ziehen. „Kriminelle Energie ist nicht an Branchen gebunden, sondern an Menschen.“

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