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Religiöse Werbung in Polizeidienststellen des Landes Baden-Württemberg

06.02.201518:40 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Religiöse Werbung in Polizeidienststellen des Landes Baden-Württemberg
Dennis Riehle, Sprecher
Dennis Riehle, Sprecher

(openPR) Jürgen Sterk traute seinen Augen kaum: An seiner Dienststelle, in der Kriminalpolizeidirektion Friedrichshafen, sollten Bibeln verteilt werden. So verlautbarte es aus einer Ankündigung an die Mitarbeiter für den 19. November 2014. Von der Leitung des Hauses war offenbar eine Anfrage des „Gideon“-Bundes genehmigt worden, wonach im Eingangsbereich eine Aktion zur Werbung für den christlichen Glauben vorgesehen sei. Für weitere Standorte im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Konstanz war demnach die Verteilung geplant. Dort, im Foyer, wo nahezu jeder zu seinem Schreibtisch vorbei musste, glich es fast einer Art Nötigung, sich mit den Initianten auseinander setzen zu müssen. Dabei hat doch nach Artikel 4 GG jeder ein Recht auf Religionsfreiheit – also auch, sich frei gegen einen Glauben zu entscheiden.



Und da solch ein Neutralitätsgebot gerade in einem Land, das sich zur Trennung von Staat und Kirche bekennt, besonders im öffentlichen Dienst hohen Stellenwert haben sollte, wandte sich der entsetzte Jürgen Sterk an seine Vorgesetzten – und auch an die Politik. Nach längeren Schriftwechseln und Rechtfertigungen aus dem Innenministerium verschwand der Hinweis auf die Verteilaktion zwar – der Erfolg sollte aber nicht lange anhalten. Bereits einige Wochen später tauchte auf der Startseite des Intranets ein Werbebanner für das Neue Testament auf. Mittlerweile hatte sich Sterk bereits an die „Humanistische Alternative Bodensee“ (HABO) gewandt, um von dort Unterstützung zu erhalten.

Gemeinsam mit dem Sprecher der HABO, Dennis Riehle, entschied sich Sterk zur Eingabe einer Petition an den Landtag. Dieser Tage wurde sie in Stuttgart eingereicht. Sie fordert den Erlass einer Vorschrift, wonach „alle Behörden, Einrichtungen und Dienststellen des Landes mit staatlichem und öffentlichem Charakter und Bezug zur Einhaltung weltanschaulicher und religiöser Neutralität verpflichtet“ werden. „Aktivitäten von Glaubens-, Religions- oder ideologischen Weltanschauungsgemeinschaften, die die Mitarbeiter in ihrer Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit nach Art. 4 GG ohne deren Einwilligung nötigend in ihren persönlichen Überzeugungen verletzen, sind untersagt“.

In der Begründung schreiben die beiden Petenten: „Das Recht auf Glaubensfreiheit muss [im öffentlichen Dienst] nachhaltig gesichert werden, was bedeutet, dass eine Form der religiösen Werbung und Einflussnahme für eine bestimmte Form der Weltanschauung in besonders aufdrängendem Maße – wie hier vorliegend – als unzulässig erklärt werden muss und nicht mit der deutschen Verfassung in Einklang zu bringen ist“. Auch der Vorzug christlicher Konfessionen bei den Aktionen empörte Sterk und Riehle, die sich dem atheistischen und humanistischen Spektrum zuschreiben: „Die Befürwortung einer solchen Genehmigung zur Verteilung von Bibeln in staatlichen Gebäuden [zeigt] eine Diskriminierung anderer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften nach Art. 4 und 5 Landesverfassung Baden-Württemberg i.V. mit Art. 140 GG“. Sie wenden sich mit konkreten Fragen an den Landtag und das Innenministerium: „Welchen anderen Gemeinschaften […] wurde die Darlegung ihrer Glaubensgrundlagen, ihrer Ethik, Werte und Überzeugung gestattet oder angeboten? Wie oft wurden bereits Bibeln verteilt? Inwieweit würde Humanisten oder Atheisten, Muslimen oder Buddhisten, Zeugen Jehovas oder Sondergemeinschaften ebenfalls eine Publizierungsmöglichkeit ihrer Schriften und Materialien eingeräumt werden? Wer prüft im Falle einer Genehmigung solch einer Verteilaktion die Inhalte der ausgegebenen Materialien?“. Immerhin sei beispielsweise in den besagten Bibeln am Ende eine Verpflichtungserklärung abgedruckt, in der der neue Besitzer des Buches nach Eintragung seines Namens aufgefordert wird, Jesus Christus als seinen Retter anzuerkennen.

Ihren eindeutigen Vorstoß sehen HABO-Sprecher Riehle und Jürgen Sterk, der in der Petition als Privatperson spricht, als unumgänglich: „Da die Ereignisse überdies den Verdacht aufkommen lassen, dass eine solche mit den Richtlinien und dem Gebot zur Neutralität eines Staates nicht vereinbare Praxis nicht nur die Polizei, sondern auch andere staatliche Strukturen betroffen haben könnte und offenkundig auch bisher keine Versuche unternommen worden sind, diese zukünftig zu unterbinden, ist eine einheitliche Regelung für den gesamten öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg notwendig“. Sie werden deshalb auch mit einer groß angelegten Öffentlichkeitsaktion an Mitglieder des Landtags, einzelne Fraktionen sowie Parteien außerhalb des Parlaments und Bürgerrechtsorganisationen herantreten, um auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen.

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