(openPR) “Ein Jahr Haft auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und 2000 Euro Geldstrafe. So lautet das Urteil gegen den Altenpfleger, der durch zu heißes Duschen den Tod einer Komapatientin verursacht hat.
Auch wenn der Mann seine beruflichen Pflichten grob vernachlässigt habe, sah das Gericht von einem Berufsverbot ab. Der Vorfall sei ihm eine Lehre gewesen. Am 28. Juni vergangenen Jahres hatte der Pfleger im „Haus am Bürgerpark“ eine 70-jährige Wachkomapatientin so heiß geduscht, dass sie schwere Verbrühungen davontrug. Trotz Versorgung in einer Fachklinik verstarb die Frau einen Monat später. Unstrittig ist, dass die Verbrühungen den Tod der Frau verursacht haben. Unklar bleibt, wie es dazu kommen konnte.“ »»»
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (03.04.07) von Ulrike Schmidt >>> zur Mitteilung









